Protocollo di modifica ALC Art. 7e · AS 2026 (Entwurf)
Soggiorno permanente
Die Schweiz und die Mitgliedstaaten der Union können beschliessen, das Recht auf Daueraufenthalt nach Artikel 16 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates * nur Unionsbürgern bzw. Schweizer Staatsangehörigen zu gewähren, die sich während insgesamt fünf Jahren rechtmässig als Arbeitnehmende oder Selbstständige im Aufnahmestaat aufgehalten haben, einschliesslich derjenigen, die diesen Status gemäss der genannten Richtlinie behalten, sowie den Familienangehörigen dieser Personen.
- VersioneConcluso il 2 marzo 2026 · Progetto, non in vigore
- RiferimentoArt. 7e FZA (eingefügt durch das Änderungsprotokoll), Satz 1
- FonteÄnderungsprotokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit (AS 2026, Entwurf)
- EditoreCancelleria federale svizzera (Fedlex)
