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Parliament / Business / 24.3881

24.3881MotionEDIsettled

Amnestie für die Opfer der Covid-Justiz!

submitted on 16.09.2024 in the Herbstsession 2024First chamber: National CouncilErledigt (29.04.2026)

StaatspolitikGerichtswesenGesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 29.04.2026National CouncilAblehnung

Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sämtliche in Anwendung der Covid-19-Gesetzgebung verhängten strafrechtlichen Sanktionen aufzuheben und in diesem Zusammenhang angefallene Geldstrafen und Gerichtskosten zurückzuerstatten.

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Abgesehen von der gesundheitlichen Dimension war die Covid-Krise eine Krise der Regierungsführung und vor allem eine Krise der Freiheiten. Während zweier langer Jahre wurde die Schweizer Bevölkerung in ihren Grundrechten schwer beschränkt, teilweise in einem noch nie dagewesenen Ausmass (man denke an die Verletzungen der Religionsfreiheit): Solche Beschränkungen waren unter anderem Zwangsmassnahmen wie der Impfzwang, die Zertifikats- oder auch die Maskenpflicht (vor allem für Schülerinnen und Schüler), die Quarantäne, das Kontaktverbot oder die Schliessung von Schulen und sogar von Kirchen. Diese düstere Periode in der Geschichte unserer Freiheiten hat beträchtliche Spuren hinterlassen: unter anderem eine gespaltene Gesellschaft und gespaltene Familien, ruinierte Unternehmen, unrechtmässige Entlassungen, die Kriminalisierung impfunwilliger Bürgerinnen und Bürger oder psychische Störungen. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung, auch wenn er bei den verschiedenen Volksabstimmungen im Zusammenhang mit der Krise stets in der Minderheit war, hat das Vertrauen in den Staat und in die Demokratie verloren oder droht es zu verlieren.

Um eine Form des sozialen Friedens wiederherzustellen, ist es daher an der Zeit, mit einer Generalamnestie das Geschehene hinter sich zu lassen.

Andere Länder wie die Slowakei oder auch US-Bundesstaaten sind diesen Weg bereits gegangen und haben damit gute Erfahrungen gemacht.

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Der Bundesrat war sich der Tragweite der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bewusst. Der Entscheid über diese Massnahmen erfolgte nicht nur auf Basis der epidemiologischen Lage; vielmehr berücksichtigte der Bundesrat in seiner umfassenden Bewertung stets auch die Auswirkungen der Massnahmen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft. Die Verhältnismässigkeit der staatlichen Massnahmen mit Bezug auf die Grundrechtseinschränkungen wurde unter anderem von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) nach Ende der Pandemie bestätigt (vgl. Bericht der GPK-N «Wahrung der Grundrechte durch die Bundesbehörden bei der Bekämpfung der Covid‑19-Pandemie am Beispiel der Ausweitung des Covid‑Zertifikats» vom 30. Juni 2023; BBl 2023 1956).

Die Einführung einer spezialgesetzlichen Amnestie aufgrund strafbarer Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ist nach Auffassung des Bundesrates daher nicht angezeigt. Sie wäre auch kein geeignetes Mittel zur Aufarbeitung der vielfältigen gesellschaftlichen Folgen dieser Pandemie und der getroffenen staatlichen Massnahmen. Schliesslich würde sie zu einer nach Auffassung des Bundesrates kaum zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung gegenüber Personen führen, die in anderen Lebensbereichen von Strafurteilen betroffen waren.

Kommt hinzu, dass betroffene Personen die Rechtmässigkeit der sie betreffenden Urteile mittels den üblichen Rechtsmittelverfahren überprüfen lassen konnten bzw. können. Es sind somit keinerlei Gründe ersichtlich, gestützt auf die Covid-19-Strafbestimmungen ergangene Strafurteile im Nachhinein besonders zu behandeln.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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