Federal Council / Goals of the Federal Council / Goal 15
Guideline 3 · Die Schweiz sorgt für Sicherheit, setzt sich für Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt
Goal 15: Die Schweiz agiert kohärent und als verlässliche Partnerin für Entwicklung und Frieden, setzt sich weltweit für Demokratie und Menschenrechte sowie für die Prävention und die Bewältigung von globalen Krisen ein
Measures of the legislature plan
- Verabschiedung der aussenpolitischen Strategie 2024–2027
- Verabschiedung der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 (IZA-Strategie 2025–2028)
- Verabschiedung der Strategie für den Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika 2025–2028 (MENA-Strategie 2025–2028)
- Verabschiedung der Subsahara-Afrika-Strategie 2025–2028
- Verabschiedung der China-Strategie 2025–2028
- Verabschiedung der Amerikas-Strategie 2026–2029
- Verabschiedung der Südostasien-Strategie 2027–2030
- Verabschiedung der Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2026–2029
Planned in the goals for 2027
The annual report 2027 appears in spring 2028.
15.1 Beitrag an das Komitee des internationalen Roten Kreuzes (IKRK) 2027–2028
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 im Rahmen der Umsetzung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025−2028 den zweijährigen Beitrag an das Komitee des internationalen Roten Kreuzes (IKRK) 2027–2028 beschliessen. Es handelt sich um eine prioritäre Organisation der Schweizer IZA.
15.2 Beitrag an das Welternährungsprogramm der UNO (WFP) 2027–2028
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 im Rahmen der Umsetzung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025−2028 den zweijährigen Beitrag an das Welternährungsprogramm der UNO (WFP) 2027–2028 beschliessen. Es handelt sich um eine prioritäre Organisation der Schweizer IZA.
15.3 Beitrag an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) 2028–2030
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 im Rahmen der Umsetzung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025−2028 den mehrjährigen Beitrag an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung 2028–2030 beschliessen. Es handelt sich um eine prioritäre Organisation der Schweizer IZA.
15.4 Fünfter Staatenbericht der Schweiz zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) im UNO-Menschenrechtsrat
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 den fünften Staatenbericht der Schweiz zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) im UNO-Menschenrechtsrat genehmigen. Die allgemeine regelmässige Überprüfung (UPR) ist ein Mechanismus der UNO zum Monitoring der Menschenrechtslage. Jeder UNO-Mitgliedstaat wird im Fünfjahresrhythmus in einem Peer-Review-Verfahren von den anderen Staaten überprüft.
Planned in the goals for 2026
The annual report 2026 appears in spring 2027.
15.1 Südostasien Strategie 2027–2030
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 seine bisherige Südostasien Strategie 2023–2026 aktualisieren und basierend darauf seine Südostasienstrategie 2027–2030 mit Zielen und Massnahmen für weitere vier Jahre verabschieden. Die Strategie wird geografische Schwerpunkte definieren, die die komplexen geopolitischen Dynamiken in der Region berücksichtigen. Es handelt sich um eine geografische Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 .
15.2 Schweizer Beitrag an die Private Infrastructure Development Group (PIDG) zur Verbesserung der nachhaltigen Infrastruktur in Entwicklungsländern
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 über den Beitrag der Schweiz an die Private Infrastructure Development Group (PIDG) beschliessen. PIDG ist eine strategische Antwort auf das in der IZA-Strategie 2025–2028 definierte Engagement mit dem Privatsektor zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungs- und Klimafinanzierungsziele der UNO. Die PIDG trägt direkt zu den Zielen sauberes Wasser, saubere Energie sowie zum Klimaschutz bei.
Planned in the goals for 2025Report 2025: partly achieved
15.1 Amerikas-Strategie 2026–2029
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 seine Amerikas-Strategie aktualisieren und Ziele und Massnahmen für weitere vier Jahre verabschieden. Die Strategie wird geografische Schwerpunkte definieren, die die regional unterschiedlichen Ausgangs- sowie Interessenslagen berücksichtigen. Es handelt sich um eine geografische Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2024–2027.
Annual report
Der Bundesrat konnte die Amerikas-Strategie nicht im Berichtsjahr verabschieden. Aufgrund der Verhandlungen mit der US-Regierung über ein Handelsabkommen wurde die Verabschiedung der Strategie für Amerika 2026–2029 verschoben. Ein Entwurfstext liegt jedoch vor und wurde mit den wichtigsten betroffenen Ämtern abgestimmt.
15.2 Strategie Asien G20 2025–2028
Zur Erneuerung seiner China-Strategie 2021–2024 wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2025 eine Strategie Asien G20 verabschieden. Die Strategie wird neben China auch Indien, Japan und Südkorea abdecken und auf Indonesien, welches in der Südostasien Strategie 2023–2026 enthalten ist, Bezug nehmen. Damit kann den Interessen der Schweiz in Bezug auf die wichtigsten Staaten Asiens Rechnung getragen werden. Es handelt sich um eine geografische Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2024–2027.
Annual report
Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 erstmals eine Asien-G20-Strategie verabschiedet. Sie spiegelt die vielfältigen Interessen der Schweiz gegenüber fünf asiatischen G20-Staaten wider: China, Indien, Indonesien, Japan und Südkorea. Die Asien-G20-Strategie legt die Ziele und Massnahmen für den Zeitraum 2025–2028 fest und baut auf der Südostasien-Strategie 2023–2026 sowie der China Strategie 2021–2024 auf. Sie ist sowohl Teil der Aussenpolitischen als auch Aussenwirtschaftlichen Strategie der Schweiz. Die Förderung eines regelbasierten Freihandels, die Diversifizierung der Märkte und die Stärkung des wirtschaftlichen Multilateralismus sind wichtige Bestandteile der Strategie.
15.3 Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2026–2029
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 seine bisherige Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022–2025 aktualisieren und Ziele und Massnahmen für die Jahre 2026–2029 verabschieden. Die Strategie wird die aktuellen geopolitischen und technologischen Entwicklungen berücksichtigen und namentlich auf die Gouvernanz von neuen Technologien wie künstliche Intelligenz im Sicherheitsbereich fokussieren. Es handelt sich um eine thematische Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2024–2027.
Annual report
Der Bundesrat konnte die Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2026–2029 nicht im Berichtsjahr verabschieden. Aufgrund der anstehenden Schlüsselereignisse, wie das Auslaufen des New Start-Abkommens und der NPT-Überprüfungskonferenz wurde die Verabschiedung der Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2026–2029 verschoben.
15.4 Beitrag an den UNO-Bevölkerungsfonds (UNFPA)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 über den Beitrag an den UNO-Bevölkerungsfonds (UNFPA) entscheiden. Mit diesem Beitrag beteiligt er sich an der Umsetzung des Strategieplans 2026–2029 von UNFPA. UNFPA ist die Entwicklungsagentur der Vereinten Nationen, die sich für eine Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und für umfassende Familienplanung einsetzt. UNFPA ist eine prioritäre multilaterale Organisation der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz.
Annual report
Der Bundesrat konnte den Beitrag an den UNO-Bevölkerungsfonds (UNFPA) 2026–2028 nicht im Berichtsjahr beschliessen. In Erwartung der parlamentarischen Entscheide zum Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 wurde das Geschäft vorsorglich verschoben. Die Unterlagen sind weitestgehend erarbeitet.
15.5 Beitrag an die Länderprogramme des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) 2025–2026
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 über den Beitrag an die Länderprogramme des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) entscheiden. Mit diesem Beitrag setzt er sich weltweit für die Zivilbevölkerung ein, die Opfer von Konflikten und Gewalt geworden ist. Das IKRK ist die wichtigste Partnerin der Schweiz im humanitären Bereich, insbesondere in Regionen, in denen der Zugang zu humanitärer Hilfe erschwert ist. Es verkörpert in hohem Masse die humanitären Werte, denen die Schweiz besonders verpflichtet ist.
Annual report
Der Bundesrat hat am 16. April 2025 beschlossen, die Arbeit des IKRK mit einem Beitrag von 1 12 Millionen Franken für sein Engagement in den Jahren 2025 und 2026 zu unterstützen. Dieser Betrag kommt zu den 80 Millionen Franken hinzu, die die Schweiz jedes Jahr zur Unterstützung des IKRK-Sitzes in Genf bezahlt. Auf diese Weise kann das IKRK seine Arbeit zum Schutz der Bevölkerung in bewaffneten Konflikten weiterführen. Da das IKRK zu den grössten Organisationen mit Sitz in Genf gehört, setzt der Bundesrat damit auch ein starkes Zeichen für das internationale Genf und dessen zentrale Rolle in der Schweizer Aussenpolitik.
15.6 Beitrag an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 über den Beitrag an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) entscheiden. Mit diesem Beitrag beteiligt er sich an der Umsetzung des Strategieplans 2026–2029 von UNICEF. UNICEF setzt sich für den Schutz der Kinderrechte, die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse und die Verbesserung ihrer Chancen ein. UNICEF ist eine prioritäre multilaterale Organisation der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz.
Annual report
Der Bundesrat konnte den Beitrag an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) 2026–2028 nicht im Berichtsjahr beschliessen. In Erwartung der parlamentarischen Entscheide zum Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 wurde das Geschäft vorsorglich verschoben. Die Unterlagen sind weitestgehend erarbeitet.
15.7 Beitrag an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) 2025–2026
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 über den Beitrag an das Welternährungsprogramm (WFP) entscheiden. Mit diesem Beitrag leistet er in Krisen Nothilfe und ebnet mit Ernährungshilfe den Weg zu Frieden, Stabilität und Wohlstand für Menschen, die unter Konflikten, Naturkatastrophen oder den Auswirkungen der Klimakrise leiden. WFP ist die grösste humanitäre Organisation zur Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung in der Welt und eine der prioritären multilateralen Organisationen, die von der Schweiz unterstützt werden.
Annual report
Der Bundesrat hat am 16. April 2025 beschlossen, die Arbeit des Welternährungsprogramms (WFP) mit 73,4 Millionen Franken für die Jahre 2025 und 2026 zu unterstützen, um die akute Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung zu bekämpfen. Das WFP ist die grösste humanitäre Hilfsorganisation im Kampf gegen den Hunger in der Welt. Es konzentriert seine Arbeit auf über 40 Länder und Regionen, die von einer Notsituation betroffen sind.
15.8 Beitrag an die UNO-Fachstelle zur Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN Women)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 über den Beitrag an die UNO-Fachstelle zur Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN Women) entscheiden. Mit diesem Beitrag beteiligt er sich an der Umsetzung des Strategieplans 2026–2029 von UN Women. Es handelt sich um eine prioritäre multilaterale Organisation der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz.
Annual report
Der Bundesrat konnte den Beitrag an die UNO-Fachstelle zur Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN Women) 2026–2028 nicht im Berichtsjahr beschliessen. In Erwartung der parlamentarischen Entscheide zum Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 wurde das Geschäft vorsorglich verschoben. Die Unterlagen sind weitestgehend erarbeitet.
15.9 Beitrag an die globale Partnerschaft für Bildung (Global Partnership for Education, GPE)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 über den Beitrag an die globale Bildungspartnerschaft (GPE) entscheiden. Mit diesem Beitrag fördert er besonders unterstützungsbedürftige Kinder weltweit und ermöglicht ihnen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung. GPE ist der grösste und wichtigste globale Akteur im Bildungsbereich. Die Schweiz ist Mitglied des Verwaltungsgremiums (Board of Directors). GPE ist eine prioritäre multilaterale Organisation der Schweiz zur Umsetzung ihrer Ziele der internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich.
Annual report
Der Bundesrat hat nicht über den Beitrag an die globale Bildungspartnerschaft (GPE) entschieden. Die Partnerschaft mit der GPE wurde aufgrund der Sparaufträge des Parlaments im Jahr 2025 beendet. Es wurde dem Bundesrat entsprechend kein Finanzierungsantrag unterbreitet.
Further business in the annual report 2025
Schweizer OSZE-Vorsitz im Jahr 2026
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 die thematischen Schwerpunkte für den Schweizer Vorsitz der OSZE im Jahr 2026 festgelegt. So sollen die Grundsätze der Schlussakte von Helsinki für einen dauerhaften Frieden weiter gefördert und ein inklusiver Dialog zwischen allen 57 Teilnehmerstaaten gestärkt werden. Die Schweiz will aber auch die Antizipation von Technologien vorantreiben sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte fördern. Schliesslich wird sie sich dafür einsetzen, die Handlungsfähigkeit der OSZE zu wahren, die nicht nur die eu-ropäischen Staaten, sondern auch die USA und Russland vereint.
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Planned, according to the annual report 2024Report 2024: mostly achieved
15.1 Aussenpolitische Strategie 2024–2027
15.2 Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025–2028
15.3 Beitrag an Education Cannot Wait (ECW) 2025–2028
15.4 Beitrag zur 13. Wiederauffüllung des International Fund for Agricultural Development (IFAD) 2025–2027
15.5 Beitrag an die Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR) 2025–2027
15.6 Rechenschaftsbericht über die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024
Further business in the annual report 2024
Afrika-Strategie 2025–2028
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 seine neue Strategie für Afrika verabschiedet. Zum ersten Mal umfasst die Strategie alle Regionen des Kontinents. Sie legt die Ziele und Massnahmen fest, welche die Schweiz im Zeitraum von 2025 bis 2028 umsetzen will. Frieden und Sicherheit, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt sowie Demokratie und Gouvernanz sind die Prioritäten der Strategie. Diese zielt darauf ab, die auf Partnerschaft basierende Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten auszubauen.
Zweiter freiwilliger Bericht über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Schweiz
Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2024 den zweiten freiwilligen Bericht über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR) durch die Schweiz verabschiedet. Seit der Veröffentlichung des ersten Berichts hat sich der internationale Kontext stark verändert. Die Umsetzung des HVR ist eine Grundvoraussetzung, um in bewaffneten Konflikten ein Mindestmass an Menschlichkeit zu wahren. Unabhängig vom Wandel der Zeit hält die Schweiz an ihrem Engagement fest.
Read from Fedlex: the legislature plan as text (German, French, Italian), the goals and annual reports from their German PDF versions, so the business is given in German. The goals for 2024 still follow the legislature plan 2019–2023 and are missing here; for 2024 the page shows the business the annual report lists as planned.
Title and lead are shown unaltered as the News Service Bund publishes them. Not an official publication.
