Parliament / Business / 23.4328
Analyse des Unterhaltsbeitrags
submitted on 27.10.2023 in the Wintersession 2023First chamber: National CouncilErledigt (24.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 19.12.2023National CouncilAnnahme
- 24.09.2026National CouncilAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Gerichten, der Anwaltschaft und den betroffenen Institutionen zu prüfen und in einem Bericht darzulegen:
• welche Wirkungen die Revision des Kindesunterhaltsrechts von 2015 auf die Berechnung des Unterhaltsbeitrags für das Kind, insbes. mit Bezug auf den Betreuungsunterhalt, hatte;
• welche Auswirkungen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Betreuungsunterhalt nach Abschaffung des Methodenpluralismus hat;
• wie erkannte Mängel und Schwierigkeiten beseitigt und die Situation verbessert werden könnte, insbesondere mit Bezug auf die Methode für die Berechnung des Betreuungsunterhalts.
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Reasons
Mit der Revision des Kindesunterhaltsrechts vom 20. März 2015 wurde der Betreuungsunterhalt als Bestandteil des Kindesunterhalts für alle Kinder eingeführt.
Der Unterhaltsbeitrag dient auch der Gewährleistung der Betreuung des Kindes durch die Eltern oder Dritte (Art. 285 Abs. 2 ZGB).
Das Gesetz bestimmte keine konkrete Methode zur Berechnung des Betreuungsunterhalts; die Materialien enthalten Vorschläge und Ausführungen dazu, wobei die konkrete Umsetzung der Praxis überlassen wurde.
Nun stellen sich in diesem Zusammenhang berechtigte Fragen, die zu beantworten sind und es sollten, wenn möglich, einheitliche Lösungen gefunden werden.
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The Federal Council's opinion
In seiner Botschaft zur Revision des Kindesunterhaltsrechts vom 29. November 2013 (BBl 2014 529 ff.) legte der Bundesrat die Berechnung des neu für alle Kinder eingeführten Betreuungsunterhalts umfassend dar und hat sich im Ergebnis für eine Berechnung ausgesprochen, die sich an den Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils orientiert; mit der Verabschiedung der Revision ist das Parlament dem Bundesrat damals gefolgt. Seither hat das Bundesgericht die Lebenshaltungskosten-Methode als einzige massgebende Methode definiert (BGE 144 III 377). Angesichts der teilweise kritischen Beurteilung dieser Rechtslage und insbesondere auch mit Blick auf die laufenden Arbeiten und Diskussionen im Bereich der alternierenden Obhut ist der Bundesrat bereit, die Auswirkungen der Revision des Kindesunterhaltsrechts und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts bezüglich Unterhaltsberechnung zu prüfen, allfällige Schwierigkeiten darzulegen und soweit möglich allfällige Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
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The Federal Council's proposal
Annahme
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 24.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
