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Feuchttücher verstopfen das Abwassersystem. Sind zusätzliche Massnahmen erforderlich?
submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
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Feuchttücher stellen in der Schweiz eine zunehmende Belastung für die Abwasserinfrastruktur dar. Obwohl sie häufig als «spülbar» vermarktet werden, führen sie in Kanalisationen, Pumpwerken und Abwasserreinigungsanlagen zu Problemen. Sie lösen sich im Gegensatz zu Toilettenpapier nicht ausreichend auf und verursachen Verstopfungen, Betriebsstörungen sowie zusätzliche Kosten für Gemeinden und Betreiber. Neben den finanziellen Belastungen entstehen betriebliche Herausforderungen. Abwasserverbände berichten von mehr Einsätzen zur Entfernung sogenannter «Zöpfe» aus Feuchttüchern. Viele Produkte enthalten Kunststoffbestandteile und tragen zur Mikroplastikbelastung der Gewässer bei.
Die Problematik hat in den letzten Jahren sowohl im In- als auch im Ausland an Bedeutung gewonnen. Das Vereinigte Königreich hat bereits ein Verbot bestimmter Feuchttücher eingeführt. Auch auf EU-Ebene sowie in einzelnen Mitgliedstaaten wurden Kennzeichnungs- und Produktvorgaben verschärft, um Schäden an der Abwasserinfrastruktur zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bestehenden Massnahmen in der Schweiz, die primär auf freiwillige Entsorgungsempfehlungen und Kennzeichnung setzen, ausreichend sind.
• Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Belastung der Schweizer Abwasserinfrastruktur durch Feuchttücher und andere Hygieneprodukte?
• Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, die Vermarktung sogenannt «spülbarer» Feuchttücher stärker zu regulieren oder einzuschränken?
• Wäre der Bundesrat bereit, eine verbindliche und einheitliche Kennzeichnung einzuführen, die klar auf die Nichtentsorgung in der Toilette hinweist?
• Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Hersteller im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung stärker an den Kosten für Reinigung und Infrastrukturunterhalt zu beteiligen?
• Wie beurteilt der Bundesrat den Bedarf für eine national koordinierte Sensibilisierungskampagne zu Hygieneprodukten im Abwassersystem, in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Branchenorganisationen?
• Wie beurteilt der Bundesrat die zusätzliche Umweltbelastung durch Mikroplastik aus Feuchttüchern im Kontext der Abwasserreinigung?
• Welche Massnahmen sieht der Bundesrat grundsätzlich im Umgang mit anderen Hygieneprodukten (z. B. Wattestäbchen, Menstruationsprodukte oder Einweg-Hygieneartikel), die ebenfalls zu Verstopfungen und Belastungen der Abwasserinfrastruktur beitragen?
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The Federal Council's opinion
1. Nicht sachgerecht entsorgte Abfälle wie Feststoffe (z. B. Hygieneartikel) und schlecht wasserlösliche Stoffe (z. B. Fette und Öle) verstopfen die Abwasserinfrastruktur und Pumpen. Dies beeinträchtigt den Betrieb und erhöht den Wartungs- und Entsorgungsaufwand. Obwohl für die Schweiz keine belastbaren nationalen Zahlen zu den verursachten Schäden und Kosten vorliegen, zeigen die Erfahrungen der Abwasserbetriebe, dass die Problematik in der Praxis regelmässig auftritt und zu zusätzlichem Betriebs- und Unterhaltsaufwand führt.
2. und 3. Eine der wenigen verfügbaren Untersuchungen der Technischen Universität Berlin weist darauf hin, dass als «spülbar» vermarktete Feuchttücher 10 bis 15 Prozent des Verstopfungsmaterials ausmachen. Der überwiegende Teil besteht aus nicht spülbaren Feuchttüchern und anderen Hygieneartikeln, die unsachgemäss über die Toilette entsorgt werden. Die Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) verbietet die Entsorgung von Abfällen mit dem Abwasser bereits heute. Das eigentliche Problem, die unsachgemässe Entsorgung von Abfällen, vermag eine strengere Regelung der Bezeichnung von «spülbaren» Feuchttüchern nicht zu lösen.
4. Eine stärkere Produzentenverantwortung speziell für die unsachgemässe Entsorgung von Feuchttüchern erscheint nicht zweckmässig, da eine auf Feuchttücher beschränkte Produzentenverantwortung nur einen Teil der Problematik erfassen würde. Zudem dürfte der Aufwand für den Aufbau und den Vollzug eines entsprechenden Systems in keinem angemessenen Verhältnis zu einer möglichen Kostenbeteiligung der Hersteller am Betrieb und Unterhalt der Abwasserinfrastruktur stehen.
5. und 7. Sensibilisierung und Aufklärung sind wichtige Ansätze, um den Eintrag von Feuchttüchern und anderen Hygieneartikeln in die Kanalisation zu reduzieren. Lokale, zielgruppenspezifische Informations- und Aufklärungsmassnahmen können auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt werden. Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) stellt Informationsmaterial zur Verfügung. Erfahrungen zeigen, dass solche Massnahmen zu einer Reduktion von Hygieneartikeln im Abwasser beitragen können, für eine Verhaltensänderung jedoch regelmässig wiederholt werden müssen. Der Bund beobachtet die Entwicklung der Situation gemeinsam mit dem VSA weiter und prüft bei Bedarf geeignete, zusätzliche Massnahmen.
6. Reifenabrieb ist die bedeutendste Einzelquelle der Mikroplastikeinträge in Oberflächengewässer. Feuchttücher können zwar zur Mikroplastikbelastung beitragen, ihr Beitrag wird jedoch als gering eingeschätzt. Zudem reduziert die Abwasserbehandlung diese Einträge bereits deutlich.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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