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Subvention · 704 / SECO · WBF

Investitionsrisikogarantie

Kreditnummer
A2310.0366
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Unternehmungen / Organisationen
Rechtsgrundlage
Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG, SR 946.10).
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
1970
Leistung
Erteilung von Garantien zur Absicherung von Schweizer Investitionen im Ausland. Mit der Aufhebung der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Investitionsrisikogarantie vom 2.9.1970 durch den Bundesrat wurde die IRG per 31.12.2007 für neue Garantien geschlossen. Mit der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 20.3.2008 wurden das Bundesgesetz vom 20.3.1970 über die Investitionsrisikogarantie sowie der BB vom 9.10.1970 betreffend die Gesamtverpflichtungen im Rahmen der Investitionsrisikogarantie aufgehoben. Mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag hat das EVD die Schweizerische Exportrisikoversicherung mit der Verwaltung der noch ausstehenden Garantien beauftragt.
Aufgabengebiet
Wirtschaft

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

00.050.10.151980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.1
1981
1982
1983
1984
19850.1
1986
1987
1988
1989
19900.1
1991
1992
1993
1994
19950.1
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.1
20070.1
20080.1
20090.1
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2010
Aufgabengebiet
Wirtschaft
Departement
WBF
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A2310.0366
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG, SR 946.10).
Subventionierte Leistungen
Erteilung von Garantien zur Absicherung von Schweizer Investitionen im Ausland. Mit der Aufhebung der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Investitionsrisikogarantie vom 2.9.1970 durch den Bundesrat wurde die IRG per 31.12.2007 für neue Garantien geschlossen. Mit der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 20.3.2008 wurden das Bundesgesetz vom 20.3.1970 über die Investitionsrisikogarantie sowie der BB vom 9.10.1970 betreffend die Gesamtverpflichtungen im Rahmen der Investitionsrisikogarantie aufgehoben. Mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag hat das EVD die Schweizerische Exportrisikoversicherung mit der Verwaltung der noch ausstehenden Garantien beauftragt.
Subventionierung der Leistung seit
1970
Subventionsbezeichnung
Investitionsrisikogarantie
Subventionsempfänger
Unternehmungen / Organisationen
Verwaltungseinheit Nr.
704 / SECO
Übergeordnete Ziele des Bundes
Erleichterung von Investitionen im Ausland zur Förderung der Wirtschaft von Entwicklungsländern.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.