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Subvention · 202 / EDA · EDA

Covid: Darlehen Internationales Komitee vom Roten Kreuz

Kreditnummer
A290.0117
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Von der Covid-19-Pandemie betroffene Bevölkerungsgruppen in Konfliktgebieten
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9, Abs. 1.
Form
Darlehen zu Vorzugsbedingungen · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
2020
Leistung
Rückzahlbare zinslose Darlehen an das IKRK zur Sicherstellung des zum Abfedern der humanitären Auswirkungen der Pandemie in Konfliktgebieten benötigten Liquiditätsbedarfs
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0501001502001980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
2020200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2021
Aufgabengebiet
Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit
Departement
EDA
Form der Subvention
Darlehen zu Vorzugsbedingungen
Kreditnummer
A290.0117
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9, Abs. 1.
Subventionierte Leistungen
Rückzahlbare zinslose Darlehen an das IKRK zur Sicherstellung des zum Abfedern der humanitären Auswirkungen der Pandemie in Konfliktgebieten benötigten Liquiditätsbedarfs
Subventionierung der Leistung seit
2020
Subventionsbezeichnung
Covid: Darlehen Internationales Komitee vom Roten Kreuz
Subventionsempfänger
Von der Covid-19-Pandemie betroffene Bevölkerungsgruppen in Konfliktgebieten
Verwaltungseinheit Nr.
202 / EDA
Übergeordnete Ziele des Bundes
Eindämmung der Covid-19-Pandemie und Abfederung ihrer Auswirkungen auf die Bevölkerung

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.