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Federal Council / Goals of the Federal Council / Goal 21

Guideline 4 · Die Schweiz schützt das Klima und trägt Sorge zu den natürlichen Ressourcen

Goal 21: Die Schweiz stellt eine produktive Landwirtschaft und resiliente Lebensmittelversorgung im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit sicher. Sie schafft günstige Rahmenbedingungen dafür, dass Produzentinnen und Produzenten faire Preise erzielen können und dass der administrative Aufwand reduziert wird

2025Report 2025: achieved2024Report 2024: mostly achieved

  1. Verabschiedung der Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026–2028
  2. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (Agrarpolitik 2030–2033)
  3. Beschluss über die definitive Einführung eines Kompetenzzentrums für die digitale Transformation der Land- und Ernährungswirtschaft
  4. Beschluss über die definitive Einführung einer nachhaltigen Regulierung von Grossraubtieren

The annual report 2027 appears in spring 2028.

  1. 21.1 Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) (Agrarpolitik 2030+) (in Umsetzung der Mo. WAK-S 22.4251, Müller Leo 23.4212, de Montmollin 23.4515, Dettling 21.3896, Nicolet 21.4124, Guhl 19.3207, UREK-N 20.3010, Hegglin Peter 23.4028, Freymond 24.3068, Z’graggen 24.3973, WAK-S 24.4269 und Kaufmann 24.4586 sowie in Erfüllung der Po. de Montmollin 24.3281, Giacometti 22.4440, Bulliard 22.4168 und Schneider Meret 22.4556)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) sowie für das Bundesgesetz über die Plattform für den Datenaustausch in der Land- und Ernährungswirtschaft (PLEG) verabschieden. Die Agrarpolitik 2030+ soll die wesentlichen agrarpolitischen Rahmenbedingungen für acht Jahre auf Gesetzesstufe festlegen. Damit wird der Konzeptvorschlag im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22. Juni 2022 konkretisiert (Mo. WAK-S 22.4251). In der Vorlage sollen die Anliegen weiterer überwiesener parlamentarischer Vorstösse aufgenommen werden. Die Agrarpolitk 2030+ steht unter dem Leitsatz «Mehr Handlungsspielräume, mehr Verantwortung – für die Ernährungssicherheit der Schweiz und eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft».

Ziele des Bundesrates 2027

The annual report 2026 appears in spring 2027.

  1. 21.1 Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) (in Umsetzung der Mo. W AK-S 22.4251, Mo. M üller Leo 23.4212, Mo. d e Montmollin 23.4515, Mo. D ettling 21.3896, Mo. N icolet 21.4124 und des Po. d e Montmollin 24.3281)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) eröffnen. Damit wird der Konzeptvorschlag im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22. Juni 2022 unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte der Ernährungssicherheit, dem ökologischen Fussabdruck, den wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven sowie der Vereinfachung konkretisiert (Mo. WAK-S 22.4251). In der Vorlage sollen weiter die Anliegen von verschiedenen überwiesenen Motionen aufgenommen werden. Diese betreffen die administrative Entlastung (Mo. Müller Leo 23.4212), die Stärkung der Wertschöpfung (Mo. de Montmollin 23.4515), die Transparenz in der Tierverkehrsdatenbank (Mo. Dettling 21.3896), die Richtpreise im Bereich Milch (Mo. Nicolet 21.4124) und die Stärkung der Versorgungssicherheit in Folge des Klimawandels (Po. de Montmollin 24.3281).

  2. 21.2 Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 (in Umsetzung der Mo. Somm aruga Carlo 24.3375 und von Siebenthal 22.3216)

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 verschiedene Revisionen von landwirtschaftlichen Verordnungen gutheissen. Die Revision der Weinverordnung erfolgt in Umsetzung der Motion Sommaruga Carlo 24.3375 «Einkellernde Winzerinnen und Winzer. Unbürokratische und dem Beruf angepasste Kontrollen». Damit soll der Bundesrat über administrative Erleichterungen bei der Kontrolle von Weinbaubetrieben entscheiden, die fast ausschliesslich die von ihnen angebauten Trauben vinifizieren. Die Revision der Direktzahlungsverordnung erfolgt in Umsetzung der Motion von Siebenthal 22.3216 «RAUS-Programm. Weidezeitpunkt an die Winterfütterung und damit der Realität anpassen». Damit soll der Bundesrat über eine Erleichterung der Programmanforderungen für die Betriebe im Berggebiet entscheiden.

Ziele des Bundesrates 2026

  1. 21.1 Änderung des Lebensmittelgesetzes (LMG)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Lebensmittelgesetzes verabschieden. Mit der Änderung sollen die Lebensmittelsicherheit und der Täuschungsschutz verbessert werden. Es sollen insbesondere Regelungen zur Kontrolle und zu Massnahmen beim Internethandel sowie zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug vorgesehen werden. Durch die Angleichung von Vorschriften an jene der EU sollen das gleich hohe Schutzniveau wie in der EU erreicht und gleichzeitig Handelshemmnisse verhindert werden.

    Annual report

    Der Bundesrat konnte die Botschaft nicht im Berichtsjahr verabschieden. Das Projekt wurde sistiert. Die Botschaft wird in jene zum Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU integriert, im Rahmen dessen das Lebensmittelgesetz totalrevidiert wird.

  2. 21.2 Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (in Umsetzung der Mo. WAK-S 22.4253)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) verabschieden. Im Vordergrund steht die Stärkung des Selbstbewirtschaftungsprinzips, der Stellung der Ehegattinnen und Ehegatten und des Unternehmertums. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für eine gute überbetriebliche Zusammenarbeit und für wirtschaftliche Betriebsstrukturen verbessert werden.

    Annual report

    Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Botschaft zu einer Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) verabschiedet. Mit dieser Teilrevision will er die Stellung der Ehepartner auf landwirtschaftlichen Betrieben und den Grundsatz der persönlichen Bewirtschaftung stärken sowie den unternehmerischen Handlungsspielraum für Landwirtinnen und Landwirte erweitern.

Further business in the annual report 2025

  1. Bericht «Preistransparenz bei Agrarprodukten im Detailhandel» (in Erfüllung des Po. Schneider Meret 21.3831)

    Genehmigung / Gutheissungparliamentary business from the annex

    Der Bundesrat konnte den Bericht im Berichtsjahr nicht gutheissen, da der Bericht aufgrund der noch laufenden Vorbereitungsarbeiten zur Agrarpolitik 2030+ nicht finalisiert werden konnte.

  2. Bericht «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» (in Erfüllung des Po. WAK-S 22.4252)

    Genehmigung / Gutheissungparliamentary business from the annex

    Der Bundesrat konnte den Bericht im Berichtsjahr nicht gutheissen, da der Bericht aufgrund der noch laufenden Vorbereitungsarbeiten zur Agrarpolitik 2030+ nicht finalisiert werden konnte.

Ziele des Bundesrates 2025 · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates

  1. 21.1 Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen 2026–2029

    Verabschiedung der Botschaft

  2. 21.2 Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (in Umsetzung der Mo. Fraktion BD 19.3445)

    Verabschiedung der Botschaft

  3. 21.3 Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (in Umsetzung der Mo. WAK-S 22.4253)

    Eröffnung der Vernehmlassung

  4. 21.4 Verordnungspaket zur Umsetzung der Agrarpolitik ab 2022

    Inkraftsetzung

  5. 21.5 Verordnungsbestimmungen «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» (in Umsetzung der Mo. WBK-S 20.4267)

    Verabschiedung

Further business in the annual report 2024

  1. Bericht «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» (in Erfüllung des Po. WAK-S 22.4252)

    Genehmigung / Gutheissungparliamentary business from the annex

    Aufgrund der thematischen Nähe wird ein gemeinsamer Bericht zu den Postulaten WAK-S 22.4252, Schneider 21.3831 und Haab 24.3673 erstellt. Die Annahme des Postulats Haab 24.3673 am 27 . September 2024 hat noch verschiedene Abklärungen notwendig gemacht und die Berichterstellung etwas verzögert.

  2. Transparenz der Versorgungslage bei lebenswichtigen Tierarzneimitteln

    Grundsatzentscheidnot planned

    Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2024 beschlossen, die freiwilligen Bemühungen der Industrie bei der einheitlichen Erfassung von Versorgungsstörungen zu beobachten, Versorgungsprobleme digital zu erfassen und transparent zu machen. Denn Tierarzneimittel sind ebenso von Versorgungsschwierigkeiten betroffen wie Arzneimittel für Menschen, wobei die Engpässe bei den Tierarzneimitteln bisher nicht systematisch erfasst werden.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024

Read from Fedlex: the legislature plan as text (German, French, Italian), the goals and annual reports from their German PDF versions, so the business is given in German. The goals for 2024 still follow the legislature plan 2019–2023 and are missing here; for 2024 the page shows the business the annual report lists as planned.

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