Parliament / Business / 26.7654
Krankenkassenprämien: Fass ohne Boden!
submitted on 14.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Die Krankenkassenprämien kennen nur eine Richtung: Nach oben. Im Herbst 2026 dürften sie um 5 Prozent steigen; innerhalb von 12 Jahren könnten sie sich damit verdoppeln. Symptombekämpfung: Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat geprüft, um grosszügigere Steuerabzüge einzuführen, zum Beispiel die Grundprämie von der Steuerpflicht zu befreien?
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat hat weitergehende steuerliche Entlastungen für Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in der Vergangenheit wiederholt geprüft. In der Botschaft vom 22. Juni 2022 zur Umsetzung der Motion Grin 17.3171 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer substanziell zu erhöhen. Aufgrund der erwarteten Steuerausfälle und der Verteilungswirkung – d.h. der höheren Entlastung für Haushalte mit hohen Einkommen – sind Ständerat (im Dezember 2022) und Nationalrat (im September 2023) jedoch nicht auf diese Vorlage eingetreten. Zahlreiche weitere Vorstösse mit ähnlichen Forderungen wurden in den letzten Jahren vom Parlament ebenfalls abgelehnt, u.a. die parlamentarischen Initiativen 21.460 und 21.475 Amaudruz, die Motion 22.3863 Chiesa, die Motion 24.4340 Stettler und zuletzt die Motion 24.4479 Quadri, die der Nationalrat im Juni 2026 abgelehnt hat.
Die OKP-Prämien von der Steuerpflicht zu befreien, wird auch vom Bundesrat nicht unterstützt. Die Gesundheitskosten würden dadurch nicht gesenkt, während Steuerausfälle und eine ungewünschte Verteilungswirkung resultieren würden. Aus Sicht des Bundesrates sind direkte Massnahmen zur Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen und gezielte Entlastungen über Prämienverbilligungen wirksamere und zielgerichtetere Instrumente. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die beschlossenen Gesetzesvorhaben ausserhalb des Steuerbereichs wie beispielsweise den indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative, der am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data
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