Parliament / Business / 26.3934
Photovoltaik auf Bahninfrastrukturen. Potenziale, Hindernisse und Beschleunigungsmöglichkeiten
submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen,
• welches technisch, wirtschaftlich und energetisch nutzbare Potenzial für Photovoltaikanlagen auf den Infrastrukturen der Schweizer Bahnen besteht;
• welche Flächen auf Gebäuden und Infrastrukturanlagen der SBB sowie weiterer konzessionierter Eisenbahnunternehmen grundsätzlich für die Stromproduktion genutzt werden können;
• welche rechtlichen, regulatorischen, technischen, finanziellen und organisatorischen Hindernisse einer rascheren Nutzung dieser Potenziale entgegenstehen;
• wie die Eigentümerstrategie des Bundes gegenüber den bundesnahen Unternehmen angepasst werden könnte, damit die Nutzung von Photovoltaik auf bestehenden und neuen Infrastrukturanlagen beschleunigt wird;
• welche Anpassungen bei Planungs-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren geeignet wären, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Bahninfrastrukturen zu erleichtern und zu beschleunigen;
• wie verhindert werden kann, dass bei Neubauten und Sanierungen weiterhin geeignete Infrastrukturanlagen ohne Vorbereitung oder Integration von Photovoltaikanlagen realisiert werden;
• welche Stromproduktionspotenziale bis 2035 und 2040 zusätzlich erschlossen werden könnten und welchen Beitrag diese zur Versorgungssicherheit und zur Umsetzung der Energiestrategie leisten würden.
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Reasons
Der Bericht soll insbesondere Perrondächer, Betriebsgebäude, Werkstätten, Depotanlagen, Parkierungsanlagen, Lärmschutzwände, Stützmauern, Fassaden, Tunnelportale sowie weitere geeignete Anlagen entlang der Bahninfrastruktur berücksichtigen.
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The Federal Council's opinion
Die Potentiale von Photovoltaik-Anlagen (PV) im öffentlichen Verkehr wurden 2020 im Rahmen einer Begleitgruppe im Detail analysiert (www.parlament.ch > Suche: 20.3616 > Bericht Mo. Storni). Aus dem Bericht ist bekannt, welche Potentiale bestehen und welche Flächen genutzt werden können (Punkte 1, 2 bzw. 7 des Postulats). Auch im Rahmen der Perspektive BAHN 2050 wurde das Potenzial für Solarenergie untersucht (www.bav.admin.ch > Verkehrsmittel > Eisenbahn > Ausbau > Perspektive Bahn 2050 > Perspektive BAHN 2050 – Studie Kernsatz 8).
Per 1. Januar 2025 sind die neuen Art. 45a und 45b des Energiegesetzes (EnG) in Kraft getreten. Diese sehen eine allgemeine Pflicht zur Nutzung der Sonnenergie bei neuen Gebäuden ab 300m2 sowie für bundesnahe Betriebe, wie die SBB, eine solaraktive Ausrüstung vor. In Einklang mit diesen gesetzlichen Anpassungen wurden die Finanzierungsmöglichkeiten für PV-Anlagen der Infrastrukturbetreiber ausgeweitet (Punkt 6 des Postulats). Damit wurden die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Potentiale erst kürzlich verbessert.
Die positive Wirkung dieser veränderten Rahmenbedingungen wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Abklärungen zu den Hindernissen für die Nutzung der PV-Potentiale (Punkt 3 des Postulats) und zu Anpassungen an der Eigentümerstrategie (Punkt 4 des Postulats) sind daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angezeigt.
Die Eidgenössischen Räte haben am 25. September 2025 die Motion Munz 22.3953 "Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen" angenommen und den Bundesrat mit dessen Umsetzung beauftragt. Im Fokus der Umsetzung der Motion steht die Nutzung von Infrastrukturanlagen des Bundes (insbesondere Nationalstrassen, Eisenbahnanlagen oder Flugplätze) für die Photovoltaik und die Vereinfachung bzw. Beschleunigung von Verfahren. Es wird vertieft geprüft, wie für solche Anlagen bürokratische Hürden gesenkt und die regulatorischen Rahmenbedingungen verbessert werden können.
Verzögerungen bei der Umsetzung von PV-Anlagen waren in den letzten Jahren in erster Linie auf Unsicherheiten bei der Finanzierung zurückzuführen – nicht auf Planungs-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren. (Punkt 5 des Postulats).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
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The Federal Council's proposal
Ablehnung
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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