Джерела / Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III), Entwurf
Федеральна канцелярія Швейцарії (Fedlex)
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III), Entwurf
- Видавець
- Федеральна канцелярія Швейцарії (Fedlex)
- Мова
- Німецька
- Адреса
- https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fgae/2026/43/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fgae-2026-43-de-pdf-a.pdf
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Версії
| Дата звернення | Формат | Розмір | sha256 | Фрагменти |
|---|---|---|---|---|
| 12.09.2026, 20:22АКТУАЛЬНА | application/pdf | 677 KB | f3d496…12a4500a | 3 |
Фрагменти актуальної версії
- #1Änderung des AIG, Art. 41d, ÜberschriftDaueraufenthalt von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörigenне процитовано
- #2Änderung des AIG, Art. 41d Abs. 1Nur Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die sich in der Schweiz als selbstständig oder unselbstständig Erwerbstätige aufgehalten haben, und ihre Familienangehörigen können das Recht auf Daueraufenthalt nach dem FZA erwerben. Sie müssen bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch stellen.не процитовано
- #3Änderung des AIG, Art. 41d Abs. 2Zeiträume von sechs Monaten oder mehr, in denen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen vollständig auf Sozialhilfe angewiesen sind, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer, die für den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt nach dem FZA erforderlich ist, nicht berücksichtigt.не процитовано
