Neutralitätsinitiative: Drei Fälle, in denen die Neutralität nicht mehr gilt
Bern einfach, Folge vom 07.09.202631:41–34:54 · 3 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Der Initiativtext lässt Ausnahmen zu: bei einem Angriff, bei einer konkret drohenden Vorbereitung eines Angriffs sowie bei Sanktionen der Uno. Bei der Beurteilung einer Bedrohung bleibt dem Bundesrat Spielraum. Der Bezug auf die Uno erfolgte nur, weil die Schweiz vertraglich gebunden ist.
Wenn ein Staat einen Angriff konkret vorbereitet, gilt die Neutralität ihm gegenüber nicht mehr. Dieser Fall stellte sich 1940: Bedenklich war nicht die militärische Vorbereitung mit Nachbarstaaten, sondern dass die Armeeführung und nicht der Bundesrat handelte. Eine nach dem Krieg angekündigte Untersuchung wurde nicht zu Ende geführt.
Ein Misstrauen gegenüber dem Bundesrat spielte dabei eine Rolle. Genau deshalb steht der Fall des drohenden Angriffs heute im Initiativtext, mit Beurteilungsspielraum für den Bundesrat.
Die Mitgliedschaft in der Uno entspricht nicht Blochers Haltung, doch ein unterschriebener Vertrag wird respektiert; darum die Ausnahme für Uno-Sanktionen. Ein Gegenvorschlag ohne die Sanktionsfrage wäre einfacher zu vertreten gewesen, aber die entscheidende Frage von heute sind gerade die nicht militärischen Massnahmen.
Es sind drei Fälle, in denen man die Neutralität krebt.
Was schwur.ch dazu hat
- VorlageNeutralitätsinitiativeDer besprochene Initiativtext
