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Parliament / Business / 25.3906

25.3906MotionEDIsettled

PFAS-Grenzwerte mit realistischen Begleitmassnahmen

submitted on 20.06.2025 in the Sommersession 2025First chamber: National CouncilErledigt (15.09.2026)

WirtschaftUmweltLandwirtschaftGesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 09.09.2025National CouncilAnnahme
  2. 15.09.2026Council of StatesAblehnung

Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit:

• PFAS-Grenzwerte so festgelegt werden, dass sie neben der Gesundheit auch die natürlichen Hintergrundwerte und die praktische Umsetzung berücksichtigen;

• Für betroffene Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe vorübergehende Ausnahmen ermöglicht werden, wenn sie an Reduktionsmassnahmen mitwirken und die Produktsicherheit gewährleistet ist;

• Auf eine automatische Übernahme der EU-Trinkwasservorgaben verzichtet werden kann, wenn diese nicht zu den Schweizer Verhältnissen passen;

• Regeln geschaffen werden, um wirtschaftliche Folgen für betroffene Betriebe in der Industrie wie in der Landwirtschaft bei der Umsetzung von PFAS-Grenzwerten abzufedern;

• Die bestehenden Vorschriften regelmässig überprüft und bei Bedarf gemeinsam mit Kantonen und Fachstellen angepasst werden.

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PFAS-Stoffe belasten Böden, Wasser und Lebensmittel und sind auch in der Industrie weit verbreitet. Neue Grenzwerte müssen deshalb praktikabel und verhältnismässig sein. Es braucht Lösungen, die sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Realität der Industrie, Landwirtschaft und Wasserversorgung beachten. Grenzwerte dürfen nicht dazu führen, dass einwandfrei arbeitende Betriebe unverhältnismässig belastet werden. Die Schweiz soll deshalb gut umsetzbare Regeln schaffen, und dies so ausgestalten, dass Begleitmassnahmen ermöglicht werden.

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Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Zusammenhang mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) bewusst, insbesondere auch für die Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie. Er hat deshalb die Motion (25.3421) UREK-S «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» zur Annahme beantragt. Der Ständerat hat diese in der Sommerssession 2025 angenommen. Die ersten drei sowie der fünfte Punkt der vorliegenden Motion sind bereits mit der Motion (25.3421) UREK-S adressiert.

Die Bedürfnisse und die Herausforderungen in der Lebensmittelindustrie und der Landwirtschaft (Punkt 4 der Motion) werden bei der Festlegung von Höchstwerten in der Lebensmittelgesetzgebung sowohl in der Schweiz wie in der EU schon heute berücksichtigt, z. B. durch die Festlegung von Übergangsfristen. Dies ist auch bei PFAS-Höchstwerten der Fall, und es bedarf keiner rechtlichen Anpassung oder einer Praxisänderung. Darüber hinaus gehende Massnahmen in Bezug auf die Abfederung von wirtschaftlichen Folgen liegen in der Kompetenz der Kantone. Für den Bereich der Landwirtschaft ist jedoch zu beachten, dass sich die Anliegen der vorliegenden Motion zudem mit dem überwiesenen Postulat (22.4585) Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien» überschneiden. Ein solcher Aktionsplan – sofern dieser vom Bundesrat beschlossen und ausgearbeitet wird – würde es erlauben, die Belastungssituation darzustellen sowie Herkunft und Eintragsquellen zu identifizieren, um solche Belastungen in Zukunft zu vermeiden und geeignete Sanierungsansätze zu prüfen. Ein zusätzlicher parlamentarischer Auftrag in diesem Bereich birgt zum jetzigen Zeitpunkt die Gefahr von Doppelspurigkeiten und könnte die rasche Entwicklung eines koordinierten Massnahmenpakets bremsen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data

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