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Direkte Demokratie

Verbotsnorm für ein einzelnes Konsumprodukt auf Verfassungsstufe

1. Ordnungnur qualitativ↑ steigtteilweise umkehrbarBundesverfassung, Gesetzgeber, künftige Regulierungsdebatten

Die Initiative schreibt ein Verkaufs- und Verwendungsverbot für eine einzelne Produktgruppe in die Bundesverfassung, samt Ausnahmeklausel und Vollzugszuweisung. Materie dieser Regelungstiefe wird sonst auf Gesetzesstufe geregelt. Für Befürworterinnen ist das der einzige Weg, nachdem Vorstösse auf Gesetzesstufe – zuletzt der indirekte Gegenvorschlag zum Sprengstoffgesetz (Geschäft 25.402), den der Nationalrat am 19. Juni 2026 mit 114 zu 79 Stimmen ablehnte – nicht durchdrangen. Für Gegner entsteht eine schwer anpassbare Norm: Korrekturen an Definition oder Ausnahmen verlangen künftig wieder eine Volksabstimmung.

AmbivalentMethodik

Die Liste enthält keinen Eintrag zur Regelungsstufe, obwohl Verfassungsrang mit Zweijahresfrist die spätere Anpassbarkeit deutlich verändert – ein institutioneller Effekt unabhängig vom Sachziel.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 27.09.2026

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stützt

Mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte die grosse Kammer im letzten Moment Nein zum Gegenentwurf. Damit ist die Vorlage gescheitert.

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (1)

stützt

Mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte die grosse Kammer im letzten Moment Nein zum Gegenentwurf. Damit ist die Vorlage gescheitert.

Beschreibung der Vorlage: Schlussabstimmung Nationalrat vom 19. Juni 2026 zum indirekten Gegenvorschlag (Geschäft 25.402), 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen