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Parliament / Business / 25.3606

25.3606MotionVBSsettled

Munitionsproduktion am Standort Schweiz sichern!

submitted on 13.06.2025 in the Sommersession 2025First chamber: National CouncilErledigt (11.06.2026)

SicherheitspolitikWirtschaft

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 11.06.2026National CouncilAblehnung

Der Bundesrat wird beauftragt, das Gespräch mit der italienischen Firma Beretta zu suchen und über einen Rückkauf der Munitionsfabrik SwissP Defence oder wenigstens über Anteile dieser Schweizer Aktiengesellschaft zu verhandeln. Damit soll die sicherheitsrelevante inländische Munitionsproduktion und der heute damit verbundene Standort Thun gesichert werden.

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Bereits heute, nur wenige Jahre nach dem Verkauf, stellt sich heraus, dass dieser Verkauf ein grosser Fehler war. Die Munitionsfabrik SwissP Defence (früher Ammotec), welche sich seit dem Verkauf im Besitz der italienischen Firma Beretta befindet, hat eine grosse sicherheitspolitische Bedeutung für unser Land. Wie bereits in der Interpellation 24.4289 (Werner Salzmann) erwähnt, ist bekannt, dass Beretta die Munitionsproduktion SwissP Defence in Thun einstellen oder die Produktion ins Ausland verlegen könnte. Beim Verkauf der RUAG Ammotec wurde mit der Käuferin lediglich eine Standortgarantie für das Werk in Thun – die heutige Swiss P Defence (Swiss P) – von fünf Jahren vereinbart. Aus sicherheitspolitischer Sicht ist eine Einstellung der Munitionsproduktion in der Schweiz fatal. Es gilt alles daran zu setzen, die Munitionsfabrik SwissP Defence am Standort Thun zu halten.

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Der Bundesrat plant keinen (Teil-)Rückkauf der SwissP. Die Gründe hierfür und für den Verkauf von Ammotec hat er bereits in seinen Stellungnahmen zur Interpellation 24.4289 Salzmann «Sicherung der Munitionsproduktion durch Swiss P Defence in der Schweiz» und zur Motion 19.3154 Salzmann «Kein Verkauf der Ruag Ammotec. Versorgungssicherheit gewährleisten» festgehalten. Die sicherheitspolitischen Erwägungen rechtfertigten kein Eigentum des Bundes. Das Parlament hat diese Haltung unterstützt, indem es die Motion 19.3154 abgelehnt hat. Im Bundeshaushalt sind zudem keine Mittel für einen (Teil-)Rückkauf des Unternehmens eingestellt.

Aufgrund der sehr kleinen Bedarfe der Schweizer Armee müssten Munitionsproduzenten für einen wirtschaftlichen Betrieb in der Lage sein, eine ausreichende Menge ihrer Produkte exportieren zu können. Die Rahmenbedingungen dazu sind – unabhängig von der Eigentümerschaft – nach wie vor nicht gegeben.

Der Bundesrat erachtet deshalb geeignete rechtliche Rahmenbedingungen als zwingende Voraussetzung für eine wirtschaftliche Produktion und dadurch einen langfristigen Erhalt des Produktionsstandorts Thun.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data

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