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Federal Council / Goals of the Federal Council / Goal 10

Guideline 2 · Die Schweiz fördert den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt

Goal 10: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und Bevölkerungsgruppen und fördert die Integration und Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgemeinschaften

2025Report 2025: partly achieved2024Report 2024: achieved

  1. Verabschiedung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028
  2. Verabschiedung der strategischen Ziele des Bundesrats 2024–2027 zur Förderung der Mehrsprachigkeit
  3. Festlegung der Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030

The annual report 2027 appears in spring 2028.

  1. 10.1 Olympische und Paralympische Winterspiele 2038

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 über das weitere Vorgehen in der Begleitung des Projekts Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 entscheiden. Das Internationale Olympische Komitee (IOK) führt mit der Schweiz einen privilegierten Dialog für die Austragung der Spiele.

  2. 10.2 Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2029–2032 (Kulturbotschaft 2029–2032)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2029–2032 eröffnen. In der Kulturbotschaft zieht der Bundesrat Bilanz über die laufende Förderperiode, formuliert die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes für die Folgeperiode und beantragt dem Parlament die zu ihrer Umsetzung benötigten Finanzmittel.

  3. 10.3 Revision der Wohnraumförderungsverordnung (WFV)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zur Änderung der Wohnraumförderungsverordnung (WFV) eröffnen. Nachdem das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) geändert wurde, muss auch die entsprechende Verordnung überarbeitet werden. Bei vom Bund geförderten Wohnungen sind die Mietzinse nach den Kosten festzulegen. Ein neues Kostenmietmodell soll die Mietzinsgestaltung vereinfachen und für mehr Transparenz sorgen. Das neue Kostenmietmodell wird im Rahmen der Wohnraumförderungsverordnung umgesetzt.

  4. 10.4 Dritter Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Übereinkommens der UNESCO zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 den dritten Bericht zur Umsetzung des UNESCO- Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verabschieden. Dieser wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen erarbeitet und nach der Verabschiedung durch den Bundesrat Ende Juni 2027 eingereicht.

  5. 10.5 Revision der «Liste indicative» der Schweiz für Welterbestätten

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die «Liste indicative» der Schweiz mit den möglichen Kandidaturen für das UNESCO-Welterbe verabschieden. Die Vertragsstaaten der Welterbekonvention müssen dem Welterbekomitee ein Verzeichnis (die sogenannte «Liste indicative») der Objekte vorlegen, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Liste des Welterbes aufgenommen werden könnten. Die «Liste indicative» muss rund alle zehn Jahre überarbeitet werden. Da die aktuelle Liste Ende 2016 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist eine Revision notwendig.

  6. 10.6 Änderung der Nationalbibliotheksverordnung (NBibV)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die angepasste Nationalbibliotheksverordnung (NBibV) in Kraft setzen. Die vorliegende Teilrevision enthält die Ausführungsbestimmungen zum Dépôt légal numérique (Digitales Pflichtexemplar). Sie legt die Grundlagen für das Sammeln und Einfordern digitaler Helvetica fest und konkretisiert im Bereich der Vermittlung die erforderlichen Einschränkungen und Massnahmen zum Schutz der kommerziellen Interessen der Urheberrechtsinhaberinnen und Urheberrechtsinhaber.

Ziele des Bundesrates 2027

The annual report 2026 appears in spring 2027.

  1. 10.1 Olympische und Paralympische Winterspiele 2038

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 einen Grundsatz- und Planungsbeschluss verabschieden, welcher die zeitlichen, finanziellen und materiellen Eckwerte der Unterstützung des Projekts «Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» durch den Bund festlegt. Das Internationale Olympische Komitee hat die Schweiz in einen privilegierten Dialog für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 eingeladen.

  2. 10.2 Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) verabschieden. Für die bundesseitige Förderung von künftigen Landesausstellungen ist eine eigenständige gesetzliche Grundlage in der Form eines Spezialgesetzes erforderlich. Die Rechtsgrundlagen bilden die Voraussetzung für den Prüf- und Selektionsprozess von Projektgesuchen sowie für eine allfällige Mitfinanzierung einer Landesausstellung durch den Bund.

  3. 10.3 Änderung der Nationalbibliotheksverordnung (NBibV)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Nationalbibliotheksverordnung eröffnen. Die Vorlage formuliert die Ausführungsbestimmungen zum Dépôt légal numérique. Das Dépôt légal numérique bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, elektronische Publikationen an die Nationalbibliothek abzuliefern.

  4. 10.4 Film-Koproduktionsabkommen mit Kosovo und Marokko

    Abschluss

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das bilaterale Film-Koproduktionsabkommen mit den zuständigen marokkanischen und kosovarischen Behörden abschliessen. Koproduktionsabkommen im Bereich des Films regeln die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Parteien, um gemeinsam einen Film zu produzieren. Dadurch können Ressourcen, Drehorte und auch Filmpersonal geteilt und Synergien geschaffen werden. Solche Abkommen fördern zudem den künstlerischen und kulturellen Austausch zwischen den Vertragsparteien.

  5. 10.5 Überprüfung Mietzinsmodell

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 einen Bericht mit Grundlagenarbeiten zu einem neuen Mietzinsmodell zur Kenntnis nehmen. Nachdem die Evaluationsstudie «Überprüfung des Mietzinsmodells des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO)» gezeigt hat, dass das bisherige Mietzinsmodell in mehreren Punkten nicht mehr der heutigen Realität entspricht, sollen das geltende Mietzinsmodell und die Regeln für die Anpassung der Mietzinse überarbeitet werden.

  6. 10.6 Zweite Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Bericht zur zweiten Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz zur Kenntnis nehmen. Im Bericht werden die raumplanerischen, volksund betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Zweitwohnungsgesetzes aufgezeigt. Gestützt darauf wird der Bundesrat bei Bedarf den Auftrag erteilen, konkrete Massnahmen umzusetzen, um die Wirkungen des Zweitwohnungsgesetzes zu verbessern.

  7. 10.7 Bericht über die Ergebnisse des Dialogs mit den Organisationen der Jenischen und Sinti betreffend Massnahmen zur Aufarbeitung der Vergangenheit

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 den Bericht über die Ergebnisse des Dialogs mit den Organisationen der Jenischen und Sinti betreffend Massnahmen zur Aufarbeitung der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen. Der Bericht gibt Auskunft über den Bedarf der Jenischen und Sinti nach zusätzlichen Massnahmen zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit. Hintergrund bildet die im Rahmen des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» erfolgte Verfolgung der Jenischen und Sinti, die nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu bezeichnen ist.

  8. 10.8 9 . Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zur Kenntnis nehmen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht zur Umsetzung der Charta zu verfassen. Der Bericht wird unter der Mitarbeit der Kantone erarbeitet. Inkraftsetzung Der Bundesrat wir d im zweiten Halb jahr 2026 die a ngepasste Spra chenverordnung in K raft setzen. Die Revi sion hat die Um setzung von Artike l 22 und 22 a S prachengesetz zur Unterstützung der räto romanischen und i talienischen S prache zum Geg enstand. Dabei s ind Ausführungsbestimmunge n für die Projektförderung in den B ereichen Spra cherwerb und Se nsibilisierung für die beiden Minderh eitensprachen ausser halb ihrer Stammgebiete festzulegen. Ausserdem sind d ie Zielwerte für d ie Vertretung der Sprachgeme inschaften in der Bundesverwaltung an die ne uesten Zahlen des BFS anzupassen .

Ziele des Bundesrates 2026

  1. 10.1 Revision des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Revision des Wohnraumförderungsgesetzes verabschieden. Damit werden das vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) in Zusammenarbeit mit den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus entwickelte Modell einer Kostenmiete sowie die Zuständigkeit des BWO für die Mietzinsüberprüfung bei indirekt geförderten Objekten in das Gesetz aufgenommen.

    Annual report

    Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 die Botschaft für die Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) verabschiedet. Er beantragt dem Parlament klare Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen Kostenmietmodells bei vom Bund geförderten Wohnungen und für die entsprechenden staatlichen Mietzinskontrollen. Neu sollen die Betriebskosten pauschal mit Hilfe des Gebäudeversicherungswertes berechnet werden können. Dies erleichtert sowohl die Festlegung als auch die Überprüfung der Miete bei geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern.

  2. 10.2 Regelung der zulässigen Nettorendite im Mietrecht bei einem mietrechtlichen Referenzzinssatz von mehr als 2 Prozent (in Umsetzung der Mo. Engler 22.4448)

    Beschluss

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 über die Umsetzung der Motion Engler 22.4448 «Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht» beschliessen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die das Bundesgericht mit einer Praxisänderung zur zulässigen Nettorendite geschaffen hatte. Das Bundesgericht legte die zulässige Nettorendite bei 2 Prozent fest, aber nur solange der mietrechtliche Referenzzinssatz nicht mehr als 2 Prozent beträgt.

    Annual report

    Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr nicht über die Umsetzung der Motion Engler 22.4448 «Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht» beschliessen. Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion im Rahmen einer Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sind fortgeschritten, aber aus Kapazitätsgründen noch nicht finalisiert.

  3. 10.3 Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungs- jahr 2030

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung für die Rechtsgrundlagen für eine mögliche Landesausstellung eröffnen. Im Vordergrund steht insbesondere die Regelung der folgenden Rahmenbedingungen: Rolle des Bundes, Grundsätze und Voraussetzungen einer allfälligen Förderung, Kriterien und Verfahren. Die Rechtsgrundlagen bilden die Voraussetzung für das bundesseitige Prüfverfahren für eine Landesausstellung sowie, bei Bedarf, für eine Projekt-Selektion.

    Annual report

    Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) eröffnet. Das Spezialgesetz regelt die Prüfung und Auswahl von Projektgesuchen sowie die mögliche Bundesförderung. Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich eine neue Landesausstellung. Gleichzeitig mit der Eröffnung der Vernehmlassung hat er jedoch beschlossen, aufgrund der angespannten Finanzlage auf eine Mitfinanzierung einer Landesausstellung in den 2030er-Jahren zu verzichten.

  4. 10.4 Änderung der Nationalbibliotheksverordnung (NBibV)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Nationalbibliotheksverordnung eröffnen. Die Vorlage formuliert die Ausführungsbestimmungen zum Dépôt légal numérique. Dieses wurde im Rahmen der Verabschiedung der Kulturbotschaft 2025–2028 im Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek (NBibG) eingeführt. Die Ausführungsbestimmungen zur neuen Regelung erfolgen in der Nationalbibliotheksverordnung, weshalb diese angepasst werden muss.

    Annual report

    Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung im Berichtsjahr nicht eröffnen, weil die parlamentarische Beratung der Revision des Nationalbibliotheksgesetzes bis Juni 2025 statt wie vorgesehen bis Dezember 2024 dauerte.

  5. 10.5 Änderung der Sprachenverordnung (SpV)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die angepasste Sprachenverordnung verabschieden und in Kraft setzen. Darin geht es um die Konkretisierung des neuen Gesetzesartikels 22a SpG (Notwendigkeit einer Präzisierung auf Verordnungsstufe) und die Anpassung der Zielwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung in Artikel 7 der Verordnung, entsprechend den aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik.

    Annual report

    Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die revidierte Sprachenverordnung (SpV) verabschiedet und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Damit setzt er den in der Kulturbotschaft 2025–2028 vorgesehenen neuen Artikel im Sprachengesetz (SpG) um. Dank der Revision wird künftig eine Förderung des Italienisch und Rätoromanisch auch ausserhalb der angestammten Sprachgebiete möglich sein. Zudem wurde die Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung angepasst.

  6. 10.6 Änderung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Änderung der Verordnung verabschieden und in Kraft setzen. Die Verordnung wird gleichzeitig mit dem revidierten Gesetz über den Naturund Heimatschutz (NHG) in Kraft treten. Mit der Vorlage sollen die neuen Bestimmungen zur Beachtung der baukulturellen Qualitätsziele bei der Erfüllung von Bundesaufgaben sowie die Förderbestimmungen für hohe Baukultur auf Verordnungsstufe konkretisiert werden.

    Annual report

    Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr die Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und die dazugehörige Verordnung nicht in Kraft setzen, weil das Parlament im Rahmen der Beratungen zur Kulturbotschaft 2025–2028 nicht auf die vom Bundesrat beantragte Änderung des NHG zur gesetzlichen Verankerung der hohen Baukultur eingetreten ist.

Further business in the annual report 2025

  1. Bericht «Wohneigentumsförderung» (in Erfüllung des Po. WAK-S 23.4323)

    Genehmigung / Gutheissungparliamentary business from the annex

    Der Bundesrat konnte den Bericht im Berichtsjahr nicht gutheissen. Gewisse rechtliche Abklärungen mussten vertieft werden und haben mehr Zeit beansprucht als geplant.

  2. Bundesgesetz über die Soforthilfe für Blatten

    Verabschiedung der Botschaftnot planned

    Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 eine Botschaft verabschiedet, um der Gemeinde Blatten (VS) als Zeichen der Solidarität eine Soforthilfe von 5 Millionen Franken zuzusprechen. Die Mittel dienen zur Finanzierung von Sofortmassnahmen, die nicht durch Versicherungen oder Subventionen abgedeckt sind, und zur Unterstützung besonders betroffener Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gemeinde Blatten entscheidet über die Verwendung der Mittel und legt dem Bund Rechenschaft ab.

  3. Bundesgesetz über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024 (Unwetterbewältigungsgesetz 2024)

    Eröffnung der Vernehmlassungnot planned

    Der Bundesrat hat am 26. November 2025 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024 eröffnet. Das Gesetz sieht vor, die finanzielle Belastung der betroffenen Gemeinden durch die Wiederherstellungskosten auf ein zumutbares Mass zu begrenzen. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht, wenn die Pro-Kopf-Belastung 1500 Franken übersteigt; der Bund übernimmt 50 Prozent der verbleibenden Restkosten, sofern sich auch die Kantone beteiligen.

Ziele des Bundesrates 2025 · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates

  1. 10.1 Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028

    Verabschiedung der Botschaft

  2. 10.2 Aktionsplan der interdepartementale Arbeitsgruppe Baukultur (IDAG Baukultur)

    Genehmigung / Gutheissung

  3. 10.3 Vierter Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention der UNESCO über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der Schweiz

    Genehmigung / Gutheissung

Further business in the annual report 2024

  1. Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG)

    Eröffnung der Vernehmlassungnot planned

    Der Bundesrat hat am 20. September 2024 die Vernehmlassung für eine Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) eröffnet. Mit der Änderung sollen klare Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen Kostenmietmodells bei indirekt vom Bund geförderten Wohnungen geschaffen werden. Neu sollen insbesondere die Betriebskosten pauschal mit Hilfe des Gebäudeversicherungswertes berechnet werden. Im Vergleich zur bisherigen Berechnungsweise erleichtert das Modell sowohl die Festlegung wie auch die Überprüfung der Miete bei geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern.

  2. Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

    Eröffnung der Vernehmlassungnot planned

    Der Bundesrat hat am 10. April 2024 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) eröffnet. Mit den Änderungen sollen mehrere kurzfristig umsetzbare Massnahmen zur Dämpfung der Mietzinsentwicklung ermöglicht sowie Formvorschriften bei der Staffelmiete abgebaut werden.

  3. Änderung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG)

    Inkraftsetzungnot planned

    Der Bundesrat hat am 13. September entschieden, das gelockerte Zweitwohnungsgesetz per 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen. Seither gelten neue Regeln für Wohnungen und Gebäude, die vor der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 gebaut wurden. Neu dürfen beim Umbau altrechtlicher Wohnungen auch zusätzliche Wohnungen und Gebäude geschaffen werden. Neue Regeln gelten zudem für den Abbruch und Wiederaufbau solcher Wohnungen. Es ist nun in diesen Fällen zulässig, die Wohnfläche um maximal dreissig Prozent zu erweitern oder zusätzliche Wohnungen zu schaffen. Altrechtliche Wohnungen dürfen dabei auch mit einer geringfügigen Standortverschiebung wiederaufgebaut werden.

  4. Bericht zur künftigen Ausgestaltung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten

    Kenntnisnahmenot planned

    Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 den Bericht über die künftige Ausgestaltung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage hat er die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt. Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024

Read from Fedlex: the legislature plan as text (German, French, Italian), the goals and annual reports from their German PDF versions, so the business is given in German. The goals for 2024 still follow the legislature plan 2019–2023 and are missing here; for 2024 the page shows the business the annual report lists as planned.

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