Federal Council / Goals of the Federal Council / Goal 1
Guideline 1 · Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung
Goal 1: Die Schweiz sorgt für stabile sowie innovations- und wettbewerbsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter, die auf die Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet sind
Measures of the legislature plan
- Verabschiedung der Botschaft zur Standortförderung 2028–2031
- Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 2015
- Verabschiedung der Strategie des Bundesrats gegen die Korruption 2025–2028
- Kenntnisnahme des Lageberichts zur Schweizer Volkswirtschaft
Planned in the goals for 2027
The annual report 2027 appears in spring 2028.
1.1 Tourismusstrategie des Bundes ab 2027
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die neue Tourismusstrategie genehmigen. Damit werden die grossen Linien für die zukünftige Tourismuspolitik der Schweiz aufgezeigt, die möglichst die kommenden zwei Legislaturperioden umfassen, da die wesentlichen Herausforderungen, welche mit der Tourismusstrategie adressiert werden, mittel- bis längerfristiger Natur sind. Sie wird weiterhin auf die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus ausgerichtet sein, jedoch verstärkt die ökologische und gesellschaftliche nachhaltige Entwicklung im Fokus haben.
1.2 Standortförderung 2028–2031
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft Standortförderung 2028–2031 verabschieden. Die Standortförderung des Bundes ergänzt die Wirtschaftsund Aussenwirtschaftspolitik des Bundes, verbessert die Rahmenbedingungen für KMU, unterstützt Innovation, Digitalisierung und nachhaltige Produktionsprozesse und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit. Sie fördert regionale Entwicklung, reduziert wirtschaftliche Disparitäten und erhöht die Standortattraktivität der Schweiz. Die Standortförderung des Bundes setzt für die Jahre 2028–2031 die drei folgenden Schwerpunkte: KMU administrativ entlasten, Zugang für KMU zu internationalen Märkten erleichtern und Regionen wirtschaftlich stärken.
1.3 Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) verabschieden. Diese Revision hat zum Ziel, die Stabilität des Finanzsystems und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu stärken. Der Vorschlag zielt darauf ab, bestimmte Bestimmungen zu den Infrastrukturen der Finanzmärkte sowie Anforderungen im Bereich des Marktverhaltens zu ändern.
1.4 Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) im Hinblick auf innovative Geschäftsmodelle der Finanzinstitute
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Revision des Finanzinstitutsgesetzes verabschieden. Diese Revision hat zum Ziel, den Rechtsrahmen für innovative Geschäftsmodelle von Finanzinstituten zu verbessern. Der Änderungsvorschlag betrifft insbesondere das Bewilligungsregime für Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit stabilen Kryptowährungen (Stablecoins) und Krypto-Assets.
1.5 Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) verabschieden. Mit dem Gesetz werden die Rechte der Nutzenden gestärkt, die Transparenz von Kommunikationsplattformen verbessert und Meldeverfahren bei Hassrede eingeführt.
1.6 Teilrevision des Bundesgesetzes über Produktesicherheit (PrSG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Produktesicherheit (PrSG) verabschieden. Das PrSG soll wie bis anhin die Sicherheit von Produkten gewährleisten und den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr erleichtern. Soweit sinnvoll sollen mit der Teilrevision des PrSG wesentliche Elemente aus den europäischen Regulierungen zur Produktesicherheit und Marktüberwachung ins Schweizer Recht aufgenommen werden, wie beispielsweise die Anforderungen an den Onlinehandel sowie die Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörden zur Kontrolle von Produkten im Onlinehandel.
1.7 Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (in Umsetzung der Mo. WAK-S 25.3020)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 eine Botschaft zur Umsetzung der Motion WAK-S 25.3020 verabschieden. Damit werden Anforderungen an die Gebührentransparenz bei bargeldlosen Zahlungsverfahren im Vier-Parteien-Modell (Händler, Acquirer, Kartenherausgeber, Karteninhaber) gegenüber den Händlern geschaffen.
1.8 Wachstumsbericht des Bundesrates
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 seinen Wachstumsbericht zur Stärkung der Schweizer Volkswirtschaft gutheissen. Zuletzt wurde ein solcher Bericht im Mai 2024 als Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft veröffentlicht. Mit dem Bericht soll auch das überwiesene Postulat Michaud Gigon 25.4260 erfüllt werden. Im Bericht soll aufgezeigt werden, wie die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit unter den sich verändernden Rahmenbedingungen sichern und stärken kann. Der Bericht soll einen strategischen Orientierungsrahmen bieten sowie Reformoptionen aufzeigen und als Grundlage für die wirtschaftspolitische Agenda für die Legislaturperiode 2027–2031 dienen.
1.9 Änderung der Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung) (in Umsetzung der Mo. Gugger 22.3838)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 eine Änderung der KFZ-Verordnung gutheissen. Dabei soll in Erfüllung der Motion Gugger 22.3838 klargestellt werden, dass die Bestimmungen des Kartellgesetzes auch für Agenturmodelle anwendbar sind.
Planned in the goals for 2026
The annual report 2026 appears in spring 2027.
1.1 Änderung des Obligationenrechts (OR) (Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 über das weitere Vorgehen in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten von Unternehmen entscheiden. Ziel ist eine pragmatische Anpassung der aktuellen Gesetzgebung (Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten) mit dem Ziel einer internationalen Abstimmung bei der nachhaltigen Unternehmensführung. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zentral.
1.2 Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) verabschieden. Diese Revision hat zum Ziel, die Stabilität des Finanzsystems und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu stärken. Der Vorschlag zielt darauf ab, bestimmte Bestimmungen zu den Infrastrukturen der Finanzmärkte sowie Anforderungen im Bereich des Marktverhaltens zu ändern.
1.3 Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) im Hinblick auf innovative Geschäfts- modelle der Finanzinstitute
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Revision des Finanzinstitutsgesetzes verabschieden. Diese Revision hat zum Ziel, den Rechtsrahmen für innovative Geschäftsmodelle von Finanzinstituten zu verbessern. Der Änderungsvorschlag betrifft insbesondere das Bewilligungsregime für Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit stabilen Kryptowährungen (Stablecoins) und Krypto-Assets.
1.4 Reform der Wettbewerbsbehörden
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Reform der Wettbewerbsbehörden verabschieden. Mit dieser will der Bundesrat die Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid bei der Wettbewerbskommission wirksamer ausgestalten und das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht stärken.
1.5 Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das Ergebnis der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) zur Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen. Mit dem Gesetz werden die Rechte der Nutzenden gestärkt, die Transparenz von Kommunikationsplattformen verbessert und Meldeverfahren bei Hassrede eingeführt.
1.6 Massnahmen gemäss Artikel 7 des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die ersten Bereichsstudien nach Artikel 7 des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG) zur Kenntnis nehmen und über die Umsetzung allfälliger Massnahmen beschliessen. 2026 stehen dabei die Themen Öffentliches Beschaffungswesen, Pharmaregulierung, Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten und Regulierung industrieller Betriebe (Plangenehmigungsverfahren) im Vordergrund. Damit möchte der Bundesrat seine wirtschaftspolitische Agenda voranbringen und für mehr regulatorische Entlastung sorgen.
1.7 Dritter Länderbericht Agenda 2030
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 den dritten Länderbericht der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 und der UNO-Nachhaltigkeitsziele zur Kenntnis nehmen. Der Bericht wird auf einer breiten Bestandsaufnahme basieren, welche innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung mithilfe von SDGital2030 (Sustainable Development Goals, SDG) durchgeführt wird.
Planned in the goals for 2025Report 2025: partly achieved
1.1 Strategie des Bundesrats gegen die Korruption 2025–2028
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 eine neue Strategie gegen die Korruption verabschieden. Es handelt sich um eine Aktualisierung und Konsolidierung auf der Grundlage einer Bilanz der bisherigen Strategie. In der neuen Strategie wird der Bundesrat aus einer Lageanalyse neue Ziele und Massnahmen ableiten.
Annual report
Der Bundesrat konnte die Strategie gegen die Korruption im Berichtsjahr nicht verabschieden. Die Strategie wurde verschoben und sie wird gemeinsam mit dem für Ende Januar 2026 geplanten Aussprachepapier zur Umsetzung der GRECO-Empfehlungen dem Bundesrat vorgelegt.
1.2 Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes verabschieden. Angesichts der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2016 gemacht wurden, sowie der nationalen und internationalen Entwicklungen sollen Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen weiter gestärkt werden.
Annual report
Der Bundesrat konnte aufgrund der dringlicheren, ressourcenintensiven Änderung des Finanzinstitutsgesetzes zur Förderung innovativer Geschäftsmodelle die Botschaft nicht im Berichtsjahr verabschieden.
1.3 Bundesgesetz zur Regulierung von Kommunikationsplattformen
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Regulierung der Kommunikationsplattformen verabschieden. Mit dem Gesetz werden die Rechte der Nutzenden gestärkt, die Transparenz von Kommunikationsplattformen verbessert und Meldeverfahren bei Hassrede eingeführt.
Annual report
Der Bundesrat konnte die Botschaft zur Regulierung der Kommunikationsplattformen im Berichtsjahr aufgrund der Komplexität des Geschäfts nicht verabschieden. Er hat die Vernehmlassung zur neuen Gesetzesvorlage am 29. Oktober 2025 eröffnet.
1.4 Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft verabschieden. Damit will er die Wirkung der Investitionsförderung in der Beherbergungswirtschaft optimieren. Die Förderung der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) soll noch stärker auf die Verbesserung der Strukturen und den Strukturwandel sowie die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden. Neben dieser Schwerpunktsetzung durch Anreize sollen die Förderung flexibilisiert, die Funktion der SGH als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung verankert und das Gesetz formal modernisiert werden.
Annual report
Der Bundesrat hat am 16. April 2025 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft verabschiedet. Dadurch soll die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) mit ihrer Investitionsförderung den Strukturwandel und die nachhaltige Entwicklung in der Beherbergungswirtschaft stärker begünstigen können. Die Rolle der SGH als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung wird zudem gesetzlich verankert. Des Weiteren wird das Gesetz formell modernisiert und auf aktuelle Standards angepasst.
1.5 Änderung des Obligationenrechts (Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft über die Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange im Obligationenrecht verabschieden. Diese Gesetzesvorlage soll eine Angleichung an die neusten Entwicklungen des EU-Rechts erwirken.
Annual report
Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr die Botschaft nicht verabschieden. Er hat entschieden über die konkrete materielle Umsetzung zu entscheiden, sobald Klarheit über die Stossrichtung der künftigen Omnibus-Richtlinien der EU besteht.
1.6 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zu einer Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) verabschieden. Das URG soll um ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen erweitert werden. Medienunternehmen sollen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste künftig eine Vergütung erhalten. Davon sollen auch die Medienschaffenden profitieren.
Annual report
Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 die Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Damit soll ein neuer Leistungsschutz für Medienunternehmen eingeführt werden, der diesen für die Nutzung ihrer journalistischen Leistungen durch grosse Onlinedienste eine Vergütung sichert. Grossen Onlinediensten mit hoher Reichweite soll die Pflicht auferlegt werden, für verwendete Text- und Bildvorschauen (Snippets) zu bezahlen, und Journalisten angemessen an dieser Vergütung zu beteiligen. Die Verwertung der Rechte soll kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Ziel der Vorlage ist es, die faire Vergütung journalistischer Inhalte im digitalen Umfeld zu stärken.
1.7 Standortförderung 2028–2031
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zur Botschaft Standortförderung 2028–2031 eröffnen. Mit der Botschaft zur Standortförderung entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Jahre 2028–2031 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen für die verschiedenen Instrumente der Standortförderung.
Annual report
Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr die Vernehmlassung über die Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 aufgrund von zusätzlichem Abklärungsbedarf nicht eröffnen.
1.8 Reform der Wettbewerbsbehörden
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung hinsichtlich einer Reform der Wettbewerbsbehörden eröffnen. Mit dieser will der Bundesrat die Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid bei der Wettbewerbskommission wirksamer ausgestalten und das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht stärken.
Annual report
Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 die Vernehmlassung für eine Änderung des Kartellgesetzes (KG) und des Verwaltungsgerichtsgesetzes (VGG) eröffnet. Ziel ist es, die Kartellrechtsdurchsetzung zu verbessern und die Akzeptanz bei allen Beteiligten zu erhöhen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) wird verkleinert und fachlich fokussiert, Untersuchung und Entscheid werden stärker getrennt und Unternehmen sollen zusätzliche Rechte während der Untersuchung erhalten. Die Einsetzung von Fachrichtern am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) soll zudem die Verfahren beschleunigen und die Verständlichkeit von Entscheiden erhöhen.
1.9 Verbesserung der Rahmenbedingungen für Digital Finance
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 Stand und Umsetzung der Massnahmen gemäss dem Bericht «Digital Finance: Handlungsfelder 2022+» vom Februar 2022 zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen befinden. Der Bundesrat treibt die Arbeiten zur Umsetzung der Handlungsfelder dieses Berichts unter anderem im Bereich Open Finance und innovative Geschäftsmodelle voran und erarbeitet die Grundlagen zur Umsetzung des Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht betreffend den Eigenmittelanforderungen für Kryptowerte.
Annual report
Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 den aktuellen Stand der Arbeiten im Bereich Digital Finance zur Kenntnis genommen. Seit 2022 setzt der Bund Massnahmen um, um optimale Rahmenbedingungen für Innovation zu schaffen und gleichzeitig Risiken zu berücksichtigen. Dazu gehören die laufende Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Fintech-Bewilligung, die Integration des Financial Innovation Desk in das SIF sowie Initiativen in den Bereichen Open Finance und Green FinTech. Zudem wurde die Stabilität und Integrität des Finanzplatzes durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privatsektor verbessert, etwa im Bereich Cyberresilienz und bei der Bekämpfung von Geldwäscherei. Die zwölf Handlungsfelder des Berichts «Digital Finance: Handlungsfelder 2022+» vom 1. Februar 2022 bilden weiterhin die Grundlage für die Arbeiten zu Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Cloud-Nutzung, RegTech und Datennutzung.
1.10 Globale Spitzenposition für Sustainable Finance
Die Position der Schweiz als führender nachhaltiger Finanzstandort soll weiter gefestigt werden. Zu diesem Zweck nimmt die Schweiz Einfluss auf die relevanten internationalen Arbeiten, inklusive in der G20 und im Internationalen Währungsfonds (IWF). Mittels Revision der Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange, welche der Bundesrat im zweiten Halbjahr 2025 verabschiedet, werden zudem erstmals Mindestkriterien für Fahrpläne von Finanzinstituten festgelegt.
Annual report
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 beschlossen, die Revision der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange vorläufig zu pausieren. Obwohl die vorgeschlagenen Anpassungen in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst wurden, soll mit der Umsetzung zugewartet werden, bis Klarheit über die geplanten Änderungen der Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht (OR) besteht. Zudem berücksichtigt der Bundesrat die laufende regulatorische Entwicklung in der EU. Die Revision zielt auf eine bessere internationale Vergleichbarkeit sowie auf Mindestanforderungen für Fahrpläne von Finanzunternehmen ab. Durch die Teilnahme an verschiedenen internationalen Gremien im Bereich Sustainable Finance konnte der Bundesrat im Berichtsjahr die Position der Schweiz in diesem Bereich weiter festigen.
1.11 Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 den Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung (Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021–2030) zur Kenntnis nehmen. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) und die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) informieren den Bundesrat in diesem Bericht gegebenenfalls auch über weitere erforderliche Massnahmen.
Annual report
Der Bundesrat hat am 19. November 2025 den Zwischenbericht zur Umsetzung der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung für die Periode 2021–2030 zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt auf, dass seit Inkrafttreten der totalrevidierten Beschaffungsrechtserlasse seitens der Beschaffungs- und Bedarfsstellen viele Umsetzungsmassnahmen und Aktivitäten im Sinne der Umsetzung der Stossrichtungen der Strategie in die Wege geleitet worden sind. Gleichzeitig zeigt der Zwischenbericht auch weiteren Handlungsbedarf für die zweite Hälfte der Strategieperiode auf. Im Rahmen der anstehenden weiteren Umsetzungsarbeiten sollen insbesondere die Aspekte Qualität, Nachhaltigkeit, Innovation sowie die Anbieter- und KMU-Freundlichkeit ebenso wie die Digitalisierungsbestrebungen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse weiter gestärkt werden.
Further business in the annual report 2025
Bericht «Wettbewerb statt Protektionismus. Schweizweite Liberalisierung des Notariatswesens» (in Erfüllung des Po. Bertschy 20.3879)
Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr den Bericht nicht verabschieden. Der Bericht wird sich auf die Regulierungsfolgenabschätzung «Schweizweite Liberalisierung des Notariatswesens» stützen, welche erst Ende 2025 abgeschlossen wurde.
Paket für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft
Der Bundesrat hat am 26. November 2025 ein Paket mit 28 Massnahmen zur regulatorischen Entlastung der Unternehmen verabschiedet. Zu den Massnahmen gehören administrative Entlastungen bei der Mehrwert- und der Verrechnungssteuer, Vereinfachungen bei der Rückerstattung des Netzzuschlags oder Entlastungen bei den Arbeitszeitbewilligungen und der Anmeldung von Kurzarbeit. In einigen Bereichen, wie etwa im Datenschutz, bei den Familienzulagen oder beim Handel mit Spielzeugen, hat der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt und eine vertiefte Prüfung beschlossen. Erhebliches Potenzial sieht der Bundesrat bei Digitalisierungsprojekten, die jedoch Investitionen der öffentlichen Hand erfordern.
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Planned, according to the annual report 2024Report 2024: mostly achieved
1.1 Strategie des Bundesrats gegen die Korruption 2025–2028
1.2 Globale Spitzenposition für Sustainable Finance
1.3 Verbesserung der Rahmenbedingungen für Digital Finance
1.4 Reform der Wettbewerbsbehörden
1.5 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
1.6 Änderung des Obligationenrechts (Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange)
1.7 Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
1.8 Anpassung des Finanzmarktrechts im Hinblick auf innovative Geschäftsmodelle der Finanzinstitute (Bewilligungsformen für Fintech)
1.9 Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft
1.10 Bundesgesetz zur Regulierung von Kommunikationsplattformen
1.11 Eindämmung von Wettbewerbsverzerrungen (in Umsetzung der Mo. Caroni 20.3531 und der Mo. Rieder 20.3532)
1.12 Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft
Further business in the annual report 2024
Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2024 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange eröffnet. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Sie geht davon aus, dass die Pflicht grosser Unternehmen zur Berichterstattung über Klimabelange erfüllt ist, wenn das Unternehmen die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) umsetzt. Mittlerweile wurden die Empfehlungen der TCFD inhaltlich in internationale Standards aufgenommen und die Task Force aufgelöst. Das Ziel der Vorlage besteht darin, die Verordnung an neueste internationale Entwicklungen anzupassen.
Covid-19-Härtefallhilfen (Liquidationsgewinne)
Unternehmen, die eine Covid-19-Härtefallunterstützung erhalten haben, dürfen während vier Jahren keine Dividenden ausschütten. Mit der Annahme der Motion Gapany 23.3842 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Liquidationsdividenden von diesem Verbot auszunehmen. Der Bundesrat hat am 27 . November 2024 beschlossen, die Motion so umzusetzen, dass auf Bundesebene sämtliche Liquidationsdividenden bei Einzelunternehmen nicht mehr als Verstoss gegen das Dividendenverbot gelten.
Read from Fedlex: the legislature plan as text (German, French, Italian), the goals and annual reports from their German PDF versions, so the business is given in German. The goals for 2024 still follow the legislature plan 2019–2023 and are missing here; for 2024 the page shows the business the annual report lists as planned.
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