Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare / Auswirkungen / Ehepaare sollen nicht mehr Steuern zahlen als Unverheiratete

Steuerbelastung von Ehepaaren

Ehepaare sollen nicht mehr Steuern zahlen als Unverheiratete

1. Ordnungnur qualitativ↓ sinktteilweise umkehrbarEhepaare, die heute mehr direkte Bundessteuer zahlen als ein unverheiratetes Paar

Heute werden Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gemeinsam besteuert, unverheiratete Paare einzeln. Je nach Konstellation zahlen Ehepaare deshalb mehr oder weniger als ein unverheiratetes Paar in gleichen Verhältnissen: tendenziell mehr bei hohen Einkommen und gleichmässiger Aufteilung, weniger bei tiefen Einkommen oder ungleicher Aufteilung. Nach der Schätzung, auf die sich der Bundesrat stützt, zahlen rund 670 000 Ehepaare mindestens 10 Prozent mehr («Heiratsstrafe») und rund 650 000 mindestens 10 Prozent weniger («Heiratsbonus»); die Zahlen sind mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Die Initiative verbietet ausdrücklich, Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen zu benachteiligen. Der Bundesrat teilt dieses Ziel und hält fest, dass es mit der Initiative erreicht werden könnte; die alternative Steuerberechnung erfülle die Vorgabe vollumfänglich. Offen ist laut Bundesrat, ob jede Mehrbelastung in jedem Einzelfall ausgeschlossen wäre. Die Initiantinnen und Initianten wollen Gerechtigkeit für alle Paare, unabhängig vom Lebensmodell.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (10)

stützt

Das Modell der alternativen Steuerberechnung erfüllt die Vorgabe der Volksinitiative, wonach Ehepaare im Vergleich zu unverheirateten Personen keine Mehrbelastung aufweisen dürfen, vollumfänglich.

stützt

Die Einkommen der beiden Eheleute müssen zusammengerechnet werden und diese dürfen gegenüber anderen Personen keine Mehrbelastung erfahren. Bisher hat das Bundesgericht die Vorgaben zu den Belastungsrelationen für den Gesetzgeber aus dem allgemeinen Rechtsgleichheitsgebot hergeleitet (vgl. Ziff. 2.2). Die vorliegende Verfassungsbestimmung sieht jedoch ein ausdrückliches Verbot von Mehrbelastungen bei Ehepaaren vor.

relativiert

Die fehlende Information zur Einkommensaufteilung bei Ehepaaren in der Bundessteuerstatistik und die auf Annahmen beruhende Ergänzung dieser Informationen sind der Hauptgrund, warum die quantitativen Schätzungen der finanziellen Auswirkungen von Reformoptionen sowie diejenigen zur Anzahl der Ehepaare, die bei der direkten Bundessteuer gegenüber einem unverheirateten Paar eine Mehr- oder Minderbelastung haben, mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind.

relativiert

Dabei stellt sich die Frage, ob jegliche Mehrbelastungen in jedem Einzelfall ausgeschlossen wären. Zulässig wäre demgegenüber im Umkehrschluss eine Mehrbelastung von unverheirateten Personen im Vergleich zu verheirateten.

Kontext

Gemäss dieser plausibilisierten Schätzung haben rund 670 000 Ehepaare bei der direkten Bundessteuer eine Mehrbelastung («Heiratsstrafe») und rund 650 000 Ehepaare eine Minderbelastung («Heiratsbonus»). Vergleichswert für die Bestimmung der Mehr- oder Minderbelastung ist jeweils die Steuerbelastung eines unverheirateten Paars in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese Schätzungen beziehen sich auf Mehr- oder Minderbelastungen von mindestens 10 Prozent bezogen auf die Steuerbelastung des unverheirateten Paars in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Kontext

Daraus resultiert, dass Ehepaare im Vergleich zu individuell besteuerten unverheirateten Paaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen je nach Konstellation entweder eine Mehr- oder eine Minderbelastung aufweisen.

Kontext

Bei der direkten Bundessteuer führt die Gestaltung der Tarife dazu, dass Ehepaare mit hohen Einkommen und gleichmässiger Einkommensaufteilung tendenziell höher belastet sind als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Umgekehrt sind Ehepaare mit tiefen Einkommen oder ungleicher Einkommensaufteilung zwischen den Eheleuten tendenziell tiefer belastet als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Kontext

Mit der Initiative solle Gerechtigkeit für alle Paare geschaffen werden, damit sie – unabhängig vom Lebensmodell – gleichbehandelt würden.