Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A2310.0217

Subvention · 802 / BAV · UVEK

Trassenpreisverbilligung Wagenladungsverkehr

Kreditnummer
A2310.0217
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche konventionellen Güterverkehr betreiben
Rechtsgrundlage
Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101), Bundesgesetz vom 8.10.1999 zur Verlagerung von alpenquerendem Güterverkehr auf die Schiene (Verkehrsverlagerungsgesetz; SR 740.1), Bundesbeschluss vom 28.9.1999 über den Zahlungsrahmen über die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
2001
Leistung
Verbilligung des Trassenpreises, den die Güterverkehrsunternehmen an die Infrastrukturbetreiberinnen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur entrichten müssen.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

02040601980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
200558.0
200620.0
200719.8
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2008
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0217
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101), Bundesgesetz vom 8.10.1999 zur Verlagerung von alpenquerendem Güterverkehr auf die Schiene (Verkehrsverlagerungsgesetz; SR 740.1), Bundesbeschluss vom 28.9.1999 über den Zahlungsrahmen über die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs
Subventionierte Leistungen
Verbilligung des Trassenpreises, den die Güterverkehrsunternehmen an die Infrastrukturbetreiberinnen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur entrichten müssen.
Subventionierung der Leistung seit
2001
Subventionsbezeichnung
Trassenpreisverbilligung Wagenladungsverkehr
Subventionsempfänger
Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche konventionellen Güterverkehr betreiben
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Änderung der Subventionsverbuchung
Subvention aufgehoben (VA08)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Verlagerung des Binnengüterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Vorübergehender Ausgleich des Konkurrenznachteils der Schiene gegenüber der Strasse (40-Tönner).

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.