Federal Council / Goals of the Federal Council / Goal 19
Guideline 3 · Die Schweiz sorgt für Sicherheit, setzt sich für Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt
Goal 19: Die Schweiz beugt bewaffneten Konflikten vor und bekämpft Terrorismus, Gewaltextremismus und alle Formen der Kriminalität effektiv und mit angemessenen Instrumenten
Measures of the legislature plan
- Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Verwaltungsstrafrechts vom 22. März 1974 (in Umsetzung der Mo. Caroni 14.4122)
- Verabschiedung der Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II)
- Verabschiedung der Botschaft zur Übernahme und Umsetzung des Notenaustausches vom 7. Juni 2023 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes)
- Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes
- Sicherstellung des nationalen polizeilichen Datenaustausches (POLAP) innerhalb der Schweiz
Planned in the goals for 2027
The annual report 2027 appears in spring 2028.
19.1 Nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt verabschieden. Die zusammen mit den Kantonen und Gemeinden und unter Einbezug der Zivilgesellschaft erarbeitete und unter der Co-Federführung von EDI und EJPD stehende Strategie soll Betroffene effektiv vor Gewalt schützen, die Koordination weiter verstärken und Massnahmen besser aufeinander abstimmen. Ziel dieses verstärkten Engagements des Bundes ist ein umfassender, kohärenter Ansatz, der bestehende strategische Instrumente zusammenführt, den politischen Austausch institutionalisiert und Massnahmen breit abstützt.
19.2 Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die aktualisierte Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung verabschieden. Die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung wurde 2015 verabschiedet und 2024 erstmals aktualisiert. Dabei wurde unter anderem der Überprüfungs- und Aktualisierungsrhythmus auf vier Jahre verkürzt. Die Strategie wird daher bis Ende 2027 evaluiert und bei erkanntem Bedarf angepasst.
19.3 Anpassung der Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit den Anforderungen des Schengen-Besitzstands
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Änderung der Gesetzesgrundlagen im Zusammenhang mit den Anforderungen des Schengen-Besitzstands verabschieden. Die gesetzgeberischen Massnahmen ergeben sich aus dem Aktionsplan zur Umsetzung der Datenschutzempfehlungen, die im Rahmen der Schengen-Bewertung der Schweiz 2024/2025 abgegeben wurden.
19.4 Bundesgesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eröffnen. Mit dem Bundesgesetz sollen verschiedene rechtliche Anpassungen umgesetzt werden, um das Dispositiv zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verbessern. Diese enthalten Massnahmen zur Vermögensabschöpfung, zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung, ausländerrechtliche Massnahmen, Zeugenschutzmassnahmen, aber auch die Stärkung des Informationsaustausches und Massnahmen im Justizvollzug.
19.5 Übernahme und Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 das Verhandlungsmandat zum Prümer Abkommen mit der EU verabschieden. Mit der Verordnung Prüm II sollen dem bereits bestehenden automatisierten Austausch biometrischer Daten neue Datenkategorien hinzugefügt werden, wie zum Beispiel Gesichtsbilder sowie Kriminalakten. Zudem können biometrische Daten aus Drittstaaten über Europol beantragt werden, da sich Europol an der Prümer Zusammenarbeit beteiligen wird.
19.6 Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2028–2032
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 den vierten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2028–2032 verabschieden. Die Schweiz setzt bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Zusammenarbeit. In Anlehnung an internationale «Best Practice» werden in der Schweiz seit 201 1 Nationale Aktionspläne mit effektiven Massnahmen entwickelt. Mit dem vierten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel wird der bisherige «Whole of System» Ansatz in der Menschenhandelsbekämpfung weitergeführt.
Planned in the goals for 2026
The annual report 2026 appears in spring 2027.
19.1 Änderung des Verwaltungsstrafrechts (VStrR) (in Umsetzung der Mo. Caroni 14.4122)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) verabschieden. Ziel ist eine umfassende Überarbeitung des VStrR, um den Entwicklungen im Strafverfahren seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1974 Rechnung zu tragen. Mit dieser Revision kann der Bundesrat die Motion Caroni 14.4122 «Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht» umsetzen.
19.2 Schaffung einer verfassungsmässigen Grundlage zur Regelung des nationalen polizeilichen Datenaustausch (in Umsetzung der Mo. SiK-N 23.4311)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Schaffung einer verfassungsmässigen Grundlage zur Regelung des nationalen polizeilichen Datenaustausch Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden.
19.3 Schlussbilanz zum Nationalen Aktionsplan (NAP) der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 und Verabschiedung eines Folgeinstruments
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 von der Schlussbilanz zum Nationalen Aktionsplan (NAP) der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Kenntnis nehmen und ein Folgeinstrument, das in Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen, Gemeinden sowie unter Berücksichtigung der laufenden Strategien und Aktionspläne erarbeitet wird, verabschieden. Die Form und die Schwerpunkte des Folgeinstruments werden im Zuge der Auswertung des NAP Istanbul-Konvention 2022–2026 entwickelt (zweite NAP Istanbul-Konvention 2027–2030 oder Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt).
19.4 Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) zusammen mit den Ausführungsbestimmungen in Kraft setzen. Die Verordnung über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten (VO-FPG) konkretisiert das FPG. Das FPG wird insbesondere die technischen Einzelheiten in den Bereichen Datenbekanntgabe durch die Luftverkehrsunternehmen und Datenbearbeitung durch die zuständige Stelle bei fedpol (PIU) regeln.
19.5 Übernahme und Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 ein Verhandlungsmandat zur Anpassung des aktuellen Abkommens erteilen. Mit der Verordnung Prüm II (automatisierter Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit) sollen dem bereits bestehenden automatisierten Austausch biometrischer Daten neue Datenkategorien hinzugefügt werden, wie zum Beispiel Gesichtsbilder sowie Kriminalakten. Zudem können biometrische Daten aus Drittstaaten über Europol beantragt werden, da sich Europol an der Prümer Zusammenarbeit beteiligen wird.
19.6 Grundauftrag an den NDB
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den revidierten Grundauftrag an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verabschieden. Der Grundauftrag regelt insbesondere die Tätigkeit des Nachrichtendienstes des Bundes sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden des Bundes, mit den Kantonen, mit dem Ausland und mit Privaten.
Planned in the goals for 2025Report 2025: partly achieved
19.1 Änderung des Verwaltungsstrafrechts (in Umsetzung der Mo. Caroni 14.4122)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) verabschieden. Ziel ist eine umfassende Überarbeitung des VStrR, um den Entwicklungen im Strafverfahren seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1974 Rechnung zu tragen. Mit dieser Revision kann der Bundesrat die Motion Caroni 14.4122 «Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht» umsetzen.
Annual report
Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr die Botschaft zur Änderung des Verwaltungsstrafrechts nicht verabschieden. Die Vernehmlassung warf zahlreiche Fragen auf, die einer eingehenden Prüfung bedurften, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen sowie deren Finanzierung.
19.2 Übernahme und Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II) verabschieden. Mit der Verordnung sollen dem bereits bestehenden automatisierten Austausch biometrischer Daten neue Datenkategorien hinzugefügt werden, wie zum Beispiel Gesichtsbilder von Verdächtigen und verurteilten Straftäterinnen und Straftätern sowie Kriminalakten. Schliesslich sieht die Verordnung die Standardisierung der Übermittlung von Personendaten (Phase II) im Anschluss an eine bestätigte Übereinstimmung (zum Beispiel Vorname, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsort) innerhalb von 48 Stunden vor.
Annual report
Bei der Sitzung mit der Europäischen Kommission im März 2025 wurde festgestellt, dass die Wiederaufnahme und Umsetzung der Zusammenarbeit den Abschluss eines neuen Abkommens erfordern würde. Der Zeitplan für die Verhandlungen ist noch nicht bekannt.
19.3 Teilrevision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Nachrichtendienstgesetztes (NDG) verabschieden. Ziel der Revision des NDG ist erstens die Regelung der Übernahme der Aufgaben der unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) durch die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND). Zweitens geht es um eine neue Konzeption der Datenhaltung und eine Anpassung des Auskunftsrechts. Drittens sollen Anpassungen bei den Datenbeschaffungsmassnahmen (mit oder ohne richterliche Genehmigung) und deren Verfahrensmodalitäten eingeführt werden.
Annual report
Die Botschaft zur Teilrevision des Nachrichtendienstgesetztes (NDG) konnte nicht mehr im Berichtsjahr verabschiedet werden, weil die verwaltungsinterne Differenzbereinigung mehr Zeit in Anspruch nahm als geplant.
19.4 Änderung des Opferhilfegesetzes (in Umsetzung der Mo. Carobbio 22.3234, de Quattro 22.3334 und Funiciello 22.3333)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Ziel der Änderung des Opferhilfegesetzes ist, eine spezialisierte medizinische und rechtsmedizinische Betreuung insbesondere von Opfern von sexueller und häuslicher Gewalt sicherzustellen. Mit dieser Revision wird der Bundesrat die Motionen Carobbio 22.3234, de Quattro 22.3334 und Funiciello 22.3333 «Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt» umsetzen.
Annual report
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) verabschiedet. Die Teilrevision des OHG soll die Unterstützung für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt verbessern, insbesondere durch den Ausbau medizinischer Versorgung, kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation und durch eine Verbesserung der Angebote an Notunterkünften und vorübergehenden Unterkünften. Die Kantone werden verpflichtet, ihre Angebote bekannt zu machen und den Zugang möglichst niederschwellig zu gestalten, damit Opfer schnell Hilfe erhalten. Die Revision ist Teil der Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt und fügt sich ein in die Arbeiten zum Nationalen Aktionsplan von Bund, Kantonen und Gemeinden (2022–2026) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
19.5 Nationaler Aktionsplan gegen LGBTIQ-feindliche «Hate Crimes» (in Umsetzung des Po. Barrile 20.3820)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 den Nationalen Aktionsplan gegen LGBTIQfeindliche «Hate Crimes» verabschieden. Dieser soll Massnahmen zur Verminderung LGBTIQfeindlicher «Hate Crimes» und Gewalt enthalten und die folgenden Bereiche betreffen: Unterstützung und Schutz von gewaltbetroffenen Personen, Prävention und Sensibilisierung, Arbeit mit Tatpersonen sowie Monitoring von Gewalttaten. Die Umsetzung des Aktionsplans soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden erfolgen.
Annual report
Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr verabschieden, weil die Erarbeitung mehr Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet.
19.6 Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des ersten Evaluationszyklus zur Istanbul- Konvention sowie Staatenbericht zum 2. Evaluationszyklus
Der Staatenausschuss des Europarates hat im Dezember 2022 im Rahmen des ersten Evaluationszyklus zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 den Umsetzungsbericht zu diesen Empfehlungen zusammen mit dem zweiten Staatenbericht (erster thematischer Evaluationszyklus) gutheissen. Darin werden die neuesten Entwicklungen und die geplanten Massnahmen gegen Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt dargelegt.
Annual report
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 seinen zweiten Staaten bericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention genehmigt. Dieser konzentriert sich auf die Entwicklungen seit 2021. Der Schwerpunkt liegt auf Informa tionen zu Prävention, Schutz und Strafverfolgung, auf neuen Tendenzen, die in der Schweiz zu beobachten sind, sowie auf den Daten der letzten zwei Jahre.
Further business in the annual report 2025
Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe)
Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 die Botschaft zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe verabschiedet. Er schlägt vor, dass eine bedingte Entlassung erstmals nach 17 Jahren überprüft werden kann und regelt die Kombination von lebenslanger Freiheitsstrafe mit Verwahrung klarer. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen auf eine gerechtere und abschliessende Behandlung schwerster Straftaten im Rahmen des Strafgesetzbuchs (StGB).
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Planned, according to the annual report 2024Report 2024: partly achieved
19.1 Regelmässige Präventionskampagne gegen Gewalt (in Umsetzung der Mo. Maret 21.4418, de Quattro 21.4470, Funiciello 21.4471 und WBK-N 22.3011)
19.2 Änderung des Verwaltungsstrafrechts (in Umsetzung der Mo. Caroni 14.4122)
19.3 Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaus- tausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates (Weiterentwicklung des Schengen- Besitzstandes)
19.4 Übernahme und Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II)
Further business in the annual report 2024
Flugpassagierdatengesetz
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz verabschiedet. Das neue Gesetz regelt die Bekanntgabe von Flugpassagierdaten (PNR) durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden, sowie die Bearbeitung dieser Daten zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität. Fluggesellschaften verfügen über zahlreiche Informationen, welche Passagiere bei der Buchung angeben. Die PNR-Daten sollen künftig an die neu zu schaffende Passenger Information Unit (PIU) im Bundesamt für Polizei (fedpol) gehen. Die Schweizer PIU soll ab 2025 aufgebaut werden und ab 2026 schrittweise in Betrieb gehen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Einhaltung des Datenschutzes vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) beaufsichtigt.
Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
Der Bundesrat hat am 4. September 2024 die Botschaft zu einem Verbot der Hamas verabschiedet. Das Gesetz verbietet die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Sie gelten als terroristische Organisationen. Wer gegen das Verbot verstösst, wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.
Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 die Vernehmlassung für ein neues Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen eröffnet. Künftig sollen solche Symbole im öffentlichen Raum verboten und Verstösse mit einer Ordnungsbusse von 200 CHF geahndet werden. Das Verbot umfasst Gegenstände, Gesten und Grussformeln, erlaubt jedoch Ausnahmen für schulische, wissenschaftliche, künstlerische und journalistische Zwecke. Der Bundesrat sieht darin eine dringende Massnahme gegen den Anstieg antisemitischer Vorfälle. Das Verbot von weiteren extremistischen, rassendiskriminierenden und gewaltverherrlichenden Symbolen wird der Bundesrat in einem zweiten Schritt zu einem späteren Zeitpunkt vorschlagen.
Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 beschlossen, das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts und die dazugehörende Änderung der Ordnungsbussenverordnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Ab Inkrafttreten ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.
Read from Fedlex: the legislature plan as text (German, French, Italian), the goals and annual reports from their German PDF versions, so the business is given in German. The goals for 2024 still follow the legislature plan 2019–2023 and are missing here; for 2024 the page shows the business the annual report lists as planned.
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