Vorlagen / Gesundheit / Teilrevision der Registerverordnung MedBG und der Registerverordnung GesBG sowie Totalrevision Registerverordnung PsyG; Teilrevision der Medizinalberufeverordnung
Verordnung · Bund (CH)
Teilrevision der Registerverordnung MedBG und der Registerverordnung GesBG sowie Totalrevision Registerverordnung PsyG; Teilrevision der Medizinalberufeverordnung
Das Ziel der Revision der Registerverordnung MedBG, Registerverordnung PsyG und der Registerverordnung GesBG ist, neben einer Vereinheitlichung der Verordnungsbestimmungen, insbesondere eine Vereinfachung der Prozesse sowie der Datenflüsse und des Zugangs zu den öffentlich zugänglichen Daten. Das Ziel der Revision der Medizinalberufeverordnung ist insbesondere die Vereinfachung und Digitalisierung der administrativen Prozesse.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/86/cons_1
Werdegang
- GeplantJanuar 2027
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Welche Erlasse sich ändern
- SR 811.112.0Verordnung vom 27. Juni 2007 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen (Medizinalberufeverordnung, MedBV)
- SR 811.117.3Verordnung vom 5. April 2017 über das Register der universitären Medizinalberufe (Registerverordnung MedBG)
- SR 811.216Verordnung vom 13. Dezember 2019 über das Register der Gesundheitsberufe (Registerverordnung GesBG)
- SR 935.816.3Verordnung vom 6. Juli 2016 über das Psychologieberuferegister (Registerverordnung PsyG)
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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