Parliament / Business / 26.3696
Restriktive Männlichkeitsbilder als Risiko für Gleichstellung und Gewaltprävention. Welche Lehren zieht der Bundesrat?
submitted on 17.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
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Submitted text
Ich bitte den Bundesrat in Ergänzung von Postulat 25.4842 um die Beantwortung folgender Fragen:
• Wie beurteilt er die Ergebnisse und welche Schlüsse zieht er daraus aus Sicht der Gleichstellungs-, Jugend-, Bildungs-, Integrations- und Gewaltpräventionspolitik?
• Wie wird dem «Faktor M-Prävention» in der neuen nationalen Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt, der Gleichstellungsstrategie 2030 und den Folgeprozess zum Nationalen Aktionsplan Istanbul-Konvention konkret Rechnung getragen?
• Welche Rolle sieht er für Berufsfachschulen, überbetriebliche Kurse und Lehrbetriebe bei Beziehungskompetenz, Medienkompetenz und Gewaltprävention?
• Wie begegnet der Bund Manosphere-Inhalten, misogynen Influencer, algorithmischer Radikalisierung und KI-gestützter sexualisierter Gewalt?
• Welche Finanzhilfen können für Pilotprojekte zu männlichkeitsreflektierter Gewaltprävention und Medienkompetenzförderunggenutzt werden?
• Sieht er Bedarf für Wiederholungsstudien, Erhebungen bei Minderjährigen und Evaluationen bestehender Präventionsprogramme?
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Reasons
Die vom Bund mitfinanzierte Studie «Männlichkeit im Wandel» der Universität Zürich mit männer.ch zeigt besorgniserregende Befunde zu Männlichkeitsbildern, Gewaltakzeptanz, Gleichstellung und Diskriminierung in der Schweiz.
Besonders auffällig sind die Ergebnisse bei jungen Männern: Die 18- bis 24-Jährigen stimmen restriktiv-dominanten Vorstellungen von Männlichkeit am stärksten zu. Frauen-, Schwulen- und Queerfeindlichkeit sind in dieser Gruppe am stärksten verbreitet. Fast jeder zweite junge Mann gibt an, dass «manchmal Gewalt notwendig» sei. Fast jeder dritte 18- bis 24-jährige Mann gehört zur High-Score-Gruppe des «Faktor M», der Gewaltakzeptanz, Dominanzansprüche, Misogynie, Queerfeindlichkeit und die Abwehr von Gleichstellung umfasst. Bei gleichaltrigen Männern mit Berufslehre ist es fast jeder zweite.
Diese Befunde betreffen Gleichstellung, Gewaltprävention, Jugendpolitik, Bildung, Integration, Medienpolitik und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bildung, Perspektiven und Teilhabe wirken laut Studie als Schutzfaktoren. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Schlüsse der Bundesrat zieht und wie bestehende Strategien weiterentwickelt werden müssen.
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The Federal Council's opinion
• Der Bundesrat ist wie in seiner Stellungnahme zum Postulat Hässig Patrick 25.4842 «Verminderung der Gewalt an Frauen durch ganzheitliche Lösungsansätze» dargelegt, besorgt über die Verbreitung von gewaltbegünstigenden Männlichkeitseinstellungen. Einige Ergebnisse der Studie «Männlichkeit im Wandel» bestätigen bisherige Studien, namentlich was die schädlichen Auswirkungen einer Normalisierung sowohl digitaler als auch analoger männlichkeitsideologischer Narrative und den wachsenden Geschlechtergraben innerhalb der jungen Generation anbelangt. Sie verdeutlichen die Notwendigkeit, Massnahmen gegen geschlechtsbezogene Stereotypen und (Cyber-)Sexismus über die genannten Politikbereiche hinweg eng miteinander zu verknüpfen. Diesen Ansatz einer koordinierten Politik verfolgt die zukünftige nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt von Bund, Kantonen und Gemeinden, die im ersten Quartal 2027 vom Bundesrat verabschiedet werden soll.
• Das in der erwähnten Studie verwendete Konzept umfasst ein Bündel problematischer, gewaltbegünstigender Haltungen wie Frauen-, Homo- und Queerfeindlichkeit, Sexismus, Antiegalitarismus, restriktiv-dominante Männlichkeitsvorstellungen mit Gewaltakzeptanz und Überlegenheitsansprüchen gegenüber Frauen sowie maskulinistischen Bedrohungsgefühlen. Die Erkenntnisse der Studie bestärken den mit der Gleichstellungsstrategie 2030 und dem Nationalen Aktionsplan Istanbul-Konvention 2022-2026 (NAP IK) eingeschlagenen Weg einer frühen Prävention und Ursachenbekämpfung von (digitaler) häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt. Diese werden auch in der zukünftigen nationalen Strategie fortgeführt, z.B. durch eine Weiterentwicklung der Massnahme 11 des NAP IK.
• Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Im Rahmen der bereits bestehenden Bildungsgrundlagen in den beruflichen Grundbildungen können an Berufsfachschulen, in Lehrbetrieben und überbetrieblichen Kursen Beziehungskompetenz, Medienkompetenz und Gewaltprävention je nach Zuständigkeit vermittelt werden. In den Betrieben prägen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner die Ausbildungskultur und können Erwartungen an Verhalten und Zusammenarbeit vermitteln sowie problematische Entwicklungen früh ansprechen. An den Berufsfachschulen bietet besonders der allgemeinbildende Unterricht dafür geeignete Anknüpfungspunkte. Der Bundesrat setzt auf die bestehenden Gefässe und deren Weiterentwicklung im Rahmen der ordentlichen, etablierten verbundpartnerschaftlichen Prozesse.
• Die genannten Problemfelder werden im Rahmen verschiedener Strategien und Massnahmen bekämpft. Entsprechend umfasst der aktuelle Nationale Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus auch das Thema der gewaltlegitimierenden Männlichkeitsformen. Im Rahmen der nationalen Plattform Jugend und Medien informiert der Bund über verschiedene Kanäle Eltern und Fachpersonen über Risiken und Chancen der Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche. Themen wie «Internet und Sexualität», «Hass im Netz» sowie «Digitale Medien und psychische Gesundheit», bei welchen Phänomene wie die Manosphere, frauenfeindliche Einstellungen und sexualisierte Gewalt online eine Rolle spielen, werden bearbeitet. Am diesjährigen Forum Jugend und Medien werden zudem Themen rund um radikale Männlichkeitsvorstellungen und Misogynie aufgegriffen. Ausserdem beschäftigt sich die Arbeitsgruppe «Hass im Netz», die sich aus Mitgliedern von Bundesstellen und bundesnahen Institutionen zusammensetzt, regelmässig mit aktuellen Erkenntnissen und neuen Studien zu diesem Thema.
• Gestützt auf die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SR 311.039.7) kann der Bund Finanzhilfen zur männlichkeitsreflektierten Gewaltprävention vergeben, insofern sie gezielt auf die Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ausgerichtet ist. Gestützt auf die Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus (SR 311.039.5) kann der Bund ebenfalls Projekte im Bereich der von der Interpellantin angesprochenen Thematik unterstützen. Schliesslich kann der Bund basierend auf dem Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; SR 446.2) Finanzhilfen zur Förderung der Medienkompetenz und Prävention ausrichten.
• Der Bedarf von Wiederholungsstudien kann unabhängig von ihren Inhalten nicht generell beurteilt werden. Erhebungen bei Minderjährigen wiederum erfordern methodologisch ein besonders reflektiertes und ethisch abgesichertes Vorgehen von professionellen Forschungsinstitutionen, gerade im Bereich der Gewaltprävention. Bei Präventionsprogrammen ist es grundsätzlich zu begrüssen, wenn diese wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Neben der allgemeinen Forschungsförderung durch den SNF können mit den Finanzhilfen des EBG auf die Kriminalprävention ausgerichtete Forschung sowie Wirkungsevalua-tionen gewaltpräventiver Massnahmen, die gezielt auf deren konkrete Optimierung ausgerichtet sind, unterstützt werden.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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