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Rückführungen: Durchsetzung des Rechts statt überzogener Begriffe

Bern einfach, Folge vom 10.09.202621:32–26:50 · 5 Min.

Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor

Bundeskanzler Friedrich Merz hat der AfD vorgeworfen, mit «Remigration» eine ethnische Säuberung zu planen. Historiker widersprechen dieser Wortwahl. In der Schweiz gibt es für die Rückführung von Straftätern einen klaren Verfassungsbegriff: die Ausschaffung.

Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt fiel im Bundestag ein sehr weitgehender Vergleich. In der von der Sendung zitierten Berichterstattung widersprechen zwei Historiker: Eine ethnische Säuberung, wie sie aus der Geschichte bekannt ist, setzt Gewalt voraus; davon könne hier keine Rede sein. Einer von ihnen plädiert für weniger scharfe verbale Angriffe gerade nach einer Wahlniederlage.

Für die Schweiz braucht es solche Begriffe ohnehin nicht. Wer nicht Schweizer ist und schwere Straftaten begeht, soll ausgeschafft werden; das steht in der Bundesverfassung. Dasselbe gilt für Personen ohne Aufenthaltstitel, die sich nicht rechtmässig im Land aufhalten. Das ist keine ethnische Säuberung, sondern Durchsetzung geltenden Rechts.

Die Mehrheit hat sich mit der Ausschaffungsinitiative dafür ausgesprochen. Wenn die Politik nicht mehr aussprechen kann, dass Personen ohne Aufenthaltsrecht oder mit schweren Straftaten zurückkehren müssen, verliert sie den Anschluss an die Bevölkerung.

Wer angekündigt hat, die AfD halbieren zu wollen, erreicht mit solchen Aussagen das Gegenteil. Sie vermitteln den Wählerinnen und Wählern dieser Partei, sie würden nicht ernst genommen.

Das hat nichts mit ethnischen Süberung zu tun, sondern es ist eine Durchsetzung des Rechtes
aus der Sendung, 24:37 · Anhören

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