Parliament / Business / 26.3703
Asylzentren. Den Städten mehr Verantwortung übertragen, die Randregionen entlasten
submitted on 17.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzesänderungen und Verordnungen vorzuschlagen, die erforderlich sind, damit:
• bei der Wahl der Standorte für Bundesasylzentren und Aufnahmeeinrichtungen ein verbindliches Kriterium zur Anwendung gelangt, das dem politischen Willen Rechnung trägt, wie er in den wichtigsten eidgenössischen Abstimmungen zu Einwanderung, Asyl, Personenfreizügigkeit und Bevölkerungswachstum zum Ausdruck gekommen ist;
• vorrangig neue Aufnahmezentren und Unterbringungsplätze den Städten und Ballungsräumen zugewiesen werden, die über eine angemessene Infrastruktur verfügen und sich regelmässig für eine offenere Migrationspolitik aussprechen;
• die Belastung der Randregionen und der ländlichen Gebiete, die sich kritischer gegenüber der zunehmenden Einwanderung und der Aufnahme von Flüchtlingen geäussert haben, schrittweise zu verringert und einen grösseren Anteil der Aufnahmeplätze in die städtischen Zentren verlagert werden.
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Reasons
Die Abstimmung über die Initiative «Nein zu einer 10-Millionen-Schweiz» hat einen Trend bestätigt, der sich bereits bei anderen eidgenössischen Abstimmungen abgezeichnet hatte: Die Grossstädte und verschiedene Ballungsräume befürworten häufiger eine offene Migrationspolitik, während viele Randregionen und ländliche Gebiete mehr Kontrolle und Strenge fordern.
Diese Unterschiede müssen sich auch in der Planung der Asylstrukturen widerspiegeln. Es ist nicht konsequent, dass Regionen, die für eine restriktivere Migrationspolitik stimmen, einen erheblichen Teil der praktischen Belastungen tragen müssen, die sich aus Entscheiden ergeben, die vor allem in den städtischen Zentren getroffen werden.
Wer sich für eine offenere Politik einsetzt, muss einen angemessenen Teil der damit verbundenen Verantwortung übernehmen. Die Städte verfügen zudem über Infrastrukturen, öffentliche Dienstleistungen, Verkehrsmittel und Integrationsmöglichkeiten, die im Allgemeinen besser sind als in den Randregionen.
Die Motion will keine Region benachteiligen, sondern die demokratische Kohärenz, echte Solidarität und Transparenz stärken. Aufnahmebereitschaft darf nicht nur ein Grundsatz sein, der an der Urne bekräftigt wird: Sie muss sich auch in konkreten Verantwortlichkeiten niederschlagen.
Mit der vorliegenden Motion soll erreicht werden, dass bei der Standortwahl für die Asylzentren des Bundes und die Aufnahmeeinrichtungen auch der von den betroffenen Bevölkerungsgruppen zum Ausdruck gebrachte politische Wille berücksichtigt wird. Soweit möglich, sollen die derzeitigen, in Randregionen gelegenen Zentren rasch in die städtischen Zentren verlegt werden.
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The Federal Council's opinion
Das Asylwesen ist eine Verbundaufgabe, wobei die Zuständigkeit für die Erstunterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie die Durchführung von Asylverfahren beim Bund liegt. Bund, Kantone sowie die Dachverbände der Städte und Gemeinden beschlossen an zwei nationalen Asylkonferenzen in den Jahren 2013 und 2014 einstimmig, den Asylbereich neu zu strukturieren. Dazu gehörte auch die Gliederung der Asylregionen inklusive ausgeglichener Verteilung von Bundesasylzentren (BAZ).
Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone erfolgt seit der Neustrukturierung des Asylsystems 2019 nach einem bevölkerungsproportionalen Schlüssel. Dieser wird jährlich angepasst, hat sich in der Praxis bewährt und wird von den Kantonen getragen.
Gemäss Gesetz verständigen sich die Kantone untereinander über die Verteilung der Asylsuchenden (Art. 27 AsylG sowie Art. 21 und 22 AsylV 1). Eine Änderung des Verteilsystems fällt somit grundsätzlich nicht in die Kompetenz des Bundes, sondern muss im interkantonalen Verbund entschieden werden – es sei denn, die Kantone können sich nicht einigen. In diesem Fall legt der Bundesrat nach Anhörung der Kantone die Verteilungskriterien in einer Verordnung fest. Es liegen dem Bund keine Hinweise vor, dass die Kantone vom bewährten Verteilsystem abweichen wollen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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The Federal Council's proposal
Ablehnung
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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