Knalllärm, Mensch & Tier
Weniger Knalllärm für Menschen und Tiere
1. Ordnungnur qualitativ↓ sinktumkehrbarHaus-, Nutz- und Wildtiere; lärmempfindliche Menschen
Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, wären verboten; lärmerzeugende Feuerwerke gäbe es nur noch an Anlässen von überregionaler Bedeutung. Laut Bundesrat würde die Belästigung und Störung von Menschen und Tieren durch den Lärm dadurch reduziert. Knallende Lärm- und Lichtemissionen können laut Bundesrat Tiere in Angst versetzen und bei Kindern oder Kriegstraumatisierten Stressreaktionen auslösen; wer sich am 1. August oder an Silvester vor dem Knalllärm zurückzog oder verreiste, müsste das voraussichtlich nicht mehr tun. Laut Initiativkomitee, wie es die Botschaft wiedergibt, versetzen Feuerwerkskörper Kleinkinder und Tiere in Panik und stören den Schlaf; Tierhalterinnen und Tierhalter sollen um den 1. August nicht mehr mit ihren Haustieren verreisen müssen. Der Bundesrat hält entgegen, die Auswirkungen auf die Umwelt seien zeitlich und örtlich begrenzt.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.