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Unternehmen & Mehrwertsteuer

Mehr Aufwand für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, Exporte nicht betroffen

1. Ordnungnur qualitativ↑ steigtteilweise umkehrbarMehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, Beherbergungsbetriebe, Unternehmen mit von der Steuer ausgenommenen Leistungen

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen die neuen Sätze umsetzen; laut Bundesrat ist das mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand verbunden und braucht idealerweise ein Jahr Vorlauf, sobald die Sätze feststehen. Können Unternehmen die Erhöhung nicht ganz weitergeben, kann das in Branchen mit starker Konkurrenz auf die Margen drücken. Unternehmen mit von der Steuer ausgenommenen Leistungen oder zu geringem Umsatz können die Steuer auf ihren Vorleistungen nicht abziehen und tragen sie selbst. Exporte sind von der Mehrwertsteuer befreit und von der Erhöhung nicht betroffen. Für Beherbergungsleistungen steigt der Sondersatz um 0,2 Prozentpunkte.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Umstellungsaufwand ist einmalig und dürfte geringer sein als dargestellt: Die meisten Unternehmen haben ihre Systeme per 1. Januar 2024 bereits auf neue Sätze umgestellt, die Abläufe und die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Satzänderungen sind eingespielt. Der Eintrag nennt den Aufwand, aber nicht seine Einmaligkeit.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gutachter 24.09.2026

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relativiert

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Die Anleitung erklärt, worauf bei der Deklaration zu achten ist.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die «taxe occulte» wird erwähnt, aber nicht gewichtet: Banken, Versicherungen, Spitäler, Heime, Bildungseinrichtungen und nicht steuerpflichtige Kleinbetriebe tragen die Mehrbelastung auf Vorleistungen definitiv selbst und geben sie in Prämien, Tarifen oder Preisen weiter. Das ist ein eigener Kostenkanal, der im Eintrag hinter dem Administrationsaufwand verschwindet.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gutachter 24.09.2026

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note.

Diese Auswirkung ist nur qualitativ beschrieben. Worauf sie sich stützt, steht rechts.

Belege zur Auswirkung (5)

stützt

Im Weiteren benötigen MWST-Pflichtige Unternehmen genügend Zeit, um eine Steuersatzänderung umzusetzen. Für die Unternehmen ist dies also mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Idealerweise beträgt die Vorlaufzeit 1 Jahr ab Feststehen von neuen Steuersätzen.

stützt

Unternehmen, die von der MWST ausgenommene Leistungen erbringen, und Unternehmen, die wegen zu geringen Umsätzen nicht steuerpflichtig werden, können die MWST, die auf ihren Vorleistungen lastet, ebenfalls nicht als Vorsteuer in Abzug bringen.