Parliament / Business / 26.3534
Transparenz und Verständlichkeit des Treibhausgasinventars im Sektor Industrie verbessern
submitted on 01.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
Through the chambers
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Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Emissionen aus Kehrrichtverbrennungsanlagen (KVA) im Treibhausgasinventar des Bundes dem Sektor „Abfall“ beziehungsweise „Übrige Emissionen: Landwirtschaft, synthetische Treibhausgase und Abfall“ anzurechnen.
Alternativ ist der Sektor „Industrie“ in „Industrie und KVA“ sowie der Sektor „Abfall“ in „Abfall exklusive Kehrrichtverbrennung“ respektive „Übrige Emissionen: Landwirtschaft, synthetische Treibhausgase und Abfall exklusive Kehrrichtverbrennung“ umzubenennen. Überdies sind die Emissionsreduktionen von Industrie und KVA stets getrennt in der Kommunikation des Bundes auszuweisen.
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Reasons
Mit der heutigen Methodologie wird das THGI beziehungsweise die dazugehörige Kommunikation diesem Anspruch jedoch in zentralen Punkten nicht gerecht und führt zu einem irreführenden Bild der sektoralen Entwicklungen. Während die Industrie ihre Emissionen gegenüber 1990 um 48% reduziert hat, sind die Emissionen aus der Abfallverbrennung um rund 70% gestiegen. Ein signifikanter Anteil dieser Emissionen stammt aus der Verbrennung von Abfall aus dem nahen Ausland (rund 10%). Dennoch werden die Emissionen der staatlichen Kehrrichtverbrennungsanlagen (KVA) dem Sektor Industrie angerechnet, wodurch für 2024 insgesamt lediglich eine Reduktion von 33% ausgewiesen wird. Gemäss IPCC‑Systematik wird Abfallverbrennung grundsätzlich der Kategorie «Waste» (5.C) zugeordnet, während Emissionen aus Abfall mit Energienutzung alternativ im Energiesektor berichtet werden können.
Es ist daher sachgerecht, die Emissionen der KVA dem Sektor Abfall zuzuordnen, da sie ursächlich aus der Abfallbehandlung entstehen, nur zum Teil der energetischen Nutzung dienen und ihre heutige Zuordnung die tatsächlichen Emissionstreiber sowie die klimapolitischen Verantwortlichkeiten verzerrt darstellt.
Sollten Vorgaben der UNO-Rahmenkonvention für die Klimaberichterstattung oder das Pariser Abkommen dem entgegenstehen, von dem nicht auszugehen ist, soll diese Motion nicht so gelesen werden, dass der Bund das Reporting an internationale Organisationen nicht anders gestalten könnte.
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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The Federal Council's proposal
Annahme
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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