Falschanschuldigungen: Gutachter in die Verantwortung, Justiz demokratisch legitimieren
Bern einfach, Folge vom 15.09.202618:40–24:38 · 6 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Frank Urbaniok zeigt im Interview, wie sich die Justiz vor Fehlern bei Falschbeschuldigungen schützen kann. Psychiatrische Gutachten können Verfahren entscheidend prägen, ohne dass die Gutachter Verantwortung tragen. Nötig sind mehr Verantwortlichkeit, Transparenz und eine stärkere demokratische Legitimation der Gerichte.
Anlass ist ein Fall, in dem Eltern aufgrund von Vorwürfen verurteilt wurden und eine Haftstrafe antreten mussten. Frank Urbaniok, der sich als Sachverständiger mit dem Phänomen befasst, beschreibt, dass eine Opferrolle identitätsstiftend wirken kann und dass sich Falschbeschuldigungen vermeiden lassen, wenn Vorwürfe konsequent kritisch geprüft werden. Er zeigt auf, wie sich die Justiz vor Serienfehlern schützen kann.
Das Thema wird zu wenig diskutiert, obwohl sich der Druck seit der MeToo-Bewegung verstärkt hat, Vorwürfe ungeprüft zu glauben. Problematisch ist, dass Verfahren stark von psychiatrischen Gutachten getragen werden können, ohne weitere Beweise, und dass die Gutachter dafür honoriert werden, aber keine Verantwortung tragen. Ein Richter kann bei schweren Fehlurteilen abgewählt werden, ein Gutachter nicht.
Zu prüfen ist, ob Gutachterinnen und Gutachter für ihre Aussagen haftbar gemacht werden sollen. Es stellt sich zudem die Frage, ob mit psychiatrischen Gutachten der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten unterlaufen wird. Zugleich ist offen, ob sich noch Leute finden, die eine so weitgehende Verantwortung tragen wollen.
Sinnvoller ist eine bessere demokratische Legitimation der Justiz. Alle drei Gewalten sollten legitimiert sein: Richter sollen gewählt werden, auch direkt durch das Volk, Namen und Parteizugehörigkeit sollen transparent sein. Dass viele Kantone die Geschworenengerichte abgeschafft haben, war ein Fehler; die Mitwirkung von Laien stärkt das Vertrauen in die Justiz. Die bürgerlichen Parteien sollten deren Einführung wieder fordern.
Es ist halt die Frage, ob man mit psychiatischem Gutachten den Grundsatz in Dubio pro Reo, in Zweifel für den Angeklagten letztlich unterläuft?
wir haben drei Gewalten und eigentlich sollten alle die drei Gewalten möglichst gut demokratisch legitimiert sein.
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- Frank Urbaniok Person
