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Parliament / Business / 25.3695

25.3695MotionEFDsettled

Reduktion des Bundespersonalbestandes mittels natürlicher Fluktuation

submitted on 18.06.2025 in the Sommersession 2025First chamber: National CouncilErledigt (01.10.2026)

StaatspolitikBeschäftigung und Arbeit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 01.10.2026National CouncilAblehnung

Der Bundesrat wird beauftragt, in den kommenden zehn Jahren 15% der Bundesstellen (Vollzeitäquivalente im Vergleich zum Stand per 1. Januar 2025) durch natürliche Fluktuation einzusparen.

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Die Bundesverwaltung steht vor einer bedeutenden demografischen Veränderung. Rund 30% der Bundesangestellten werden in den kommenden zehn Jahren pensioniert (Quelle: Jahresbericht 2024 der GPK und GPDel der eidg. Räte; Seite 10). Damit bietet sich eine einmalige Gelegenheit, die Verwaltung schlanker und effizienter zu gestalten, ohne auf Entlassungen zurückgreifen zu müssen.

Durch eine vorausschauende Personalpolitik kann der Bund seine Strukturen optimieren, Kosten senken und gleichzeitig sicherstellen, dass zentrale Dienstleistungen weiterhin effizient erbracht werden. Der Verzicht auf 15% der Stellen innerhalb der nächsten zehn Jahre ist eine realistische Zielsetzung, die durch natürliche Fluktuation erreicht werden kann, ohne die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gefährden.

Der Bundesrat soll entsprechende Massnahmen umsetzen, um die Effizienz der Verwaltung dank Priorisierungen zu steigern, Digitalisierung und Automatisierung gezielt zu fördern und Doppelspurigkeiten abzubauen. Dabei sind soziale Verträglichkeit und langfristige Planbarkeit zu gewährleisten.

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Der Bundesrat verfolgt das Anliegen des Motionärs, die Effizienz der Bundesverwaltung weiter und stetig zu steigern, aktiv. So hat er etwa beschlossen, dass die Bundesverwaltung im Umfang von 300 Millionen Franken an das Entlastungspaket 2027 beitragen soll. Dies soll insbesondere durch Aufgabenverzichte und Effizienzsteigerungen in den Departementen erreicht werden.

Darüber hinaus überprüft die Bundesverwaltung ihre Prozesse, Strukturen und personellen Ressourcen bereits regelmässig. Aufgrund der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) muss die Bundesverwaltung diese Überprüfung systematisch vornehmen, um sich insbesondere neuen Bedürfnissen anzupassen und dem Gebot der Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel Rechnung zu tragen (Art. 27 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 11 RVOV). Dass diese Bemühungen Wirkung zeigen, belegt das im Juni 2025 veröffentlichte «World Competitiveness Ranking» des Lausanner Wirtschaftsinstituts IMD. Laut dieser Studie belegt die Schweiz bei der Effizienz der Verwaltung unter 69 Volkswirtschaften den ersten Platz.

Das Stellenwachstum der vergangenen Jahre erfolgte insbesondere in personalintensiven Bereichen wie Armee, Polizei und Asylwesen. Diese Bereiche der Bundesverwaltung sind mit einem erheblich gestiegenen Aufgabenvolumen und in den nächsten Jahren mit überdurchschnittlich vielen altersbedingten Austritten konfrontiert. Eine angemessene personelle Ausstattung in diesen Bereichen bleibt jedoch auch in Zukunft zwingend erforderlich.

Ein pauschales Reduktionsziel von 15 Prozent über einen Zehnjahreshorizont erachtet der Bundesrat als zu starr. Es würde der Komplexität der Aufgaben und den wachsenden Anforderungen an die Bundesverwaltung nicht gerecht werden. Die Personalentwicklung muss sich an den gesetzlichen Aufträgen, politischen Prioritäten und an den künftigen Herausforderungen des Bundes orientieren. Dies bedingt ein differenziertes und bedarfsgerechtes Vorgehen, das Flexibilität wahrt und sicherstellt, dass der Bund seine Aufgaben weiterhin effizient und wirkungsvoll erfüllen kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 01.10.2026. Raw data

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