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Subvention · 802 / BAV · UVEK

Verkehrstrennung

Kreditnummer
A4300.0119
2025
0.0 Mio. CHF
Empfänger laut EFV
Konzessionierte Transportunternehmungen (KTU)
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2); Verordnung vom 6.11.1991 über Beiträge an die Aufhebung oder Sicherung von Niveauübergängen und an andere Massnahmen zur Trennung von öffentlichem und privatem Verkehr (Verkehrstrennungsverordnung; SR 725.121)
Form
A-fonds-perdu-Beitrag · Finanzhilfe 100 %, Abgeltung 0 %
Subventioniert seit
1991
Leistung
Infrastrukturumbauten für die Trennung von Schiene und Strasse.
Aufgabengebiet
Verkehr

Betrag 1980–2025, Mio. CHF

01020301980198519901995200020052010201520202025

Im Parlament

Die Abstimmungen, deren Gegenstand diese Kreditnummer nennt: der Voranschlag und seine Nachträge. Was Ja und Nein bedeuteten, steht so, wie es die Parlamentsdienste veröffentlichen.

Zu diesem Kredit ist keine Abstimmung erfasst.

Interessenbindungen

0 Ratsmitglieder geben eine bestätigte Bindung beim Empfänger an.

Eine Bindung zeigt, was ein Ratsmitglied im amtlichen Register angibt, und stützt sich auf einen Beleg der Redaktion. Sie sagt nichts über die Gründe einer Stimme.

Alle Werte als Tabelle
JahrMio. CHF
19800.0
1981
1982
1983
1984
19850.0
1986
1987
1988
1989
19900.0
1991
1992
1993
1994
19958.0
1996
1997
1998
1999
200015.6
2001
2002
2003
2004
200522.4
200613.0
20074.2
20086.8
20094.1
20107.0
20113.9
20122.0
20132.0
20141.5
20150.9
20160.0
20170.0
20180.0
20190.0
20200.0
20210.0
20220.0
20230.0
20240.0
20250.0

Wortlaut der Eidgenössischen Finanzverwaltung, unverändert und auf Deutsch.

Anteil Abgeltung in %
0
Anteil Finanzhilfe in %
100
Archiviert ab
2016
Aufgabengebiet
Verkehr
Departement
UVEK
Form der Subvention
A-fonds-perdu-Beitrag
Kreditnummer
A4300.0119
Pflichtbeitrag an internationale Organisationen in %
0
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2); Verordnung vom 6.11.1991 über Beiträge an die Aufhebung oder Sicherung von Niveauübergängen und an andere Massnahmen zur Trennung von öffentlichem und privatem Verkehr (Verkehrstrennungsverordnung; SR 725.121)
Subventionierte Leistungen
Infrastrukturumbauten für die Trennung von Schiene und Strasse.
Subventionierung der Leistung seit
1991
Subventionsbezeichnung
Verkehrstrennung
Subventionsempfänger
Konzessionierte Transportunternehmungen (KTU)
Verwaltungseinheit Nr.
802 / BAV
Übergeordnete Ziele des Bundes
Räumliche Trennung von motorisiertem Privatverkehr und schienengebundenem Verkehr.

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

www.data.finance.admin.ch

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Keine amtliche Veröffentlichung. Die Zahlen stehen so, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung sie veröffentlicht; schwur.ch rundet sie nur.