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Parliament / Business / 25.452

25.452Parlamentarische InitiativeWBFsettled

Aufhebung der Leistungskürzungen für junge Arbeitssuchende aus der vierten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

submitted on 20.06.2025 in the Sommersession 2025First chamber: National CouncilErledigt (29.09.2026)

WirtschaftSoziale FragenBeschäftigung und ArbeitSozialer Schutz

  • LegislationAssigned by a rule: A parliamentary initiative: a draft act from Parliament itself.

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 29.09.2026National CouncilKeine Folge gegeben

Artikel 27 Absatz 5bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wird gestrichen. Arbeitssuchende unter 25 Jahren haben somit keinen gesonderten Taggeldanspruch mehr, sondern werden Arbeitssuchenden zwischen 25 und 54 Jahren gleichgestellt. Beitragszeit und Unterhaltspflichten bestimmen den Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung jedoch weiterhin.

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Aufgrund der prekären Finanzlage der Arbeitslosenversicherung wurden mit der 4. AVIG-Revision die Leistungen stark gekürzt. Unter anderem wurden der Anspruch auf Taggelder für junge Arbeitssuchende reduziert und die Wartezeiten verlängert.

Infolgedessen sind heute viel weniger junge Arbeitssuchende bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registriert, und sie sind bei Stellenverlust nur sehr beschränkt geschützt. Die Problematik zeigt sich beispielsweise im deutlich angestiegenen Verhältnis von arbeitslosen jungen Erwachsenen zu registrierten jungen Arbeitssuchenden. Auch werden heute im Vergleich zum Durchschnitt wesentlich mehr junge Arbeitssuchende ausgesteuert als vor der 4. AVIG-Revision. Die Revision führte also nicht in erster Linie zur rascheren Integration junger Arbeitssuchender in den Arbeitsmarkt, sondern zu einem geringeren Schutz und weniger RAV-Registrierungen. Aufgrund dieser Missstände können junge Arbeitssuchende unter Umständen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, und auch ihre zukünftige berufliche Laufbahn ist gefährdet. Es ergibt sich für die Schweizer Wirtschaft kein Vorteil, ganz im Gegenteil.

Dank der deutlichen Verbesserung der Finanzlage der Arbeitslosenversicherung ist die Leistungskürzung für junge Arbeitssuchende aufzuheben. Wenn sie die Beitragszeit erfüllen, erhalten sie Anspruch auf die gleiche Anzahl Taggelder wie andere Arbeitssuchende unter 55 Jahren. Der Umfang der Leistungen wird nach wie vor durch die Beitragszeit bestimmt.

Dank verstärkter Unterstützung durch die öffentliche Arbeitsvermittlung wird zudem das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft, und die Integration junger Erwachsener in den Arbeitsmarkt wird gefördert.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 29.09.2026. Raw data

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