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Parliament / Business / 26.3691

26.3691MotionUVEKpending

Für ein nationales Rahmengesetz für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (LEX PFAS)

submitted on 17.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

UmweltGesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für ein nationales Rahmengesetz (LEX PFAS) auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen, um den mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt vorzubeugen, und diese Risiken zu verringern und koordiniert zu bewältigen.

Dieses Gesetz soll insbesondere:

• einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, der den gesamten Lebenszyklus von PFAS abdeckt (Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung, Emissionen, Abfallbewirtschaftung und Sanierung);

• kurz-, mittel- und langfristige nationale Ziele zur Verringerung der Emissionen und der Exposition festlegen;

• allgemeine Einschränkungen oder schrittweise Verbote einführen, insbesondere für nicht wesentliche Verwendungen;

• harmonisierte PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser, im Boden, im Grundwasser, in der Luft und in Lebensmitteln festlegen;

• ein nationales Überwachungssystem (Monitoring) organisieren, das zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden koordiniert wird;

• die Zuständigkeiten im Bereich der Bewirtschaftung von Altlasten und kontaminierten Böden sowie des Trinkwassers unter Anwendung des Verursacherprinzips klären und gleichzeitig Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der öffentlichen Hand vorsehen;

• die Transparenz und die Aufklärung der Öffentlichkeit über Risiken und Expositionen verbessern;

• die Angleichung an EU-Recht sicherstellen.

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Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Moser enthält mehrere besorgniserregende Feststellungen. PFAS sind in der Umwelt in der Schweiz weitverbreitet und sie haben jahrzehntelange Auswirkungen. Sie sind mit nachgewiesenen Risiken für die menschliche Gesundheit verbunden, und die sozioökonomischen Kosten sind potenziell sehr hoch.

Der Bericht hebt hervor, dass der derzeitige Rechtsrahmen fragmentiert ist und sich auf verschiedene Gesetze und Verordnungen verteilt (Chemikalien, Gewässerschutz, Abfall, Altlasten).

Diese Fragmentierung hat folgende Auswirkungen:

• eine mangelnde Koordination zwischen den Behörden;

• Lücken bei der Überwachung und beim Risikomanagement;

• Rechtsunsicherheit für die Wirtschaftsakteure.

Ein nationales Rahmengesetz würde es ermöglichen:

• die bestehenden Instrumente zusammenzufassen;

• eine klare nationale Strategie festzulegen;

• europäische Entwicklungen vorwegzunehmen;

• einen besseren Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sicherzustellen;

• der öffentlichen Hand die notwendigen Handlungsmöglichkeiten zu geben.

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Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen, die mit der Belastung von Mensch und Umwelt durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen PFAS einhergehen, bewusst und nimmt diese ernst. Er hat bereits verschiedene Regulierungen zu PFAS verabschiedet und im Dezember 2025 die Ausarbeitung eines Aktionsplans zu langlebigen Chemikalien, insbesondere PFAS, beschlossen. Bund und Kantone haben im Rahmen der Erarbeitung die Koordination und die Zusammenarbeit zum Thema PFAS bereits weiter intensiviert. Der Aktionsplan soll Ende 2027 vorliegen.

Ein Rahmengesetz für PFAS erachtet der Bundesrat als nicht zielführend. Die bestehenden rechtlichen Instrumente wie das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01), das Chemikaliengesetz (ChemG; SR 813.1), das Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) oder das Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0) reichen aus, um die Regulierung im Bereich PFAS zu gewährleisten.

Statt eines Rahmengesetzes bevorzugt der Bundesrat weiterhin gezielte Massnahmen sowie Anpassungen der entsprechenden Verordnungen. Beispielsweise werden mit der Umsetzung der Motion Maret 22.3929 in verschiedenen Verordnungen PFAS-Grenzwerte festgelegt. Diese betrifft insbesondere die Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600) und die Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680), die im Herbst 2026 in die Vernehmlassung gegeben werden, sowie die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo, SR 814.12), zu der im Winter eine Vernehmlassung gestartet werden soll. Auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) enthält bereits Verbote und Beschränkungen von bestimmten PFAS und PFAS-haltigen Produkten. Die Aufnahme dieser PFAS-Regelungen in eine einzige rechtliche Grundlage würde keinen Mehrwert bringen. Vielmehr würden PFAS zum «Sonderfall», weil alle übrigen Bestimmungen in den entsprechenden Verordnungen geregelt blieben.

Wo dies angezeigt ist, kann zudem eine separate und spezifische gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Für den Bereich der Härtefälle in der Landwirtschaft hat der Bundesrat am 27. Mai 2026 beschlossen, eine Vernehmlassungsvorlage für ein befristetes Spezialgesetz auszuarbeiten. Zugleich soll mit dem Umsetzungsvorschlag der Motion 25.3421 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates, der derzeit in der Vernehmlassung ist, eine befristete Regelung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Standorten mit erhöhter Belastung durch PFAS geschaffen werden.

Die Schaffung eines Rahmengesetzes würde Ressourcen binden und die Regulierung zu PFAS verlangsamen. Der Bundesrat erachtet es daher als zielführender, im bewährten System und mit den bestehenden rechtlichen Instrumenten zu agieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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