Aussenwirtschaft & Handel
Beherbergung, Grenzregionen und Einkaufstourismus
2. Ordnungteilweise quantifizierbarRichtung unklarumkehrbarHotellerie, Detailhandel in Grenzregionen
Der Sondersatz für Beherbergung steigt von 3,8 auf 4,0 Prozent, der Normalsatz von 8,1 auf 8,5 Prozent. Für Hotellerie und grenznahen Detailhandel wirkt dies auf die Preisdifferenz zum Ausland; sie bleibt allerdings klein gegenüber dem bestehenden Abstand zu den EU-Normalsätzen und gegenüber Wechselkursschwankungen. Exporte sind befreit, der grenzüberschreitende Einkauf von Waren und Übernachtungen jedoch nicht. Ob sich Nachfrage messbar verschiebt, ist offen; Anhaltspunkte liefern die Erhebungen zum Einkaufstourismus und die Beherbergungsstatistik.
Einwände und Argumente des Gutachters · 1 · Letztes Gutachten 24.09.2026.
AmbivalentSicht Gegner
Die Liste behandelt die Beherbergung nur als Randnotiz und den Auslandbezug nur über die Exportbefreiung. Der Wettbewerb an der Grenze und in der Hotellerie ist ein eigener, in den betroffenen Regionen spürbarer Kanal.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026
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stütztBeherbergungsstatistik | Bundesamt für Statistik - BFS
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.
Für diese Auswirkung ist noch keine Schätzung veröffentlicht.