The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.4117

26.4117Motionpending

Explizite Verankerung des Lebensschutzes im Tierschutzgesetz

submitted on 15.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: Council of StatesEingereicht (15.09.2026)

UmweltLandwirtschaft

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, im Tierschutzgesetz ausdrücklich zu verankern, dass das Leben von Tieren in dessen Schutzbereich fällt.

This text exists only in German.

In der Schweiz ist der Grundsatz der Achtung der Tierwürde sowohl auf Verfassungs- als auch auf Gesetzesebene explizit verankert. Das bedeutet, dass Tieren ein Eigenwert zugesprochen wird und sie nicht allein als Mittel für menschliche Zwecke verwendet werden dürfen. Die Tierwürde darf nur dann verletzt werden, wenn daran ein höherwertiges Interesse besteht (z.B. Fleischproduktion). Das Leben eines Tieres bildet die Grundlage für dessen Würdeschutz. Deshalb darf die Tötung eines Tieres – analog zu den übrigen Einschränkungen der Tierwürde – nur zulässig sein, wenn dafür überwiegende Interessen vorliegen. Was an sich logisch und eindeutig erscheint, wird in der behördlichen Praxis häufig ausser Acht gelassen, weil das Leben als Schutzgut im Zweckartikel bislang nicht ausdrücklich erwähnt wird. Dies führt dazu, dass gesunde Tiere regelmässig auch ohne höherwertigen Grund getötet werden. Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Tierschutzskandal in Ramiswil zeigen diese Schutzlücke deutlich auf. Sie haben in der Bevölkerung derart grosse Empörung ausgelöst, dass die Politik sich gezwungen sah, eine externe Untersuchung einzuleiten. Dadurch wird deutlich, dass ein expliziter Lebensschutz von Tieren gesellschaftlich relevant und breit abgestützt ist. Die ausdrückliche Verankerung des Lebensschutzes als Teil des Schutzzwecks des Tierschutzgesetzes schliesst diese stossende und widersprüchliche Lücke. Sie stellt keine Verschärfung des geltenden Rechts dar, sondern sorgt lediglich dafür, dass die bereits bestehenden Normen in der Praxis richtig angewendet werden. Als Folge ist vor einer Tötung jeweils eine Interessenabwägung vorzunehmen. Die Anpassung stärkt die Kohärenz der gesetzlichen Vorschriften, ohne den Nutzungsbedarf an Tieren einzuschränken. Die Rechtssysteme zahlreicher Staaten belegen die Vereinbarkeit zwischen dem Respekt vor dem Leben und der Tötung für gesellschaftlich legitimierte Interessen.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.