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Parliament / Business / 24.4170

24.4170MotionEJPDsettled

Krankenkassenprämienwachstum bremsen. Gesundheitskosten (mit stark abgespecktem Leistungskatalog!) von Asylgesuchstellern, anerkannten Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländern und Status-S-Migranten sind neu direkt durch den Staat zu bezahlen und nicht mehr über die OKP

submitted on 26.09.2024 in the Herbstsession 2024First chamber: National CouncilErledigt (02.10.2026)

MigrationGesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 02.10.2026CommitteeAbgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die entsprechenden Gesetzesänderungen zu unterbreiten, dass Asylgesuchsteller, anerkannte Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer und Status S Migranten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ausgenommen werden und deren Gesundheitskosten (mit stark abgespecktem Leistungskatalog!) neu direkt durch den Staat übernommen werden.

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Am 26. September 2024 gab der Bundesrat bekannt, dass die Krankenkassenprämien für das Jahr 2025 erneut um 6 Prozent ansteigen werden. Als Begründung für diesen starken Prämienanstieg gab der Bundesrat unter anderem «eine Zunahme der nachgefragten Gesundheitsleistungen», «neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten», sowie die «Folgen der Teuerung» an. Nicht erwähnt wurde hingegen die masslose Zuwanderung in die Schweiz – seit Einführung der Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 sind netto mehr als 1.5 Millionen Personen in die Schweiz eingewandert.

Um endlich das Krankenkassenprämienwachstum zu dämpfen, sind Asylgesuchsteller, anerkannte Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer und Status S Migranten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auszunehmen und deren Gesundheitskosten (mit stark abgespecktem Leistungskatalog!) neu direkt durch den Staat zu übernehmen. Als willkommener Nebeneffekt werden damit in Zukunft die von Asylgesuchstellern, anerkannten Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländern und Status S Migranten verursachten Gesundheitskosten transparent ausgewiesen.

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Nach einer Erhebung des Bundesamtes für Gesundheit auf Basis von anonymisierten Individualdaten der Krankenversicherer betrugen im Jahr 2021 die Kosten aller Personen aus dem Asylbereich 0,56 Prozent der Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Prämienzahler würden folglich bei einem Ausschluss der vom Motionär genannten Personenkategorien aus der OKP kaum entlastet.

Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motionen Thalmann-Bieri 24.3752 und Schwander 24.3718 «Zeitnahe Entlastung des Gesundheitswesens durch Übernahme der Gesundheitskosten von asylsuchenden Personen durch den Bund» ausgeführt hat, müssten die Kosten für die Gesundheitsversorgung dieser Personen anderweitig beglichen werden, wenn sie nicht mehr dem KVG-System unterstünden, so zum Beispiel aus der Sozialhilfe. Durch die Schaffung einer solchen Sozialhilfelösung würden im Ergebnis keine Kosten eingespart, sondern vielmehr unnötige und teure Parallelstrukturen geschaffen, welche direkt die Steuerzahler belasten würden. Es müssten zusätzliche Stellen beim Staat geschaffen werden. Eine Umsetzung über die Sozialhilfe rein auf Bundesebene würde zudem die verfassungsrechtliche Aufgabenzuweisung im Sozialhilfebereich tangieren.

Im heutigen System können Bund und Kantone die Wahl des Versicherers für Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig aufgenommene Personen einschränken, ihnen eine besondere Versicherungsform vorschreiben und die Wahl der Leistungserbringer einschränken. Sie können den Zugang dieser Personen zum Gesundheitssystem damit sinnvoll steuern und dank günstigen Prämien bei den besonderen Versicherungsformen die öffentlichen Gelder wirtschaftlich einsetzen. Zudem wird der Verwaltungsaufwand von Bund und Kantonen für die Gesundheitsversorgung dieser Personen signifikant reduziert, wenn nur mit einem oder einzelnen Versicherern Geschäftsbeziehungen zu unterhalten sind. Diese Lösung hat sich aus Sicht des Bundesrates bewährt und soll weitergeführt werden.

Im Rahmen der OKP werden nur Leistungen übernommen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Medizinisch nicht indizierte Leistungen, die nicht der notwendigen Behandlung einer Krankheit und ihren Folgen dienen, entfallen daher. Die von den Versicherern zu übernehmenden Leistungen stellen grundlegende Sozialleistungen im Gesundheitsbereich dar und sind daher aus Rechtsgleichheitsüberlegungen auch Personen auch dem Asylbereich zu gewähren, weshalb das geltende Recht keine entsprechenden Beschränkungen im Leistungsbereich vorsieht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 02.10.2026. Raw data

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