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Parliament / Business / 26.3924

26.3924MotionWBFpending

Effektiv bewirtschaftete Fläche anerkennen und auch abgelten

submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

FinanzwesenLandwirtschaft

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, neu die effektiv bewirtschaftete Fläche und nicht die horizontale vermessene Fläche als Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungs-Grundlagen in Hanglagen zu nehmen.

Die Anpassung soll mit der AP 2030+ umgesetzt werden. Dabei soll die Differenz ab 15% Hangneigung, Zonen übergreifend berücksichtigt werden.

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Die Bewirtschaftung der Hanglagen in der Landwirtschaft ist aufwändig und ist oft mit viel Handarbeit und teuren technischen Anschaffungen verbunden. Die Artenvielfalt profitiert von einer ausgewogenen Nutzung, und die Landwirtschaft leistet mit der Bewirtschaftung und Nutzung dieser steilen Flächen einen grossen, nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Offenhaltung und für die Artenvielfalt.

Mit den Hangneigungs-Beiträgen und den Steillagen- Beiträgen gibt es bereits geltende Massnahmen, die diesen Aufwand abgelten. Namentlich wurde mit der Umsetzung der AP 2014/17 der Steillagen-Beitrag neu eingeführt, der rückblickend viel dazubeigetragen hat, dass nicht noch mehr Fläche zugewachsen ist. In der Antwort auf meine Interpellation 26.3270, betont der Bundesrat, dass mit oben erwähnter Anpassung mit der AP 2014/17, die der Ausgleichsnachteil behoben worden sei.

Was bisher jedoch bisher nicht entschädigt wird, ist die durch horizontale Vermessung verlorene, effektiv bewirtschaftete Fläche. Nach meiner Einschätzung beträgt die Differenz pro Hektare (gerundet) bei 50% Hangneigung 12 Aren, bei 35% Hangneigung 6 Aren und bei 15% Hangneigung 1 Are.

Die Begründung, dass die von mir geforderte Anpassung die Komplexität des Systems erhöhen würde und viele andere Fragen aufwerfen werde, ist irrelevant. Die Berechnungsgrundlagen sind technisch mit der existierenden Hangneigungs-Karte durchaus ins Erhebungs-System zu integrieren.

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Die amtliche Vermessung der landwirtschaftlichen Flächen basiert auf der horizontalen Projektion. Weil in den darauf basierenden Daten- und Vermessungsgrundlagen, wie z.B. den Hangneigungskarten, weder die effektiv bewirtschafte Fläche noch Flächen ab einer Neigung von 15 bis 18 Prozent erfasst sind, würde die Umsetzung der vorliegenden Motion ein neues Parallelsystem zur Vermessung der effektiv bewirtschafteten Flächen bedingen. Dies hätte ausserordentlich hohe Implementierungs- und Betriebskosten zur Folge und würde zu Inkonsistenzen zwischen verschiedenen staatlichen Datensystemen führen.

Finanziell würden bei einer Annahme der Motion sämtliche flächenbezogenen Beiträge für Flächen in Hanglangen (inkl. Rebflächen und Dauerweiden) um ca. 50 Mio. Franken erhöht. Dies würde eine nicht an zusätzliche öffentliche Leistungen gebundene Umverteilung von Direktzahlungen von Betrieben ohne Hanglagen zu Betrieben mit Hanglagen und damit vom Tal- ins Bergebiet bedeuten.

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen der Berglandwirtschaft bewusst. Er hat daher bereits im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 (AP14-17) zur Berücksichtigung der Anliegen der Motion 09.3461 die finanzielle Unterstützung der Berg- und Alpwirtschaft gezielt ausgebaut. Dem Aspekt der effektiven Fläche wird über die Abstufung der Hanglagen und die Beitragshöhe der Kulturlandschaftsbeiträge Rechnung getragen. Im Jahr 2025 erhielten 32’130 Betriebe für 231'000 ha 135 Mio. Franken an Hang- und Steillagenbeiträgen. Das sind bereits 14 Mio. Franken mehr als im Jahr 2014. Zur Umsetzung der angenommenen Motion 24.3973 «Der Steillagebeitrag ist nach dem Anteil der Mähwiese zu berechnen» sieht der Bundesrat vor, die Förderung im Rahmen der Agrarpolitik 30+ auszubauen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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