The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 25.4613

25.4613InterpellationBGerpending

TV-Auftritte und Medienmitteilungen des früheren Bundesgerichtspräsidenten

submitted on 17.12.2025 in the Wintersession 2025First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (04.02.2026)

StaatspolitikMedien und KommunikationGerichtswesen

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 20.03.2026National CouncilDiskussion verschoben

Das Bundesgericht wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Sind die Äusserungen des damaligen Bundesgerichtspräsidenten Donzallaz in der Dok-Sendung von SRF1 vom 30.11.2025 als offizielle Meinung des Bundesgerichts zu verstehen?

2. War der Auftritt des Bundesgerichtspräsidenten Donzallaz in der TV-Sendung mit dem Bundesgericht abgesprochen bzw. ist der Inhalt seiner Äusserungen mit den übrigen Mitgliedern des Bundesgerichts oder mit der Gerichtsleitung abgestimmt gewesen?

3. Gibt es am Bundesverwaltungsgericht Vorgaben oder Richtlinien, welche den Öffentlichkeitsauftritt seiner Repräsentanten regeln? Wenn ja: Wie lauten diesen und wurden sie vorliegend eingehalten?

4. War der von Bundesgerichtspräsident Donzallaz verantwortete Inhalt der Medienmitteilung vom 19.12.2024 mit den übrigen Mitgliedern des Bundesgerichts bzw. der Gerichtsleitung abgesprochen?

This text exists only in German.

Das Schweizer Fernsehen SRF strahlte am 30.11.2025 eine Dok-Reportage mit dem Titel «Richter unter Druck – wie unabhängig ist die Schweizer Justiz?» aus. Es handelt sich um die Übersetzung einer Produktion des Westschweizer Fernsehens RTS, die im Spätherbst 2024 ausgestrahlt worden war. In der Reportage nimmt der damalige Bundesgerichtspräsident Yves Donzallaz eine zentrale Rolle ein.

Von den Sendungsmachern explizit als Präsident des Bundesgerichts eingeführt, nimmt er in den Räumlichkeiten des Bundesgerichts – namentlich in seinem Präsidialbüro – ausführlich Stellung zur Einflussnahme politischer Parteien auf die Richterschaft und im Speziellen zum vermeintlichen Druck, den die SVP wegen bestimmter Urteile auf ihn ausgeübt habe. Die Nichtwiederwahlempfehlung der SVP sei ein frontaler Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und damit folglich auf den Rechtsstaat gewesen. Weiter führt Bundesgerichtspräsident Donzallaz aus, die Mandatsabgabe der Richter zugunsten «ihrer» Parteien vermittle unter dem Gesichtspunkt der richterlichen Unabhängigkeit ein extrem negatives Bild.

Im Nachgang zur Wahl der Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts durch die Vereinigte Bundesversammlung hat das Bundesgericht die Empfehlung der SVP-Fraktion, die Kandidatin Contessina Theis nicht zu wählen, in einer offiziellen Medienmitteilung vom 19.12.2024 als einen unzulässigen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz kritisiert.

This text exists only in German.

1. Es ergibt sich ohne Weiteres, dass sich der damalige Bundesgerichtspräsident Herr Bundesrichter Donzallaz bezüglich seiner eigenen Geschichte mit der SVP als direkt betroffene Person äussert. Der damalige Bundesgerichtspräsident Herr Bundesrichter Donzallaz hat in der ganzen Sendung in der "Ich"-Form geantwortet und erkennbar seine persönliche Meinung wiedergegeben.

2. Die Verwaltungskommission war über die Mitwirkung des damaligen Bundesgerichtspräsidenten Herr Bundesrichter Donzallaz in der Sendung "temps prësent" und über das Thema der Sendung informiert.

3. Die "Gepflogenheiten der Richterinnen und Richter am Bundesgericht" Link, beschreiben unter Punkt III den Rahmen zum Verhalten in der Öffentlichkeit.

4. Es handelt sich hier um eine von der damaligen Verwaltungskommission verantwortete Medienmitteilung des Bundesgerichts.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.