Vorlagen / Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich)
Verordnung · Bund (CH)
Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich)
Sichere, verlässliche und jederzeit verfügbare Fernmeldeinfrastrukturen bilden eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dies führt in der Telekommunikation zu einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis, welches sich insbesondere bei den Mobilfunknetzen manifestiert. Die geplanten Neuregelungen bezwecken deshalb, gestützt auf bereits geltende gesetzliche Grundlagen, strengere Sicherheitsanforderungen für die Anschaffung und den Betrieb von Fernmeldeanlagen. Daneben enthält die Vorlage auch Massnahmen, dass Infrastrukturen des Kernnetzes «Core Network» grundsätzlich in der Schweiz betrieben werden müssen. Des Weiteren sind weitere Anpassungen geplant wie zum Beispiel bei der Verwendung von Adressierungsressourcen (Global Titles) oder der untergeordneten Zuteilung von Schweizer Rufnummern geplant.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/39/cons_1
Werdegang
- GeplantMai 2026
- Vernehmlassung27.05.2026–17.09.2026endet heute
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Dokumente der Vernehmlassung
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- Erläuternder BerichtgespeichertDEFRIT
- Synoptische TabellegespeichertDEFRIT
- AntwortformulargespeichertDEFRIT
- BegleitschreibengespeichertDEFRIT
- Begleitschreiben-2Begleitschreiben · gespeichertDEFRIT
- AdressatenlistegespeichertDEFRIT
Welche Erlasse sich ändern
- SR 784.101.1Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV)
- SR 784.101.2Verordnung vom 25. November 2015 über Fernmeldeanlagen (FAV)
- SR 784.101.21Verordnung des BAKOM vom 26. Mai 2016 über Fernmeldeanlagen (VFAV)
- SR 784.104Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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