AHV-Finanzen
Was schon heute gilt
direktnur qualitativkeine VeränderungUmkehrbarkeit offenAHV, Rentnerinnen und Rentner
Über die 13. Altersrente selbst wird nicht abgestimmt: Volk und Stände haben sie am 3. März 2024 angenommen, und der Anspruch entsteht laut Bundesrat direkt gestützt auf die Verfassung, die zu ihrer Finanzierung nichts sagt. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wird sie jeweils im Dezember ausbezahlt. Die Vorlage betrifft nur die Finanzierung. Schon heute fliessen 1,4 Prozentpunkte der Mehrwertsteuer direkt in die AHV – das Demografieprozent und 0,4 Prozentpunkte aus der Reform AHV 21 –, und rund drei Viertel ihrer Mittel stammen aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. Den reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs (heute 2,6 Prozent) nennt der Beschluss nicht. Auch mit einer Zusatzfinanzierung bleibt laut Bundesrat eine Reform nötig, um die AHV nach 2030 zu stabilisieren; schon ohne 13. Altersrente würde das Umlageergebnis ab 2031 negativ. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage für die Jahre 2030 bis 2040 zu unterbreiten.
Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.