Parliament / Business / 20.4264
Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care
submitted on 19.10.2020 in the Sondersession Oktober 2020First chamber: Council of StatesAbschreibungsantrag liegt vor (01.04.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 15.12.2020Council of StatesAnnahme
- 16.06.2021National CouncilAnnahme
- 21.09.2026Council of StatesRückweisung an die Kommission
- 24.09.2026National CouncilKeine Abschreibung
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist, unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen, ambulant, stationär sowie an Schnittstellen. Die Kantone sind in geeigneter Weise einzubeziehen.
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende" in Erfüllung des Postulates 18.3384 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) Massnahmen in vier Themenbereichen vorgeschlagen (Sensibilisierung und vorausschauende Auseinandersetzung; Unterstützung von Menschen in der letzten Lebensphase und ihrer Angehörigen; Behandlung und Betreuung von Menschen mit komplexer Symptomatik; Koordination und Vernetzung auf nationaler Ebene).
Für die geforderten gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere Fragen der Definition von Palliative Care-Leistungen, der Tarifierung und Vergütung sowie der Finanzierung zu klären. Wie der Bundesrat in seinem oben erwähnten Bericht bereits skizziert hat, sind die notwendigen Grundlagen und die Umsetzung entsprechender Massnahmen zusammen mit den relevanten Akteuren zu erarbeiten. Folglich sind Bund, Kantone und die involvierten Akteure gemeinsam für die Förderung der Palliative Care verantwortlich.
Zudem ist es aus Sicht des Bundesrates angezeigt, die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) festgehaltenen Rollen, Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche der Akteure zu beachten. Der Bund ist überdies an die verfassungsmässigen Prinzipien der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz gebunden. Daher steht für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen wie auch für die Ergreifung der notwendigen Massnahmen nicht nur der Bundesrat in der Pflicht, sondern auch die Kantone und die Tarifpartner.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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The Federal Council's proposal
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 27.09.2026. Raw data
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