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Federal Council / Goals of the Federal Council / Goal 7

Guideline 1 · Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Goal 7: Die Schweiz sorgt für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt sowie eine stabile Finanzordnung und verfügt über ein wettbewerbsfähiges Steuersystem

2025Report 2025: mostly achieved2024Report 2024: mostly achieved

  1. Entscheid über das Mandat zur Wiederaufnahme des Projekts «Aufgabenteilung Bund–Kantone»
  2. Verabschiedung der Botschaft zur Stabilisierung der Bundesfinanzen
  3. Verabschiedung der Botschaft zur Stabilität des Finanzplatzes Schweiz
  4. Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)
  5. Grundsatzentscheid zur mittelfristigen Senkung des Anteils gebundener Ausgaben
  6. Grundsatzentscheid über Massnahmen aus der Subventions- und Transferleistungsüberprüfung

The annual report 2027 appears in spring 2028.

  1. 7.1 Festlegung Eckwerte mehrjährige Finanzbeschlüsse 2029–2032

    Beschluss

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 im Hinblick auf die nächste Legislatur über die finanziellen Eckwerte zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen von grosser Tragweite beschliessen. Über diese Finanzbeschlüsse wird rund ein Viertel der Ausgaben des Bundes gesteuert. Namentlich sind das die Bereiche Bildung und Forschung, Armee, internationale Zusammenarbeit, Agrarpolitik, regionaler Personenverkehr, Umwelt und Kultur. Die Festlegung der Zielwachstumsraten gibt Bundesrat und Parlament die Gelegenheit, die politischen Prioritäten der anstehenden Legislatur 2028–2031 zu setzen.

  2. 7.2 Überführung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) in ein Bundesgesetz

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Eckwerte der Vernehmlassungsvorlage zur Ablösung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) festlegen. Gemäss der Übergangsbestimmung in der Verfassung ist der Bundesrat gehalten, die Botschaft spätestens Ende 2029 zu verabschieden.

  3. 7.3 Stabilität des Finanzplatzes Schweiz

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) verabschieden. Dabei wird ein umfangreiches Massnahmenpaket aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität 2024 und aus dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» 2024 umgesetzt. Zur Wahrung der Finanzstabilität sollen die Prävention und das Liquiditätsdispositiv gestärkt sowie das Instrumentarium im Krisenfall erweitert werden.

  4. 7.4 Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) (in Umsetzung der Mo. Engler 18.3235 und WAK-S 23.3012)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft über eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) verabschieden. Durch die Umsetzung zweier Motionen soll einerseits die Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen ausgeweitet werden und andererseits die einheitliche Besteuerung von Leistungskombinationen bereits möglich sein, wenn die überwiegende Leistung 55 Prozent statt wie bisher 70 Prozent ausmacht. Auch in die Botschaft aufgenommen wird die Meldung an die Handelsregisterbehörden über obligatorisch im Mehrwertsteuerregister eingetragene Einzelunternehmen.

  5. 7.5 Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zum Mehrwertsteuergesetz und zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken) verabschieden. Künftig soll bei der Mehrwertsteuer unabhängig vom Umsatz die jährliche Abrechnung gewählt werden können. Im Gesetz über die Stempelabgaben soll bei Sanierungen künftig eine Ausnahme von der Emissionsabgabe die Gesuche auf Erlass oder Stundung überflüssig machen.

  6. 7.6 Schaffung einer formellen Gesetzesgrundlage für die Übermittlung von Steuer - daten durch die Kantone an den Bund (in Umsetzung der Motion WAK-N 25.3025)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zu einer formellen Gesetzesgrundlage für die Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund eröffnen. Mit der Vorlage sollen die Kantone dem Bund künftig zu statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken umfassende Daten zur direkten Bundessteuer und zu kantonalen Steuern übermitteln.

  7. 7.7 Entflechtung 2027

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 vom Schlussbericht des Projekts Entflechtung 2027 Kenntnis nehmen. Im Bericht werden mögliche Lösungsansätze zur Entflechtung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen dargelegt. Gestützt auf den Schlussbericht soll später entschieden werden, welche Aufgaben wie entflochten werden sollen.

  8. 7.8 Änderung der Verrechnungssteuerverordnung (VStV), der Verordnung über die Stempelabgaben, der Verordnung über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften sowie der Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die administrativen Entlastungsmassnahmen im Steuerbereich für Unternehmen auf Verordnungsstufe in Kraft setzen. Künftig soll bei der Verrechnungssteuer das Meldeverfahren auch ausserhalb des Mutter-Tochter-Verhältnisses angewendet werden können. Bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelabgaben soll zudem in bestimmten Fällen auf die obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse verzichtet werden können.

  9. 7.9 Änderung Eigenmittelverordnung (ERV) nach Gesetzesrevision «Too-big-to-fail» (TBTF)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Änderung der Eigenmittelverordnung (Bestimmungen zur Eigenmittelunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften) in Kraft setzen. Diese regelt insbesondere die Übergangsfristen zur Eigenmittelunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften.

Ziele des Bundesrates 2027

The annual report 2026 appears in spring 2027.

  1. 7.3 Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) (in Umsetzung der Mo. Friedli 24.3635)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer verabschieden, mit welcher der befristete Sondersatz für Beherbergungsleistungen von derzeit 3,8 Prozent über das Jahr 2027 hinaus fortgeführt werden soll.

  2. 7.4 Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) (in Umsetzung der Mo. Engler 18.3235 und WAK-S 23.3012)

    Ergebnis der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das Vernehmlassungsergebnis zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Durch die Umsetzung zweier Motionen soll einerseits die Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen ausgeweitet werden und andererseits die einheitliche Besteuerung von Leistungskombinationen bereits möglich sein, wenn die überwiegende Leistung 55 Prozent statt wie bisher 70 Prozent ausmacht. Der Bundesrat entscheidet gleichzeitig über das weitere Vorgehen betreffend die Meldung an die Handelsregisterbehörden über obligatorisch im Mehrwertsteuerregister eingetragene Einzelunternehmen, zu welchem die Vernehmlassung bereits stattgefunden hat.

  3. 7.5 Stabilität des Finanzplatzes Schweiz

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zur Botschaft der Änderungen des Bankengesetzes eröffnen. Dabei wird ein umfangreiches Massnahmenpaket aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität 2024 und aus dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» 2024 umgesetzt. Zur Wahrung der Finanzstabilität sollen die Prävention und das Liquiditätsdispositiv gestärkt sowie das Instrumentarium im Krisenfall erweitert werden.

  4. 7.6 Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 in Kraft setzen. Das Entlastungspaket ist nötig, um die Finanzpläne wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Vorbehalten bleibt ein allfälliges Referendum. Im Falle einer Ablehnung der Vorlage wird der Bundesrat eine Eventualplanung mit Ausgabenkürzungen vorlegen, um ein schuldenbremsekonformes Budget 2027 zu erreichen.

  5. 7.7 Revision der Eigenmittelverordnung (ERV)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Anpassungen der Eigenmittelverordnung in Kraft setzen. Es werden damit zeitnah Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität 2024 und aus dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» 2024 im Bereich Prävention und Stärkung der Liquidität auf Verordnungsstufe umgesetzt, für welche keine vorgängigen Änderungen auf Gesetzesstufe notwendig sind.

Ziele des Bundesrates 2026

  1. 7.1 Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verlängerung der Too-Big-To-Fail-Regelungen)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) verabschieden. Mit der Änderung soll die befristete Too-Big-To-Fail Regelung (Ausnahme für TBTF-Instrumente von der VSt) erneut befristet verlängert werden. Eine Regelung zur dauerhaften Weiterführung der Ausnahme soll erst im Rahmen der Gesetzgebung zur TBTF-Regulierung erfolgen.

    Annual report

    Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 die Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (VStG) verabschiedet. Damit sollen die zeitlich befristeten Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten längstens bis zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. So soll sichergestellt werden, dass es bis zum Inkrafttreten des gesetzlichen Massnahmenpakets zur Bankenstabilität zu keiner Lücke kommt und Banken solche TBTF-Instrumente weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz emittieren können.

  2. 7.2 Stabilität des Finanzplatzes Schweiz

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird zur Weiterentwicklung und Stärkung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung der Verordnungsvorlage, welche aus dem Bericht des Bundesrats vom April 2024 zur Bankenstabilität resultiert, eröffnen. Gleichzeitig legt der Bundesrat Eckwerte für die Gesetzesvorlage fest. Dies in Abhängigkeit zum Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommissionen (PUK). Zudem verabschiedet der Bundesrat in Abhängigkeit zum parlamentarischen Prozess der Gesetzesvorlage zur Änderung des Bankengesetzes («Public Liquidity Backstop») die damit zusammenhängenden Anpassungen in der Bankenverordnung.

    Annual report

    Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung mit Anpassungen an den Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen eröffnet. Zudem hat er die Eckwerte für Gesetzes- und weitere Verordnungsänderungen festgelegt. Des Weiteren hat er am 26. September 2025 für die Massnahme der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus systemrelevanter Banken eine separate Vernehmlassung eröffnet. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der neuen quantitativen Mindestanforderung im Bereich der Liquiditätsversorgung über Zentralbanken konnte aufgrund des parlamentarischen Prozesses noch nicht im Berichtsjahr eröffnet werden.

  3. 7.3 Aufgaben- und Subventionsüberprüfung 2024

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat nimmt im Verlauf des Jahres 2024 eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung vor. Er hat dazu eine externe Expertengruppe beauftragt, ihm bis im Spätsommer 2024 Massnahmenvorschläge zur Beseitigung der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt zu unterbreiten. Welche Vorlage(n) aus diesen Massnahmenvorschlägen resultieren, ist noch unklar. Es ist derzeit noch offen, ob eine oder mehrere Vorlagen notwendig sein werden. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die definierten Massnahmen vernehmlassen.

    Annual report

    Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 verabschiedet. Das Paket soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. Es umfasst 59 Massnahmen, die mehrheitlich ausgabenseitig erfolgen. Davon erfordern 36 Massnahmen Gesetzesänderungen. Es sollen alle Aufgabenbereiche inklusive der Bundesverwaltung zur Entlastung beitragen.

  4. 7.4 Änderung Mehrwertsteuergesetz (in Umsetzung der Mo. Engler 18.3235 und WAK-S 23.3012)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung über eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer eröffnen. Durch die Umsetzung der Motionen 23.3012 und 18.3235 soll einerseits die Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen ausgeweitet und andererseits die Bildung von Leistungskombinationen steuerlich gefördert werden. Während die überwiegende Leistung heute mindestens 70 Prozent des Gesamtwertes ausmachen muss, damit die gesamte Leistungskombination steuerlich wie die überwiegende Leistung behandelt werden kann, sollen neu 55 Prozent ausreichen.

    Annual report

    Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage setzt hauptsächlich zwei parlamentarische Vorstösse um: die Prüfung der Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen (Mo. WAK-S 23.3012) und Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen (Mo. Engler 18.3235). Es soll im Rahmen der Vernehmlassung geprüft werden, ob die Plattformbesteuerung, die seit Anfang 2025 im Versandhandel gilt, auch auf elektronische Dienstleistungen ausgeweitet werden soll. Zudem sollen Netzsperren als Vollzugsinstrument zur Durchsetzung des Mehrwertsteuergesetzes im Zusammenhang mit elektronischen Dienstleistungen geprüft werden. Leistungskombinationen können einheitlich nach der überwiegenden Leistung besteuert werden. Bisher muss diese dafür mindestens 70 Prozent des Gesamtentgeltes ausmachen. Die Motion fordert eine Senkung auf 55 Prozent. Ergänzend schlägt der Bundesrat kleinere Anpassungen vor, etwa die Aufhebung der Möglichkeit, das Geschäftsjahr als Steuerperiode zu wählen.

Further business in the annual report 2025

  1. Bericht «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» (in Erfüllung des Po. Walti 23.3752)

    Genehmigung / Gutheissungparliamentary business from the annex

    Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr verabschieden, da dieser verschiedene laufende Entwicklungen, namentlich in Bezug auf die OECD-Mindeststeuer oder die Pauschalierung der Berufskosten, berücksichtigen soll.

  2. Aufgaben- und Subventionsüberprüfung 2024

    Verabschiedung der Botschaftnot planned

    Der Bundesrat hat am 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 27 verabschiedet. Das Paket soll die Bundesfinanzen stabilisieren und sieht Entlastungen von 2,4 Milliarden Franken im Jahr 2027 sowie rund 3 Milliarden Franken in den Jahren 2028 und 2029 vor. Es umfasst knapp 60 Massnahmen, darunter mehrheitlich Kürzungen von Subventionen, aber auch Entlastungen bei den Eigenausgaben des Bundes sowie gewisse Mehreinnahmen. Rund 90 Prozent des Entlastungsvolumens erfolgen über die Ausgabenseite, ergänzt durch Mehreinnahmen etwa bei der Besteuerung von Kapitalbezügen und der Versteigerung der Importkontingente im Bereich der Landwirtschaft.

  3. Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (in Umsetzung der Mo. Zanetti 23.3701)

    Eröffnung der Vernehmlassungnot planned

    Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Besteuerung von hohen Geldspielgewinnen eröffnet. Neu sollen Gewinne ab einem bestimmten Betrag (Freibetrag Stand 2025: 1’070’400 Franken) am Wohnsitz zum Zeitpunkt des Gewinns und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden, um steuerliche Optimierungen durch einen Umzug zu vermeiden. Damit setzt der Bundesrat die Motion Zanetti 23.3701 um. Die Sonderbesteuerung erfolgt bei der direkten Bundessteuer zum Maximalsatz, die Kantone bestimmen ihren Tarif selbst. Gewinne aus regulierten Spielbanken sowie Gewinne bis zur Freigrenze bleiben weiterhin steuerfrei.

  4. Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) betreffend Mehrwertsteuer- Sondersatz für Beherbergungsleistungen (in Umsetzung der Mo. Friedli 24.3635)

    Eröffnung der Vernehmlassungnot planned

    Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Vernehmlassung zur befristeten Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent für die Hotellerie und Parahotellerie eröffnet. Die Vorlage setzt die Motion 24.3635 «Planungssicherheit für den Tourismus» um, die eine Fortführung des Sondersatzes vorsieht. Der Bundesrat schlägt vor, die Geltungsdauer des Sondersatzes bis zum Ablauf der geltenden Finanzordnung Ende 2035 zu verlängern. Er hatte die Motion zuvor abgelehnt, da sich die wirtschaftliche Lage des Tourismussektors seit der Einführung des Sondersatzes im Jahr 1996 deutlich verbessert hat. Die Fortführung des Sondersatzes führt ab 2028 zu geschätzten Mindereinnahmen beim Bund von jährlich rund 300 Millionen Franken.

Ziele des Bundesrates 2025 · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates

  1. 7.1 Wiederaufnahme des Projekts «Aufgabenteilung Bund-Kantone»

    Entscheid zum weiteren Vorgehen

  2. 7.2 Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)

    Verabschiedung der Botschaft

  3. 7.3 Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis

    Verabschiedung der Botschaft

  4. 7.4 Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen

    Verabschiedung der Botschaft

  5. 7.5 Stabilisierung der Bundesfinanzen

    Eröffnung der Vernehmlassung

  6. 7.6 Schaffung einer verfassungsmässigen Grundlage zur Finanzierung von Gebäudeschäden im Falle eines Erdbebens

    Ergebnis der Vernehmlassung

  7. 7.7 Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

    Gutheissung

  8. 7.8 Bericht gemäss Art. 52 des Bankengesetzes (BankG) («Too-big-to-fail»)

    Genehmigung / Gutheissung

Further business in the annual report 2024

  1. Schaffung einer verfassungsmässigen Grundlage zur Finanzierung von Gebäudeschäden im Falle eines Erdbebens

    Verabschiedung der Botschaftnot planned

    Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben verabschiedet. Der Bund soll zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden die Kompetenz erhalten, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser darf die Obergrenze von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Mit dieser Obergrenze würden im Fall eines Erdbebens gegenwärtig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen.

  2. Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025

    Verabschiedung der Botschaftnot planned

    Der Bundesrat hat am 1. März 2024 die Botschaft zu einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) verabschiedet. Im Zentrum der Vorlage steht die Reduktion des Bundesbeitrages an die ALV um 1,25 Milliarden im Zeitraum 2025–2029. Als Massnahme zur administrativen Entlastung der Bundesverwaltung soll zudem das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz angepasst werden.

  3. Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung

    Verabschiedung der Botschaftnot planned

    Der Bundesrat hat am 27 . November 2024 die Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre verabschiedet. Er erfüllt damit eine vom Parlament überwiesene Motion, die mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen aufgrund der Covid-Pandemie begründet wurde. Die Vorlage sieht eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vor.

  4. Teilrevision Verrechnungssteuergesetz (Verlängerung Ausnahmebestimmungen Too-big-to-fail-Instrumente)

    Eröffnung der Vernehmlassungnot planned

    Der Bundesrat hat am 21. August 2024 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Verrechnungssteuergesetzes eröffnet. Die Vorlage sieht eine befristete Verlängerung der Sonderregelungen für Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer (TBTF-Instrumente) bis zum 31. Dezember 2031 vor. Damit wird sichergestellt, dass die Banken weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen Eigenmittel aus der Schweiz heraus beschaffen können. Dies trägt zur Finanzstabilität bei. Die Befristung stellt zugleich sicher, dass der Gesetzgeber eine abschliessende Regelung im Rahmen des gesamten TBTF-Massnahmenpakets vornehmen kann.

  5. Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen

    Inkraftsetzungnot planned

    Der Bundesrat hat am 20. November 2024 die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung) angepasst und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Änderung erfolgt auf Grund des Inkrafttretens der internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR). Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer. Beide Steuern stellen sicher, dass die aus der OECD-Mindestbesteuerung resultierenden Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, statt ins Ausland abzufliessen. Gleichzeitig sorgt die Umsetzung für Rechtssicherheit und schützt die betroffenen Unternehmensgruppen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland.

  6. Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)

    Inkraftsetzungnot planned

    Der Bundesrat hat am 21. August 2024 die Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung genehmigt und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Sie enthält einerseits die Ausführungsbestimmungen zum geänderten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und andererseits davon unabhängige Anpassungen, insbesondere betreffend Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode und Portalpflicht.

  7. Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG)

    Inkraftsetzungnot planned

    Der Bundesrat hat am 31. Januar 2024 das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2024 in Kraft gesetzt. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen. Der L-QIF steht ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und muss von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden. Er trägt dazu bei, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.

  8. Verordnung über die Änderung des Tabaksteuergesetzes

    Inkraftsetzungnot planned

    Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 die Änderung des Tabaksteuergesetzes gutgeheissen und dessen Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 beschlossen. Damit werden die Steuersätze auf Zigarren und Zigarillos, auf Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak, auf anderem Rauchtabak (Pfeifentabak und Tabakprodukte zum Erhitzen) sowie auf übrigen Tabakfabrikaten (Snus, Kau- und Schnupftabak) moderat erhöht. Die geschätzten Mehreinnahmen von rund 45 Millionen Franken sollen zur Erreichung eines ausgeglichenen Bundesbudgets für das Jahr 2025 beitragen.

  9. Aufgaben- und Subventionsüberprüfung

    Kenntnisnahmenot planned

    Der Bundesrat hat am 4. September 2024 den Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung entgegengenommen und eine erste Diskussion dazu geführt. Die Expertengruppe zeigt im Bericht zahlreiche Massnahmen auf, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um 4 bis 5 Milliarden Franken entlastet werden kann. Der Bundesrat erachtet den Bericht als gute Grundlage für die weiteren Schritte. Der Bundesrat hat zudem Leitplanken für die weiteren Arbeiten definiert.

  10. Rahmenübereinkommen der UNO über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich

    Verhandlungsmandatnot planned

    Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2024 das Mandat für die Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen der UNO über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich verabschiedet. Bei der Ausarbeitung eines Rahmenübereinkommens müssen folgende Leitprinzipien berücksichtigt werden: Es sollen erstens konsensbasierte Lösungen gefunden werden. Zweitens sollen dabei bereits von der Staatengemeinschaft geleistete oder laufende Arbeiten nicht dupliziert werden. Diese Position wird von gleichgesinnten Staaten geteilt. Die Schweiz wird sich in ihrer Positionierung in Absprache mit den gleichgesinnten Staaten im Wesentlichen von diesen beiden Grundsätzen leiten lassen.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024

Read from Fedlex: the legislature plan as text (German, French, Italian), the goals and annual reports from their German PDF versions, so the business is given in German. The goals for 2024 still follow the legislature plan 2019–2023 and are missing here; for 2024 the page shows the business the annual report lists as planned.

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