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Parliament / Business / 26.3892

26.3892PostulatEJPDpending

Dem unverhältnismässig grossen Familiennachzug aus Drittstaaten sind Grenzen zu setzen

submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: Council of StatesIn Ständerat geplant (10.09.2026)

Soziale FragenMigration

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen

• wie sich die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen des Familiennachzugs in den letzten zehn Jahren entwickelt hat,

• was die Gründe dafür sind, dass aus Drittstaaten überproportional viele Personen im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einwandern,

• wie das Ausländer- und Integrationsgesetz angepasst werden kann, um den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen einzuschränken, ohne dabei gegen den Kerngehalt von Artikel 8 EMRK zu verstossen.

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Gemäss der «Jahresstatistik Zuwanderung» des Staatssekretariates für Migration SEM für das Jahr 2025 sind im letzten Jahr 88’355 Personen bzw. 53,4% zwecks Erwerbstätigkeit in die ständige ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz eingewandert. 95% davon kamen aus dem EU/EFTA-Raum, der kleine Rest aus Drittstaaten. Der zweithäufigste Grund war der Familiennachzug (42'170 Personen bzw. 25,5%). Rund 20'000 Personen, d.h. fast die Hälfte der im Rahmen des Familiennachzugs eingewanderten Personen, stammte aus Drittstaaten, also nicht aus dem EU/EFTA-Raum.

Familienangehörige von Personen aus EU/EFTA-Staaten können sich unabhängig von ihrer eigenen Staatsangehörigkeit auf die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens berufen. Der Familiennachzug von Personen aus Drittstaaten erfolgt demgegenüber aufgrund der Garantie in Artikel 8 EMRK. Den Vertragsstaaten der EMRK ist es erlaubt, innerstaatliche Regeln für den Familiennachzug aufzustellen. Diese finden sich im schweizerischen Recht im Ausländer- und Integrationsgesetz.

Während im Jahr 2025 aus Drittstaaten rund 4'500 Personen in den Arbeitsmarkt eingewandert sind, wanderten im Rahmen des Familiennachzugs rund 20'000 Drittstaatsangehörige zu, also rund viermal mehr. Bei den Personen aus EU/EFTA-Staaten ist das Verhältnis gerade umgekehrt. Rund 84'000 Personen wanderten zwecks Erwerbstätigkeit ein und rund 22'000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs, d.h. nur rund ein Viertel.

Dieses Missverhältnis wirft Fragen auf, die im Rahmen eines Berichts des Bundesrats geklärt werden sollen. Dabei ist insbesondere auch aufzuzeigen, welchen Spielraum der schweizerische Gesetzgeber hat, um die nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen begründete Einwanderung über den Familiennachzug einzuschränken.

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Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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Annahme

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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