Bund / Eidgenössisches Finanzdepartement / Subventionen / A4300.0118

Subvention · 802 / BAV · UVEK

Naturschäden

Kreditnummer
A4300.0118
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Konzessionierte Transportunternehmungen (KTU)
Rechtsgrundlage
Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1958
Leistung
Finanzielle Unterstützung der konzessionierten Transportunternehmungen bei der Behebung von Naturschäden.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

0102030401980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19908.7
1991
1992
1993
1994
19950.0
1996
1997
1998
1999
200016.3
2001
2002
2003
2004
20050.0
200637.9
20072.5
20080.0
20090.0
20100.0
20110.0
20120.0
20130.0
20140.0
20150.0
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2008
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A4300.0118
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101)
Subventionierte Leistungen
Finanzielle Unterstützung der konzessionierten Transportunternehmungen bei der Behebung von Naturschäden.
Subventionierung der Leistung seit
1958
Subventionsbezeichnung
Naturschäden
Subventionsempfänger
Konzessionierte Transportunternehmungen (KTU)
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Übergeordnete Ziele des Bundes
Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter oder zerstörter Bahnanlagen und Fahrzeuge sowie Beitrag an Räumungskosten, wenn das Ausmass der Schäden die finanziellen Möglichkeiten des Betriebes und des Kantons überfordert.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.