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Parliament / Business / 26.3696

26.3696InterpellationEDIpending

Restriktive Männlichkeitsbilder als Risiko für Gleichstellung und Gewaltprävention. Welche Lehren zieht der Bundesrat?

submitted on 17.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

Soziale FragenBildung

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Ich bitte den Bundesrat in Ergänzung von Postulat 25.4842 um die Beantwortung folgender Fragen:

• Wie beurteilt er die Ergebnisse und welche Schlüsse zieht er daraus aus Sicht der Gleichstellungs-, Jugend-, Bildungs-, Integrations- und Gewaltpräventionspolitik?

• Wie wird dem «Faktor M-Prävention» in der neuen nationalen Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt, der Gleichstellungsstrategie 2030 und den Folgeprozess zum Nationalen Aktionsplan Istanbul-Konvention konkret Rechnung getragen?

• Welche Rolle sieht er für Berufsfachschulen, überbetriebliche Kurse und Lehrbetriebe bei Beziehungskompetenz, Medienkompetenz und Gewaltprävention?

• Wie begegnet der Bund Manosphere-Inhalten, misogynen Influencer, algorithmischer Radikalisierung und KI-gestützter sexualisierter Gewalt?

• Welche Finanzhilfen können für Pilotprojekte zu männlichkeitsreflektierter Gewaltprävention und Medienkompetenzförderunggenutzt werden?

• Sieht er Bedarf für Wiederholungsstudien, Erhebungen bei Minderjährigen und Evaluationen bestehender Präventionsprogramme?

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Die vom Bund mitfinanzierte Studie «Männlichkeit im Wandel» der Universität Zürich mit männer.ch zeigt besorgniserregende Befunde zu Männlichkeitsbildern, Gewaltakzeptanz, Gleichstellung und Diskriminierung in der Schweiz.

Besonders auffällig sind die Ergebnisse bei jungen Männern: Die 18- bis 24-Jährigen stimmen restriktiv-dominanten Vorstellungen von Männlichkeit am stärksten zu. Frauen-, Schwulen- und Queerfeindlichkeit sind in dieser Gruppe am stärksten verbreitet. Fast jeder zweite junge Mann gibt an, dass «manchmal Gewalt notwendig» sei. Fast jeder dritte 18- bis 24-jährige Mann gehört zur High-Score-Gruppe des «Faktor M», der Gewaltakzeptanz, Dominanzansprüche, Misogynie, Queerfeindlichkeit und die Abwehr von Gleichstellung umfasst. Bei gleichaltrigen Männern mit Berufslehre ist es fast jeder zweite.

Diese Befunde betreffen Gleichstellung, Gewaltprävention, Jugendpolitik, Bildung, Integration, Medienpolitik und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bildung, Perspektiven und Teilhabe wirken laut Studie als Schutzfaktoren. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Schlüsse der Bundesrat zieht und wie bestehende Strategien weiterentwickelt werden müssen.

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• Der Bundesrat ist wie in seiner Stellungnahme zum Postulat Hässig Patrick 25.4842 «Vermin­derung der Gewalt an Frauen durch ganzheitliche Lösungsansätze» dargelegt, besorgt über die Verbreitung von gewaltbegünstigenden Männlichkeitseinstellungen. Einige Ergebnisse der Studie «Männlichkeit im Wandel» bestätigen bisherige Studien, namentlich was die schäd­lichen Auswirkungen einer Normalisierung sowohl digitaler als auch analoger männlichkeits­ideologischer Narrative und den wachsenden Geschlechtergraben innerhalb der jungen Ge­neration anbelangt. Sie verdeutlichen die Notwendigkeit, Massnahmen gegen geschlechts­bezogene Stereotypen und (Cyber-)Sexismus über die genannten Politikbereiche hinweg eng miteinander zu verknüpfen. Diesen Ansatz einer koordinierten Politik verfolgt die zukünf­ti­ge nationale Stra­tegie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt von Bund, Kantonen und Gemeinden, die im ersten Quartal 2027 vom Bundesrat verabschiedet werden soll.

• Das in der erwähnten Studie verwendete Konzept umfasst ein Bündel problematischer, gewaltbegünstigender Haltungen wie Frauen-, Homo- und Queerfeindlich­keit, Sexismus, Anti­egalitarismus, restriktiv-dominante Männlichkeitsvorstellungen mit Gewaltakzeptanz und Überlegenheitsansprüchen gegenüber Frauen sowie maskulinistischen Bedrohungsgefühlen. Die Erkenntnisse der Stu­die bestärken den mit der Gleichstellungsstrategie 2030 und dem Nationalen Aktionsplan Istanbul-Konven­tion 2022-2026 (NAP IK) eingeschlagenen Weg einer frühen Prävention und Ursachenbekämpfung von (digitaler) häuslicher, sexuali­sier­ter und geschlechtsbezogener Gewalt. Diese werden auch in der zukünftigen nationalen Stra­tegie fortgeführt, z.B. durch eine Weiterentwicklung der Massnahme 11 des NAP IK.

• Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Im Rahmen der bereits bestehenden Bildungsgrundlagen in den beruflichen Grundbildun­gen können an Berufsfachschulen, in Lehrbetrieben und überbetrieblichen Kur­sen Bezie­hungs­kompetenz, Medienkompetenz und Gewaltprävention je nach Zuständigkeit vermittelt werden. In den Betrieben prägen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner die Aus­­bildungskultur und können Erwartungen an Verhalten und Zusammenarbeit vermitteln sowie problematische Entwicklungen früh ansprechen. An den Berufsfachschulen bietet besonders der allgemeinbildende Unterricht dafür geeignete Anknüpfungspunkte. Der Bun­desrat setzt auf die bestehenden Gefässe und deren Weiterentwicklung im Rahmen der ordentlichen, etablierten verbundpartnerschaftlichen Pro­zesse.

• Die genannten Problemfelder werden im Rahmen verschiedener Strategien und Mass­nahmen bekämpft. Entsprechend umfasst der aktuelle Na­tionale Aktionsplan gegen Radika­lisierung und gewalttätigen Extremismus auch das Thema der gewaltlegitimierenden Männ­lich­keitsformen. Im Rahmen der nationalen Plattform Jugend und Medien informiert der Bund über ver­schie­dene Kanäle Eltern und Fachpersonen über Risiken und Chancen der Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche. Themen wie «Internet und Sexualität», «Hass im Netz» sowie «Digitale Medien und psychische Gesundheit», bei wel­chen Phäno­mene wie die Manosphere, frauenfeindliche Einstellungen und sexualisierte Gewalt online eine Rolle spie­len, werden bearbeitet. Am diesjährigen Forum Jugend und Medien werden zudem Themen rund um radikale Männlichkeitsvorstellungen und Misogynie aufgegriffen. Ausserdem be­schäf­tigt sich die Arbeitsgruppe «Hass im Netz», die sich aus Mitgliedern von Bundes­stellen und bundesnahen Institutionen zusammensetzt, regelmässig mit aktuellen Erkenntnissen und neuen Studien zu diesem Thema.

• Gestützt auf die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SR 311.039.7) kann der Bund Finanzhilfen zur männlichkeitsreflektierten Gewaltprävention ver­geben, insofern sie gezielt auf die Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Ge­walt ausgerichtet ist. Gestützt auf die Verordnung gegen Radikalisierung und Extremis­mus (SR 311.039.5) kann der Bund ebenfalls Projekte im Bereich der von der Interpellantin ange­sprochenen Thematik unterstützen. Schliesslich kann der Bund basierend auf dem Bundes­gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; SR 446.2) Fi­nanz­hilfen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention ausrichten.

• Der Bedarf von Wiederholungsstudien kann unabhängig von ihren Inhalten nicht generell beurteilt werden. Erhebungen bei Minderjährigen wiederum erfordern methodologisch ein besonders reflektiertes und ethisch abgesichertes Vorgehen von professionellen For­schungs­­in­stitutionen, gerade im Bereich der Gewaltprävention. Bei Präventionsprogrammen ist es grundsätzlich zu begrüssen, wenn diese wissenschaftlich begleitet und evaluiert wer­den. Neben der allgemeinen Forschungsförderung durch den SNF können mit den Finanz­hilfen des EBG auf die Kriminalprävention ausgerichtete Forschung sowie Wirkungseva­lua-tionen gewaltpräventiver Massnahmen, die gezielt auf deren konkrete Opti­mierung ausge­richtet sind, unterstützt werden.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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