Zusatzfinanzierung der AHV / Auswirkungen / Auch bei Annahme bleibt eine Finanzierungslücke der AHV

AHV-Finanzen

Auch bei Annahme bleibt eine Finanzierungslücke der AHV

1. Ordnungteilweise quantifizierbar↑ steigtumkehrbarAHV-Ausgleichsfonds, künftige Beitragszahlende und Rentenbeziehende

Die Bundesversammlung hat statt der beantragten 0,7 nur 0,4 Prozentpunkte beschlossen. Auf Basis der Botschaft, wonach 0,7 Prozentpunkte im Jahr 2030 rund 2,6 Mrd. Franken einbrächten, ergibt eine proportionale Ableitung für 0,4 Punkte rund 1,5 Mrd. Franken – gegenüber Kosten der 13. Altersrente von rund 4,6 Mrd. Franken im Jahr 2030. Auch nach Annahme bliebe das Umlageergebnis damit negativ, und der von der Botschaft angekündigte Reformbedarf ab 2030 fällt entsprechend grösser aus. Die Grössenordnung des verbleibenden Defizits ist die zentrale offene Zahl der Vorlage; die vorliegenden Quellen beziffern sie für die beschlossenen Sätze nicht.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Liste zeigt die Mehreinnahmen, nicht aber den Teil der Kosten, der ungedeckt bleibt. Für die Beurteilung von Annahme gegen Status quo ist gerade die Restlücke entscheidend.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce

Botschaft vom 16. Oktober 2024 (BBl 2024 2747), Ziff. 1.1.4 und 4.2.2 (Tabellen 4 und 6)