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Subvention · 202 / EDA · EDA

Darlehen für Ausrüstung

Kreditnummer
A235.0107
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Bundesangestellte
Rechtsgrundlage
Bundespersonalgesetz (SR 172.220.1)
Form
Darlehen zu Vorzugsbedingungen · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1956
Leistung
Bei einer Versetzung ins Ausland kann den Angestellten ein Darlehen zur Anschaffung bedeutender Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände oder für weitere Auslagen gewährt werden.
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01231980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19801.4
1981
1982
1983
1984
19851.6
1986
1987
1988
1989
19902.1
1991
1992
1993
1994
19951.8
1996
1997
1998
1999
20001.9
2001
2002
2003
2004
20051.4
20061.2
20071.1
20081.6
20091.3
20101.4
20111.2
20120.8
20131.0
20140.8
20151.0
20160.8
20170.8
20181.0
20190.9
20200.6
20210.7
20221.0
20230.4
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2025
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
Darlehen zu Vorzugsbedingungen
Kreditnummer
A235.0107
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundespersonalgesetz (SR 172.220.1)
Subventionierte Leistungen
Bei einer Versetzung ins Ausland kann den Angestellten ein Darlehen zur Anschaffung bedeutender Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände oder für weitere Auslagen gewährt werden.
Subventionierung der Leistung seit
1956
Subventionsbezeichnung
Darlehen für Ausrüstung
Subventionsempfänger
Bundesangestellte
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Änderung der Subventionsverbuchung
Die Darlehen für Ausrüstung werden ab 2025 über die Bilanz gebucht.
Übergeordnete Ziele des Bundes
Vermeidung von finanziellen Engpässen von Bundesangestellten infolge von Versetzung ins Ausland (ca. alle 3 Jahre).

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.