Rechtsakte der Union, die gemäss Absatz 4 des vorliegenden Artikels in das Abkommen integriert werden, werden durch ihre Integration Teil der Schweizer Rechtsordnung, gegebenenfalls vorbehaltlich der vom Gemischten Ausschuss beschlossenen Anpassungen.
- Fragment#2 · Art. 5 Abs. 2
- Versionconsulté le 13.09.2026 · PDF · sha256 c312b6…3041b781
- SourceInstitutionelles Protokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit (AS 2026, Entwurf)
- ÉditeurChancellerie fédérale suisse (Fedlex)
