Der Wortlaut von Abs. 2 nennt Militär- und Verteidigungsbündnisse. Bilaterale Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten – gemeinsame Übungen, Ausbildung im Ausland, Luftraumabkommen, Beschaffungskooperationen – wäre davon nicht erfasst. Der Eintrag übernimmt die weite Lesart des Bundesrats, ohne die enge Lesart der Initianten als Alternative auszuweisen.
Neutrality Initiative / Impacts / Cooperation with military alliances only in the event of an attack
Security policy cooperation
Cooperation with military alliances only in the event of an attack
Switzerland is already prohibited from joining an alliance with a mutual assistance obligation such as NATO. The initiative also prohibits joining alliances without such an obligation and permits cooperation with alliances only in the event of a direct attack on Switzerland or preparations for one. According to the Federal Council, this would severely restrict security policy cooperation and weaken defence capability; cooperation cannot be practised only once an attack occurs. The initiative committee sees rapprochement with EU and NATO structures as a path into military dependence and considers credible, armed neutrality to be better protection against attack.
Machine translation · German original
Einem Bündnis mit Beistandspflicht wie der Nato darf die Schweiz schon heute nicht beitreten. Die Initiative verbietet auch den Beitritt zu Bündnissen ohne Beistandspflicht und erlaubt die Zusammenarbeit mit Bündnissen nur bei einem direkten Angriff auf die Schweiz oder dessen Vorbereitung. Laut Bundesrat würde das die sicherheitspolitische Zusammenarbeit stark einschränken und die Verteidigungsfähigkeit schwächen; Zusammenarbeit lasse sich nicht erst im Angriffsfall üben. Das Initiativkomitee sieht in der Annäherung an EU- und Nato-Strukturen den Weg in militärische Abhängigkeiten und hält eine glaubwürdige, bewaffnete Neutralität für den besseren Schutz vor Angriffen.
The appraiser's objections and arguments · 5 · Last appraisal 27.09.2026.
Unerwähnt bleibt der Status bestehender Formate: Partnerschaft für den Frieden, Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat, European Sky Shield Initiative. Ob diese als Bündnis oder als «Zusammenarbeit mit Bündnissen» gelten, entscheidet über ihren Fortbestand. Der Eintrag illustriert die Folgen nur mit dem Kosovo-Beispiel aus I3.
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- SourceSchweiz unterzeichnet Beitrittserklärung zur European Sky Shield Initiative (ESSI) · europa.eda.admin.ch
- Versionretrieved 22.09.2026 · sha256 a6c942…9ce8da6a
Direction DECREASE bei QUALITATIVE_ONLY bleibt ohne Massstab. Umfang der heutigen Kooperation ist teilweise messbar (Zahl internationaler Übungen, Ausbildungsplätze im Ausland, gemeinsame Beschaffungsprogramme); ohne solche Angaben ist «stark eingeschränkt» für die Leserschaft nicht einordenbar.
Der Eintrag zeigt nicht, dass die Initiative über das Neutralitätsrecht hinausgeht: Das Haager Abkommen V von 1907 verbietet dem neutralen Staat Truppendurchmarsch und Unterstützung von Kriegsparteien, nicht aber Übungen, Ausbildung oder Beschaffungskooperation in Friedenszeiten. Die Initiative verbietet damit Dinge, die völkerrechtlich zulässig wären – das ist der eigentliche Kern der Einschränkung.
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Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
- SourceAbkommen vom 18. Oktober 1907 betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs (SR 0.515.21) · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionretrieved 24.09.2026 · sha256 ca7766…d1f8aecc
Nicht genannt ist der Zeitfaktor: Interoperabilität entsteht über Jahre gemeinsamer Ausbildung, Verfahren und Führungssysteme. Selbst wenn die Zusammenarbeit im Angriffs- oder Vorfeldfall erlaubt bliebe, wäre sie ohne vorherige Einübung praktisch nicht abrufbar. Der Eintrag behandelt die Zusammenarbeit als Schalter, nicht als aufgebaute Fähigkeit.
The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.
This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.
Evidence for the impact (8)
Ein Beitritt zu einem Bündnis ohne Beistandspflicht wäre neutralitätsrechtlich nach gegenwärtigem Stand zulässig. Es wäre aber sicherlich eine neutralitätspolitische Prüfung vorzunehmen. Die Initiative würde einen Beitritt zu solchen Bündnissen zukünftig rechtlich untersagen.
- Fragment#16 · Ziff. 4.2.2.2, Auswirkungen hinsichtlich der Militär- oder Verteidigungsbündnisse
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 09ba81…8aa8cf40
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 27. November 2024 (BBl 2024 3136)
- PublisherSwiss Federal Council
Die Annahme der Initiative würde einen sicherheitspolitischen Kurswechsel bedeuten. Die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit würde stark eingeschränkt.
- Fragment#17 · Ziff. 4.2.2.3, Auswirkungen auf die sicherheitspolitische Zusammenarbeit
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 09ba81…8aa8cf40
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 27. November 2024 (BBl 2024 3136)
- PublisherSwiss Federal Council
Zusammenarbeit kann aber nicht erst geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen wird, wie es die Initiative vorsieht.
- Fragment#8 · Erste Vorlage: Neutralitätsinitiative, Argumente Bundesrat und Parlament
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 6d27a4…089dbc15
- SourceVolksabstimmung vom 27. September 2026 – Erläuterungen des Bundesrates
- PublisherSwiss Federal Council
Weil die Schweiz technisch und materiell von dieser Zusammenarbeit profitiert, hätte dies auch eine Schwächung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zur Folge.
- Fragment#18 · Ziff. 4.2.2.3, Auswirkungen auf die sicherheitspolitische Zusammenarbeit
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 09ba81…8aa8cf40
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 27. November 2024 (BBl 2024 3136)
- PublisherSwiss Federal Council
Eine glaubwürdige, bewaffnete und umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab.
- Fragment#3 · Erste Vorlage: Neutralitätsinitiative, Argumente Initiativkomitee (Text des Komitees)
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 6d27a4…089dbc15
- SourceVolksabstimmung vom 27. September 2026 – Erläuterungen des Bundesrates
- PublisherSwiss Federal Council
Die Initiantinnen und Initianten argumentieren, dass die Schweiz durch die Verankerung eines solchen Verständnisses besser vor Angriffen geschützt sein wird.
- Fragment#8 · Ziff. 3.1, Ziele der Initiative
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 09ba81…8aa8cf40
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 27. November 2024 (BBl 2024 3136)
- PublisherSwiss Federal Council
Die gefährliche Annäherung an EU- und Nato-Strukturen führt die Schweiz in militärische Abhängigkeiten und Konflikte.
- Fragment#4 · Erste Vorlage: Neutralitätsinitiative, Argumente Initiativkomitee (Text des Komitees)
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 6d27a4…089dbc15
- SourceVolksabstimmung vom 27. September 2026 – Erläuterungen des Bundesrates
- PublisherSwiss Federal Council
Bereits heute darf die Schweiz keinem Verteidigungsbündnis mit Beistandspflicht beitreten, wie dies bei der Nato der Fall ist.
- Fragment#12 · Ziff. 4.2.1.2, Kein Beitritt zu einem Militär- und Verteidigungsbündnis mit Beistandspflicht
- Versionretrieved 13.09.2026 · PDF · sha256 09ba81…8aa8cf40
- SourceBotschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» vom 27. November 2024 (BBl 2024 3136)
- PublisherSwiss Federal Council
