Parliament / Business / 26.3349
Ausländeranteil in der Bundesverwaltung
submitted on 19.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (13.05.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist der aktuelle Ausländeranteil in der Bundesverwaltung, insgesamt und nach Departement und Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt?
2. Wie sieht die entsprechende Entwicklung in den letzten 30 Jahren aus?
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Reasons
Eine geringe Zahl von Ausländern in der Schweizer Bundesverwaltung wird mit dem Wunsch nach einer Vertretung der eigenen Bevölkerung begründet. Hauptargumente sind die Treuepflicht zum Staat, die Identifikation mit dem Land und die Gewährleistung der sprachlichen sowie kulturellen Kenntnisse. Es wird argumentiert, dass Schweizer Bürger bevorzugt werden sollten.
• Treuepflicht und Loyalität: Staatsangestellte haben eine besondere Loyalität gegenüber dem Bund, die bei ausländischen Staatsangehörigen potenziell als konfliktär angesehen wird.
• Sicherheit und Einsicht: In sensiblen Bereichen (Sicherheit, Recht) wird der Zugang für Nicht-Schweizer aus Sicherheitsgründen oft eingeschränkt.
• Identifikation und Kultur: Die Verwaltung soll die Kultur des Landes widerspiegeln. Es wird betont, dass es „schön ist, dass Schweizer noch an einem Ort Vorrang haben“.
• Sprachkenntnisse: Der Zugang zu bestimmten Positionen erfordert tiefgreifende Kenntnisse der Landessprachen und des schweizerischen Rechtsverständnisses.
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The Federal Council's opinion
1. Der Ausländeranteil in der Bundesverwaltung liegt bei 5,5 Prozent. Die grössten Anteile entfallen auf die deutsche (1,8%), italienische (1,0%) sowie französische Staatsangehörigkeit (0,8%).
Der Ausländeranteil in den Departementen reicht von 2,0 Prozent im VBS bis zu 11,8 Prozent im WBF.
Die Unterschiede zwischen den Departementen sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass gewisse Funktionen in der Bundesverwaltung das Schweizer Bürgerrecht voraussetzen (Art. 23 Abs. 1 Bundespersonalverordnung; SR 172.220.111.3). Beschränkt werden kann der Stellenzugang in folgenden Bereichen, sofern das Schweizer Bürgerrecht für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben notwendig ist: Internationale Verbrechensbekämpfung, Polizei, Strafverfolgung, Landesverteidigung, Nachrichtendienst Bund, Grenzwachtkorps und Vertretung der Schweiz im Ausland. Gleiches gilt für Personal, das die Schweiz an internationalen Verhandlungen vertritt.
2. Aus Datenschutzgründen können personenbezogene Daten nur für die letzten 10 Jahre ausgewertet werden.
Der Ausländeranteil ist in den letzten 10 Jahren von 4,3 Prozent im Jahr 2015 auf 5,5 Prozent im Jahr 2025 gestiegen.
Auch in den Departementen hat sich der Ausländeranteil seit 2015 nur wenig verändert. Den deutlichsten Anstieg gab es im WBF (+3,8 Prozentpunkte), bei den anderen Departementen lag die Veränderung zwischen -0,3 bis +1,5 Prozentpunkten.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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