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Subvention · 802 / BAV · UVEK

Covid: Abgeltung Regionaler Personenverkehr

Kreditnummer
A290.0135
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 1bis Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 0 %, Abgeltung 100 %
Subventioniert seit
2021
Leistung
Unterstützungsmassnahmen für die von der Pandemie betroffenen Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0501001501980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
20000.0
2001
2002
2003
2004
20050.0
20060.0
20070.0
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
2022106.6
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
100
Anteil Finanzhilfe in %
0
Archiviert ab
2023
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A290.0135
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 1bis Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1)
Subventionierte Leistungen
Unterstützungsmassnahmen für die von der Pandemie betroffenen Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr.
Subventionierung der Leistung seit
2021
Subventionsbezeichnung
Covid: Abgeltung Regionaler Personenverkehr
Subventionsempfänger
Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Änderung der Subventionsverbuchung
Die Subvention wurde vom Kredit 1078/A231.0414 verschoben (2022)
Übergeordnete Ziele des Bundes
Stützung des öffentlichen Verkehrs in der Pandemie

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.