Der Eintrag behandelt die alternative Steuerberechnung fast wie den Endzustand. Der Initiativtext schreibt das Modell jedoch nicht vor; die Übergangsregelung greift nur, solange der Gesetzgeber nichts anderes beschliesst. Das Parlament könnte Ein- und Zweiverdienerehepaare mit einem Splitting oder Korrekturabzügen gleichstellen – die im Eintrag beschriebene Besserstellung der Zweiverdiener ist also keine zwingende Folge.
Vorlagen / Finanzen / Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare
Volksinitiative · Bund (CH)
Initiative für faire Bundessteuern für Ehepaare
Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!», eingereicht am 27. März 2024 mit 101 382 gültigen Unterschriften; der Bundesrat nennt sie in seiner Botschaft die Volksinitiative der Mitte. Sie will in Artikel 128 der Bundesverfassung festschreiben, dass bei der direkten Bundessteuer das Einkommen eines Ehepaars zusammengerechnet wird und Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Am 8. März 2026 haben die Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen, zu dem die Initiative laut Bundesrat im Widerspruch steht. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung; einen Gegenvorschlag gibt es nicht. Für die Annahme braucht es Volk und Stände.
Resultat
Die Resultate erscheinen am Abstimmungssonntag, 29.11.2026, ab etwa 12 Uhr – laufend, so wie das Bundesamt für Statistik sie veröffentlicht.
Im Register der Bundeskanzlei
Stationen
- Vorprüfung vomBBl 2022 2286
- Sammelbeginn
- Ablauf Sammelfrist
- Eingereicht am
- Zustandegekommen amBBl 2024 937
- Entwurf BundesbeschlussBBl 2025 1093
- Botschaft des BundesratsBBl 2025 1092
- Beschluss des ParlamentsBBl 2026 1758
Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.
- Besteuerungsmodell & Spielraum des Gesetzgebers
Gemeinsame Besteuerung in der Verfassung – im Widerspruch zur angenommenen Individualbesteuerung
Gutachter2 Einwände1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch13 Belege - Steuerbelastung von Ehepaaren
Was schon heute gilt – und was die Initiative nicht berührt
Gutachter2 Einwände2 Kontra
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch10 Belege - Steuerbelastung von Ehepaaren
Ehepaare sollen nicht mehr Steuern zahlen als Unverheiratete
Gutachter2 Einwände1 Pro1 Kontra
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch10 Belege - Ein- und Zweiverdienerehepaare
Entlastung vor allem für Ehepaare mit zwei ähnlichen Einkommen
Gutachter3 Einwände2 Pro1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch6 Belege - Unverheiratete & Alleinerziehende
Unverheiratete: Ungleichbehandlung bleibt oder nimmt zu
Gutachter4 Einwände2 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch9 Belege - Verteilung der Steuerlast
Verteilungswirkung nach Einkommenshöhe: Entlastung konzentriert sich oben
Gutachter2 Einwände1 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch7 Belege
- Öffentliche Haushalte
Gegenfinanzierung beim Bund: Sparen oder andere Steuern
Gutachter2 Einwände1 Pro2 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Erwerbsanreize & Fachkräfte
Mehr Erwerbsanreize für Zweitverdienende – weniger als mit der Individualbesteuerung
Gutachter4 Einwände2 Pro2 Kontra
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch7 Belege
Pro und Kontra · 23 Argumente aus 6 Gutachten
Spricht für Annahme6
Die alternative Steuerberechnung senkt die Grenzbelastung des Zweiteinkommens genau bei jenen Paaren, bei denen die heutige Faktorenaddition am stärksten wirkt, und lässt zugleich Paaren mit ungleicher Aufteilung die Wahl des Pensums. Der Eintrag stellt die geringere Beschäftigungswirkung heraus, ohne den Punkt der Wahlfreiheit gleichwertig zu behandeln.
Der Eintrag lässt die Kernaussage der Botschaft halb im Dunkeln: Der Bundesrat hält fest, dass die alternative Steuerberechnung die Vorgabe der Initiative «vollumfänglich» erfüllt. Der daneben gestellte Vorbehalt, ob jede Mehrbelastung im Einzelfall ausgeschlossen wäre, betrifft die Auslegung bei anderen Umsetzungsmodellen. In der jetzigen Formulierung wirkt die Zielerreichung unsicherer, als die zitierte Quelle sie darstellt.
Der Eintrag rechnet die mögliche Aufhebung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug als Steuererhöhung an, ohne zu sagen, wofür diese Abzüge heute dienen: Sie sind pauschale Korrekturen der Faktorenaddition. Wird die Mehrbelastung direkt und garantiert beseitigt, verlieren sie ihre Begründung. Aus Sicht der Befürworter ist das ein Systemgewinn, nicht einfach eine Belastung – und es bleibt ein Entscheid des Gesetzgebers, ob er sie streicht.
Die Gegenfinanzierungsfrage ist nicht spezifisch für diese Initiative: Auch das angenommene Individualbesteuerungsgesetz führt zu Mindereinnahmen und untersteht derselben Schuldenbremse. Als Einwand gegen die Vorlage taugt der Punkt nur im Umfang der Differenz zwischen den beiden Systemen, nicht im ganzen Betrag.
Der Eintrag wertet die Erwerbsanreize nur am Beschäftigungsvolumen. Das Argument der Initiantinnen und Initianten ist ein anderes: Kein Paar soll durch den Steuertarif zu einem bestimmten Pensumsmodell gedrängt werden, weder zum Doppelverdienst noch zur Alleinverdienerehe. Gemessen an Neutralität gegenüber der Arbeitsteilung im Haushalt fällt das Urteil anders aus als gemessen an Vollzeitäquivalenten; der Eintrag nennt nur den zweiten Massstab.
Spricht gegen Annahme11
Die Einschränkung auf die direkte Bundessteuer wiegt schwerer, als der Eintrag zeigt: Für die meisten Haushalte machen Kantons- und Gemeindesteuern den grösseren Teil der Einkommenssteuerbelastung aus. Eine allfällige Heiratsstrafe bliebe dort bestehen, während gleichzeitig die kantonale Harmonisierung faktisch auf die gemeinsame Besteuerung festgelegt würde.
Die betroffene Gruppe wird nicht beziffert. Einpersonenhaushalte und Konkubinatspaare bilden einen erheblichen und wachsenden Teil der Haushalte; die Mehrbelastung träfe damit keine Randgruppe. Der Eintrag sollte die Haushaltsstruktur als Grössenordnung beiziehen.
Die Aussage der Initiantinnen, das Zweiteinkommen fliesse «fast ausnahmslos als Steuer an den Staat», wird unkommentiert wiedergegeben. Die Grenzbelastung bei der direkten Bundessteuer liegt auch im Spitzentarif bei maximal 11,5 Prozent; die hohen Grenzbelastungen entstehen aus dem Zusammenspiel mit Kantons-, Gemeindesteuern, Sozialabgaben und Kinderbetreuungstarifen, die die Initiative nicht berührt.
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Der Höchstsatz der dBSt für das Einkommen natürlicher Personen beträgt 11,5 % und für die Gewinne juristischer Personen 8,5 %.
- QuelleSteuersatz und Steuerfuss (Dossier Steuerinformationen), Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2026 · Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV / Schweizerische Steuerkonferenz
- Versionabgerufen 25.09.2026 · sha256 477381…91934d37
Eine Steuerentlastung dieser Grössenordnung ist unter der Schuldenbremse keine Nullsumme; die Verteilungsfrage der Gegenfinanzierung fehlt in der Liste vollständig.
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Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
- QuelleBundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101), Art. 126 Haushaltführung · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 ca7766…d1f8aecc
Nicht benannt ist die Doppelbelastung der Steuerpflichtigen im Zwischenzustand: Führte der Bund wieder die gemeinsame Besteuerung ein, während Kantone auf Individualbesteuerung umstellen oder umgestellt haben, müssten für dasselbe Paar zwei Systeme parallel angewendet werden. Der Eintrag nennt diese Konstellation nur als «verfassungsrechtlich weiterhin möglich», ohne die praktische Folge für Veranlagung und Steuererklärung zu beschreiben.
Die Richtung NO_CHANGE verdeckt eine echte Änderung: Nach den Übergangsbestimmungen der Initiative würde die Besteuerung der Ehepaare zunächst auf Verordnungsstufe geregelt, wenn der Gesetzgeber nicht rechtzeitig handelt. Das ist gegenüber heute keine Fortführung des Bestehenden, sondern eine neue Rechtsquellenlage für einen Kernbereich des Steuerrechts.
Der Vergleichsmassstab «unverheiratetes Paar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen» ist ein Modellkonstrukt: Unverheiratete Paare können Abzüge, Kinderabzüge und Tarife nicht beliebig zuweisen, und die Botschaft muss die Einkommensaufteilung der Eheleute schätzen. Daraus abgeleitete Fallzahlen taugen kaum als Belastungsnachweis im Einzelfall; der Eintrag sollte diese Modellabhängigkeit nicht nur als «Unsicherheit» erwähnen, sondern beim Vergleichsmassstab selbst ansetzen.
Offen bleibt, wie eingetragene Partnerschaften und andere Lebensformen behandelt würden: Der Initiativtext schützt ausdrücklich «Ehepaare». Wie weit eine Gleichstellung bestehender eingetragener Partnerschaften verfassungsrechtlich gewährleistet bliebe, zeigt der Eintrag nicht. Dies ist eine Einschätzung aus dem Wortlaut der Vorlage, keine Aussage aus der Botschaft.
Die Verteilungswirkung ist nicht nur eine Frage der Einkommensklassen, sondern auch des Geschlechts und des Erwerbsmodells: Entlastet werden vorwiegend Paare mit zwei hohen, ähnlichen Einkommen, während Haushalte ohne Bundessteuerlast leer ausgehen und die Gegenfinanzierung alle trifft. Der Eintrag bleibt bei «überproportional einkommensstarke Haushalte» stehen, ohne diese zweite Achse zu benennen.
Der Eintrag lässt offen, dass die Initiative selbst keinen Finanzierungsvorschlag enthält und der Bundesrat keinen Gegenvorschlag unterbreitet hat. Wer kürzt und wo, entscheidet allein das Parlament – die Stimmberechtigten stimmen über die Entlastung ab, ohne die Gegenseite der Rechnung zu kennen.
Die Gleichstellungsdimension ist zu knapp: Die hohe Grenzbelastung des Zweiteinkommens trifft überwiegend Frauen, und bei gemeinsamer Besteuerung bleibt der Steuersatz des Zweiteinkommens vom Einkommen der anderen Person abhängig. Das ist nicht nur ein «geringerer Beschäftigungseffekt», sondern ein Strukturmerkmal, das die Botschaft ausdrücklich als Nachteil für die Gleichstellung nennt.
Ambivalent6
Die Richtung AMBIGUOUS ist richtig, doch fehlt jede Grössenordnung: Weder die Zahl der Ehepaare, die entlastet würden, noch jene, die bei Aufhebung von Verheirateten- und Zweiverdienerabzug mehr zahlten, ist beziffert. Die Botschaft liefert dazu Belastungsgrafiken und Schätzbänder; die Quantifizierbarkeit wäre eher PARTIALLY_QUANTIFIABLE als QUALITATIVE_ONLY.
Die Mehrbelastung von Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern tritt nur ein, wenn der Gesetzgeber den heutigen Elterntarif streichen muss, um Mehrbelastungen von Ehepaaren zu vermeiden – also bei bestimmten Splittingumsetzungen. Der Eintrag nennt diese Bedingung erst im letzten Drittel; Titel und Richtung suggerieren eine unbedingte Folge.
Die Frage «wer profitiert wie viel» ist bei einer Steuervorlage zentral und in I3 bis I5 nur nach Zivilstand, nicht nach Einkommensklasse beantwortet.
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Statistische Kennzahlen direkte Bundessteuer: Natürliche Personen
- QuelleStatistiken zur direkten Bundessteuer / Statistische Kennzahlen direkte Bundessteuer: Natürliche Personen · Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 f730f8…4ab9047e
Die Codierung passt nicht zum Inhalt: Richtung DECREASE bezieht sich offenbar auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers, das Feld «affected_entity» nennt aber Bundesversammlung und Kantone gemeinsam. Für die Kantone ist die Richtung nach dem Eintrag selbst unbestimmt (rechtlich offen, faktisch eingeschränkt). Sauberer wären zwei Einträge oder die Richtung AMBIGUOUS mit ausdrücklicher Angabe, was gemessen wird.
Der Eintrag fasst drei verschiedene Gruppen zusammen – Konkubinatspaare, Alleinstehende, Alleinerziehende –, deren Betroffenheit unterschiedlich bedingt ist: bei Konkubinatspaaren aus dem Umkehrschluss der Norm, bei Alleinerziehenden nur bei bestimmten Splittingumsetzungen. Getrennte Einträge oder eine Bedingungsangabe je Gruppe wären belastbarer als eine gemeinsame Richtung AMBIGUOUS.
Die tragende Aussage – die direkte Bundessteuer werde «zum grössten Teil von einer Minderheit der Steuerpflichtigen» getragen – ist mit einem blossen Statistiktitel belegt, ohne Kennzahl, Jahr oder Anteilswert. Ohne konkreten Wert aus der ESTV-Statistik bleibt die Verteilungsaussage unbelegt, obwohl sie als quantitativ auftritt.
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 13.10.2026. Wie das Gutachten entsteht
Rechtliche Auswirkungen
- Ausweitung eines Rechts
Ausdrückliches Verbot, Ehepaare steuerlich zu benachteiligen
BV Art. 128 Abs. 3bis · verknüpft mit 3 Auswirkungen
- Gesetzesänderung
Gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren in der Verfassung
BV Art. 128 Abs. 3bis · verknüpft mit 2 Auswirkungen
- Verfahrensänderung
Nach drei Jahren regelt der Bundesrat per Verordnung
BV Art. 197 Ziff. 15 Abs. 1 · verknüpft mit 2 Auswirkungen
- Finanzielle Wirkung
Verordnung: zweite Steuerberechnung, der tiefere Betrag gilt
BV Art. 197 Ziff. 15 Abs. 2 · verknüpft mit 4 Auswirkungen
Parlament
Weg durch die Räte: 25.018
Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.
Nationalrat
| 17.09.25D25.018 | 19.06.26S25.018 | |
|---|---|---|
| Rat | Ja99:92 | Ja102:97 |
| Grüne | Ja 100 | Ja 100 |
| SP | Ja 100 | Ja 100 |
| GLP | Ja 100 | Ja 100 |
| Mitte | Nein 100 | Nein 100 |
| FDP | Ja 100 | Ja 100 |
| SVP | Nein 100 | Nein 100 |
Ständerat
| 04.06.26D25.018 | 19.06.26S25.018 | |
|---|---|---|
| Rat | Ja24:21 | Ja24:20 |
| Grüne | Ja 100 | Ja 100 |
| SP | Ja 100 | Ja 100 |
| GLP | Ja 100 | Ja 100 |
| Mitte | Nein 100 | Nein 100 |
| FDP | Ja 100 | Ja 100 |
| SVP | Nein 100 | Nein 100 |
massgeblich, von der Redaktion markiertJaNeinEnth.gespalten, unter zwei DrittelnZahl: Anteil der Fraktion in %; eine Linie gilt ab zwei Dritteln
Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten
Die massgeblichen Abstimmungen
Schlussabstimmung · Nationalrat · 19.06.2026 · 25.018
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
102 Ja97 Nein0 Enthaltungen
Ja hiess: den Bundesbeschluss annehmen und damit Volk und Ständen empfehlen, die Initiative abzulehnen.
In den Daten: «Adopter le projet (recommandation de rejeter l'initiative)»
- Grüne23 · 0 · 0
- SP41 · 0 · 0
- GLP11 · 0 · 0
- Mitte0 · 31 · 0
- FDP27 · 0 · 0
- SVP0 · 66 · 0 · 1
JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt
Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss zur Initiative. Er enthält die Abstimmungsempfehlung des Parlaments.
Alle 200 Stimmen
- Alex Farinelli FDP · TIJa
- Alois Huber SVP · AGNein
- Andrea de Meuron Grüne · BEJa
- Andreas Gafner SVP · BENein
- Andreas Glarner SVP · AGNein
- Andreas Meier Mitte · AGNein
- Andrea Zryd SP · BEJa
- Andri Silberschmidt FDP · ZHJa
- Anna-Béatrice Schmaltz Grüne · ZHJa
- Anna Giacometti FDP · GRJa
- Anna Rosenwasser SP · ZHJa
- Arbër Bullakaj SP · SGJa
- Barbara Gysi SP · SGJa
- Barbara Portmann GLP · AGJa
- Barbara Schaffner GLP · ZHJa
- Barbara Steinemann SVP · ZHNein
- Beat Walti FDP · ZHJa
- Benjamin Fischer SVP · ZHNein
- Benjamin Giezendanner SVP · AGNein
- Benjamin Roduit Mitte · VSNein
- Benoît Gaillard SP · VDJa
- Bettina Balmer FDP · ZHJa
- Brenda Tuosto SP · VDJa
- Brigitte Crottaz SP · VDJa
- Bruno Storni SP · TIJa
- Bruno Walliser SVP · ZHNein
- Cédric Wermuth SP · AGJa
- Céline Amaudruz SVP · GENein
- Céline Weber GLP · VDJa
- Christian Dandrès SP · GEJa
- Christian Glur SVP · AGNein
- Christian Imark SVP · SONein
- Christian Lohr Mitte · TGNein
- Christian Wasserfallen FDP · BEJa
- Christine Badertscher Grüne · BEJa
- Christine Bulliard-Marbach Mitte · FRNein
- Christophe Clivaz Grüne · VSJa
- Christoph Riner SVP · AGNein
- Clarence Chollet Grüne · NEJa
- Corina Gredig GLP · ZHJa
- Cyril Aellen FDP · GEJa
- Damien Cottier FDP · NEJa
- Daniela Schneeberger FDP · BLJa
- Daniel Ruch FDP · VDJa
- Daniel Sormanni SVP · GENein
- David Roth SP · LUJa
- Delphine Klopfenstein Broggini Grüne · GEJa
- Diana Gutjahr SVP · TGNein
- Didier Calame SVP · NENein
- Dominik Blunschy Mitte · SZNein
- Edgar Bischof SVP · ARNein
- Elisabeth Schneider-Schneiter Mitte · BLNein
- Emmanuel Amoos SP · VSJa
- Erich Hess SVP · BENein
- Erich Vontobel SVP · ZHNein
- Ernst Wandfluh SVP · BENein
- Estelle Revaz SP · GEJa
- Fabian Molina SP · ZHJa
- Fabienne Stämpfli GLP · BEJa
- Farah Rumy SP · SOJa
- Florence Brenzikofer Grüne · BLJa
- Franz Grüter SVP · LUNein
- Franziska Ryser Grüne · SGJa
- Gabriela Suter SP · AGJa
- Gerhard Andrey Grüne · FRJa
- Gerhard Pfister Mitte · ZGNein
- Giorgio Fonio Mitte · TINein
- Gregor Rutz SVP · ZHNein
- Greta Gysin Grüne · TIJa
- Hans Jörg Rüegsegger SVP · BENein
- Hans-Peter Portmann FDP · ZHJa
- Hasan Candan SP · LUJa
- Heinz Theiler FDP · SZJa
- Irène Kälin Grüne · AGJa
- Isabelle Chappuis Mitte · VDNein
- Islam Alijaj SP · ZHJa
- Jacqueline Badran SP · ZHJa
- Jacqueline de Quattro FDP · VDJa
- Jacques Nicolet SVP · VDNein
- Jean-Luc Addor SVP · VSNein
- Jean Tschopp SP · VDJa
- Jessica Jaccoud SP · VDJa
- Jon Pult SP · GRJa
- Jürg Grossen GLP · BEJa
- Katharina Prelicz-Huber Grüne · ZHJa
- Kathrin Bertschy GLP · BEJa
- Katja Christ GLP · BSJa
- Katja Stettler-Riem SVP · BENein
- Kilian Baumann Grüne · BEJa
- Kris Vietze FDP · TGJa
- Lars Guggisberg SVP · BENein
- Laura Gantenbein Grüne · SOJa
- Laurence Fehlmann Rielle SP · GEJa
- Laurent Wehrli FDP · VDJa
- Leo Müller Mitte · LUNein
- Léonore Porchet Grüne · VDJa
- Linda De Ventura SP · SHJa
- Loïc Dobler SP · JUJa
- Lorenz Hess Mitte · BENein
- Lorenzo Quadri SVP · TINein
- Lukas Reimann SVP · SGNein
- Magdalena Martullo-Blocher SVP · GRNein
- Maja Riniker FDP · AGJa
- Manfred Bühler SVP · BENein
- Manuela Weichelt Grüne · ZGJa
- Manuel Strupler SVP · TGNein
- Marcel Dettling SVP · SZNein
- Marcel Dobler FDP · SGJa
- Marc Jost Mitte · BENein
- Marie-France Roth Pasquier Mitte · FRNein
- Marionna Schlatter Grüne · ZHJa
- Markus Ritter Mitte · SGNein
- Markus Schnyder SVP · GLNein
- Martin Bäumle GLP · ZHJa
- Martin Candinas Mitte · GRNein
- Martine Docourt SP · NEJa
- Martin Haab SVP · ZHNein
- Martin Hübscher SVP · ZHNein
- Mattea Meyer SP · ZHJa
- Matthias Samuel Jauslin GLP · AGJa
- Mauro Tuena SVP · ZHNein
- Maya Bally Mitte · AGNein
- Meret Schneider Grüne · ZHJa
- Michaël Buffat SVP · VDNein
- Michael Götte SVP · SGNein
- Michael Graber SVP · VSNein
- Michael Töngi Grüne · LUJa
- Michèle Dünki-Bättig SP · ZHJa
- Mike Egger SVP · SGNein
- Min Li Marti SP · ZHJa
- Miriam Locher SP · BLJa
- Monika Rüegger SVP · OWNein
- Nadine Gobet FDP · FRJa
- Nadine Masshardt SP · BEJa
- Nadja Umbricht Pieren SVP · BENein
- Nicolas Kolly SVP · FRNein
- Nicole Barandun Mitte · ZHNein
- Nicolò Paganini Mitte · SGNein
- Niklaus-Samuel Gugger Mitte · ZHNein
- Nina Fehr Düsel SVP · ZHNein
- Nina Schläfli SP · TGJa
- Olivier Feller FDP · VDJa
- Paolo Pamini SVP · TINein
- Pascal Schmid SVP · TGNein
- Patricia von Falkenstein FDP · BSJa
- Patrick Hässig GLP · ZHJa
- Peter Schilliger FDP · LUJa
- Philippe Nantermod FDP · VSJa
- Philipp Kutter Mitte · ZHNein
- Philipp Matthias Bregy Mitte · VSNein
- Piero Marchesi SVP · TINein
- Pierre-André Page SVP · FRPräsidium
- Pius Kaufmann Mitte · LUNein
- Priska Seiler Graf SP · ZHJa
- Priska Wismer-Felder Mitte · LUNein
- Raphaël Mahaim Grüne · VDJa
- Regina Durrer-Knobel Mitte · NWNein
- Regine Sauter FDP · ZHJa
- Rémy Wyssmann SVP · SONein
- Reto Nause Mitte · BENein
- Roger Golay SVP · GENein
- Roland Rino Büchel SVP · SGNein
- Roman Bürgi SVP · SZNein
- Roman Hug SVP · GRNein
- Rudi Berli Grüne · GEJa
- Samira Marti SP · BLJa
- Samuel Bendahan SP · VDJa
- Sandra Sollberger SVP · BLNein
- Sarah Wyss SP · BSJa
- Sibel Arslan Grüne · BSJa
- Sidney Kamerzin Mitte · VSNein
- Simona Brizzi SP · AGJa
- Simone de Montmollin FDP · GEJa
- Simone Gianini FDP · TIJa
- Simon Michel FDP · SOJa
- Simon Stadler Mitte · URNein
- Sophie Michaud Gigon Grüne · VDJa
- Stefanie Heimgartner SVP · AGNein
- Stefan Müller-Altermatt Mitte · SONein
- Susanne Vincenz-Stauffacher FDP · SGJa
- Sylvain Freymond SVP · VDNein
- Tamara Funiciello SP · BEJa
- Therese Schläpfer SVP · ZHNein
- Thomas Aeschi SVP · ZGNein
- Thomas Bläsi SVP · GENein
- Thomas Burgherr SVP · AGNein
- Thomas de Courten SVP · BLNein
- Thomas Hurter SVP · SHNein
- Thomas Knutti SVP · BENein
- Thomas Matter SVP · ZHNein
- Thomas Rechsteiner Mitte · AINein
- Thomas Stettler SVP · JUNein
- Ueli Schmezer SP · BEJa
- Ursula Zybach SP · BEJa
- Valérie Piller Carrard SP · FRJa
- Vincent Maitre Mitte · GENein
- Vroni Thalmann-Bieri SVP · LUNein
- Walter Gartmann SVP · SGNein
- Yvan Pahud SVP · VDNein
- Yvonne Bürgin Mitte · ZHNein
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten
Schlussabstimmung · Ständerat · 19.06.2026 · 25.018
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
24 Ja20 Nein0 Enthaltungen
Ja hiess: den Bundesbeschluss annehmen und damit Volk und Ständen empfehlen, die Initiative abzulehnen.
In den Daten: «Annahme des Bundesbeschlusses»
- Grüne3 · 0 · 0
- SP7 · 0 · 0
- GLP1 · 0 · 0
- Mitte0 · 14 · 0 · 1
- FDP12 · 0 · 0
- SVP0 · 6 · 0 · 1
- Fraktionslos1 · 0 · 0
JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt
Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss zur Initiative. Er enthält die Abstimmungsempfehlung des Parlaments.
Alle 46 Stimmen
- Binder-Keller, Marianne Mitte · AGNein
- Bischof, Pirmin Mitte · SONein
- Broulis, Pascal FDP · VDJa
- Brüngger, Severin FDP · SHJa
- Burkart, Thierry FDP · AGJa
- Caroni, Andrea FDP · ARJa
- Chassot, Isabelle Mitte · FRNein
- Chiesa, Marco SVP · TINein
- Crevoisier Crelier, Mathilde SP · JUJa
- Dittli, Josef FDP · URJa
- Engler, Stefan Mitte · GRPräsidium
- Ettlin, Erich Mitte · OWNein
- Fässler, Daniel Mitte · AINein
- Fivaz, Fabien Grüne · NEJa
- Friedli, Esther SVP · SGNein
- Gapany, Johanna FDP · FRJa
- Germann, Hannes SVP · SHNein
- Gmür-Schönenberger, Andrea Mitte · LUNein
- Gössi, Petra FDP · SZJa
- Graf, Maya Grüne · BLJa
- Häberli-Koller, Brigitte Mitte · TGNein
- Hegglin, Peter Mitte · ZGNein
- Herzog, Eva SP · BSJa
- Hurni, Baptiste SP · NEJa
- Jositsch, Daniel Fraktionslos · ZHJa
- Juillard, Charles Mitte · JUNein
- Maillard, Pierre-Yves SP · VDJa
- Maret, Marianne Mitte · VSNein
- Michel, Matthias FDP · ZGJa
- Moser, Tiana Angelina GLP · ZHJa
- Mühlemann, Benjamin FDP · GLJa
- Müller, Damian FDP · LUJa
- Poggia, Mauro SVP · GENein
- Regazzi, Fabio Mitte · TINein
- Rieder, Beat Mitte · VSNein
- Roth, Franziska SP · SOJa
- Salzmann, Werner SVP · BEentschuldigt
- Schmid, Martin FDP · GRJa
- Schwander, Pirmin SVP · SZNein
- Sommaruga, Carlo SP · GEJa
- Stark, Jakob SVP · TGNein
- Wasserfallen, Flavia SP · BEJa
- Wicki, Hans FDP · NWJa
- Würth, Benedikt Mitte · SGNein
- Z'graggen, Heidi Mitte · URNein
- Zopfi, Mathias Grüne · GLJa
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
Chronik
Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.
Volksabstimmung
Das Volk entscheidet an diesem Tag.
Diskussion
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